Im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung hat die Europäische Kommission mit den Verordnungen (EU) 2017/1187 und (EU) 2017/1188 mit Wirkung ab 5.07.2017 endgültige Antidumping- und Ausgleichszölle auf bestimmtes feingestrichenes Papier aus China eingeführt.

Betroffene Waren

Betroffene Produkte sind Papiere oder Pappen, ein- oder beidseitig gestrichen, ohne Kraftpapiere und -pappen, in Rollen oder Bogen mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 70g und höchstens 400g und einem Weißgrad von mehr als 84% mit Ursprung in der Volksrepublik China. Nicht betroffen sind Rollenware für Rotationsdruckmaschinen, Multiplexpapier und Multiplexpappe. Der allgemeine Antidumpingzollsatz wird auf 27,1%, der allgemeine Ausgleichszollsatz auf 12% festgesetzt. Für bestimmte chinesische Hersteller gibt es individuelle Zollsätze, die teils höher, teils niedriger ausfallen.

Ergebnisse der Untersuchung

Die Antidumping- und Ausgleichszölle bestehen bereits seit 2011. Auf Antrag von Unionsherstellern wurde durch die Kommission überprüft, ob diese Maßnahmen zu verlängern sind. Die Kommission kam in ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass chinesische Hersteller der betroffenen Ware noch immer von Subventionen profitieren und diese vermutlich auch in Zukunft anhalten werden. Dies stellt einen Wettbewerbsnachteil für unionsansässige Unternehmen dar.

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Dieser Artikel wurde am 5. Juli 2017 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.