Am 12.04.2017 hat die Europäische Kommission eine Interimsüberprüfung eingeleitet, bei der der geltende Antidumpingzoll auf Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch aus China überprüft werden soll. Die Untersuchung könnte mit einer teilweisen Aufhebung der Antidumpingmaßnahme enden. Interessierte Parteien sollten sich am Untersuchungsverfahren jetzt beteiligen.
Antidumpingzoll auf Geschirr aus China
Bei den derzeit geltenden Maßnahmen handelt es sich um einen endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 412/2013 eingeführt wurde.
Die Maßnahme betrifft Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch – ausgenommen Messer aus Keramik, Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Schäler aus Keramik, Messerschärfer aus Keramik und Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art – mit Ursprung in der VR China, die seinerzeit unter die TARIC-Codes 6911100090, 6912001011, 6912001091, 6912003010, 6912005010 und 6912009010 eingereiht wurden.
Gegenstand der Interimsüberprüfung
Der Kommission sind ausreichende Anscheinsbeweise vorgelegt worden, denen nach bestimmte Waren sich erheblich von den gedumpten Waren unterscheiden. Es handelt sich hierbei um Hobeln, Reiben, Scheren, Schabern, Schärfern und Kaffeemühlen aus Keramik.
Die Untersuchung könnte damit enden, dass der Antidumpingzoll für diese Waren rückwirkend aufgehoben wird.
Beteiligung interessierter Parteien
Alle interessierten Parteien, insbesondere Einführer in der EU, haben die Möglichkeit, sich innerhalb bestimmter Fristen am Verfahren zu beteiligen. Das Verfahren soll in 15 Monaten abgeschlossen werden.
Unsere Anwälte für das Antidumpingrecht beraten regelmäßig interessierte Parteien zu Untersuchungsverfahren der Kommission. Stellen Sie uns Ihre Fragen zur Interimsüberprüfung oder zu den geltenden Maßnahmen hier.
Dieser Artikel wurde am 18. Mai 2017 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.
Ihr Ansprechpartner
- Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.