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Die Europäische Kommission hat eine Antidumping-Untersuchung zu Einfuhren von bestimmten Waren aus Gusseisen mit Ursprung in der Volksrepublik China und Indien eingeleitet. Damit droht die Einführung von vorläufigen Antidumpingzöllen. Betroffene Importeure sollten sich als interessierte Partei jetzt am Untersuchungsverfahren beteiligen.

Antidumpinguntersuchung zu gegossenen Waren aus Eisen und Stahl

Gegenstand der Untersuchung sind Waren aus Gusseisen mit lamellarem Grafit (Grauguss) oder Gusseisen mit Kugelgrafit (duktiles Gusseisen) und Teile davon:

Die Waren werden als Abdeckung oder Öffnung für oberirdische oder unterirdische Systeme verwendet. Betroffen sind auch Waren der zur Ermöglichung des Zugangs zu oder Sichtprüfung von ober- oder unterirdischen Systemen verwendeten Art.

Dabei können die Waren maschinell bearbeitet, beschichtet, überzogen und/oder mit anderen Werkstoffen, beispielsweise mit Beton, Pflasterplatten oder anderen Platten, verbunden sein. Ausgenommen sind allerdings Feuerhydranten.

Die Waren werden derzeit unter die KN- Codes ex 7325 10 00 und ex 7325 99 10 eingereiht.

O&W Rechtsanwälte beraten und vertreten interessierte Parteien im Rahmen von Antidumping-Untersuchungen. Da bestimmte Fristen einzuhalten sind, sollten sich betroffene Unternehmen jetzt melden.

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Dieser Artikel wurde am 21. Dezember 2016 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.