Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist nun offiziell als nationale CBAM-Behörde benannt. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? In diesem Blogbeitrag klären wir auf.
Zusammenfassung
- Die Deutsche Emissionshandelsstelle ist die zentrale Anlaufstelle für das EU CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM).
- Sie ist verantwortlich für die Freischaltung des CBAM-Registers, über das Unternehmen ihre Berichte einreichen.
- Detaillierte Informationen zum Zugang zum Cbam-Portal werden von der DEHSt bereitgestellt.
Deutschen Emissionshandelsstelle ist zuständige CBAM-Behörde
Die Deutsche Emissionshandelsstelle des Umweltbundesamtes ist als zentrale Anlaufstelle für das EU CO2-Grenzausgleichssystem, kurz CBAM, ernannt worden. Ihre Aufgabe umfasst insbesondere die Freischaltung des Zugangs zum CBAM-Register, über das Unternehmen ihre Cbam-Berichte fristgerecht einreichen müssen.
Aktuell wird auf der Homepage der DEHSt darauf hingewiesen, dass der erste Berichtszeitraum für Cbam das vierte Quartal 2023 umfasst. Die entsprechenden Berichte sind bis spätestens zum 31. Januar 2024 von den Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sollen in Kürze weiterführende Information zum CBAM-Portal bereitgestellt werden, welches für die Abgabe der Berichte notwendig ist.
Es bleibt festzuhalten, dass Importeure von CBAM-Waren gut daran tun, die benötigten Daten für die Berichterstattung zeitnah zu sammeln. Nicht zuletzt, um möglichen Sanktionen bei Pflichtverletzungen zuvorzukommen. Fragen zum CO2-Grenzausgleichssystem können direkt an die Deutsche Emissionshandelsstelle gerichtet werden.
Weiterführende Informationen zu CBAM durch DEHSt
Auf der Homepage der Deutschen Emissionshandelsstelle sind nun erste Informationen zum CO2-Grenzausgleichssystem der EU eingestellt. Diese bieten einen wichtigen Überblick und Orientierungspunkt für betroffene Unternehmen.
Berichts- und Registrierungspflichten der Unternehmen
Unternehmen müssen unverzüglich ihre Berichtspflichten im Rahmen des EU CO2-Grenzausgleichssystems prüfen. Dieser Schritt ist essentiell, um spätere Komplikationen bei der Registrierung im CBAM-Portal zu verhindern. Die Daten, die für die Berichte nötig sind, sollten daher schnellstmöglich gesammelt werden.
Werden die Berichtspflichten nicht erfüllt, drohen Sanktionen. Es ist wichtig, dass Unternehmen, die Cbam-Waren einführen, aktiv werden und die benötigten Daten zusammentragen.
Bei Unsicherheiten oder Fragen zum EU CO2-Grenzausgleichssystem empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Deutschen Emissionshandelsstelle. Sie bietet Unterstützung und Informationen, um die Anforderungen korrekt zu erfüllen.
Haben Sie Fragen zum EU CO2-Grenzausgleichssystem oder benötigen Sie Hilfe bei der Einreichung Ihres CBAM-Berichts?
Dieser Artikel wurde am 5. Januar 2024 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.
Ihr Ansprechpartner
- Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.