Mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/941 hat die Europäische Kommission die Annahme von Verpflichtungsangeboten zweier chinesischer Hersteller von Photovoltaik-Modulen aus kristallinem Silizium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) widerrufen. Für die Waren dieser Hersteller gelten daher die allgemeinen Antidumping- und Ausgleichszölle. Betroffene Importeure in der EU sollten sich hierauf einstellen.
Widerruf der Verpflichtung auf Wunsch der Hersteller
Bei den beiden chinesischen Herstellern, deren Verpflichtungen widerrufen worden sind, handelt es sich um folgende Unternehmen:
- BYD (SHANGLUO) Industrial Co. LTD. und das mit ihm verbundene Unternehmen in der VA-China und in der Union, für die der folgende gemeinsame TARIC-Zusatzcode galt: B871
- Ylingi Energy (CHINA) Co. LTD. und die mit ihm verbundenen Unternehmen in der VA-China und in der Union, für die der folgende gemeinsame TARIC-Zusatzcode galt: B797
Der Widerruf der Verpflichtungen erfolgte auf eigenen Wunsch der Hersteller, die kurz zuvor ihre Verpflichtungsangebote zurückgenommen haben.
EU-Importeure sollten Widerruf beachten
In der Europäischen Union ansässige Importeure sind gut beraten, die beiden Widerrufe zu berücksichten. Denn seit Anfang Juni 2017 sind auf Einfuhren auf Waren dieser beiden Hersteller die allgemeinen Antidumping- und Ausgleichszölle für Photovoltaik-Module und Zellen mit Ursprung in China anwendbar. Zudem entfällt die Codierung der TARIC-Zusatzcodes B871 und B797.