Zusammenfassung

  • Die Europäische Kommission hat am 21. Dezember 2023 ein Antisubventionsverfahren gegen China eingeleitet, um den fairen Handel mit Alkylphosphat-Estern zu gewährleisten.
  • Im Mittelpunkt stehen chemische Verbindungen, die unter den CAS-Nummern 13674-84-5, 1244733-77-4 und 78-40-0 bekannt sind.
  • Drei EU-Unternehmen haben das Verfahren initiiert, mit der Behauptung, chinesische Produzenten erhalten durch staatliche Subventionen ungerechtfertigte Vorteile.
  • Methoden der Subventionen beinhalten direkte Geldtransfers, Nichterhebung von Abgaben und Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen sowie Strom zu unter Marktwert.
  • EU-Interessenten haben die Möglichkeit zur Stellungnahme, jedoch sind die Fristen aufgrund der Weihnachtsferien knapp.
  • Abhängig von Untersuchungsergebnissen könnten vorläufige und später endgültige Ausgleichszölle erhoben werden, die die Wirtschaftsbeziehungen zwischen EU und China beeinflussen würden.

Europäische Kommission initiiert Antisubventionsverfahren gegen China

Am 21. Dezember 2023 hat die Europäische Kommission ein Antisubventionsverfahren gegen China gestartet. Ziel ist es, die Fairness im Handel mit Alkylphosphat-Estern zu gewährleisten, die aus China in die EU importiert werden.

Die Ziele des Verfahrens

Im Fokus stehen Alkylphosphat-Ester, die auf Seitenketten mit zwei oder drei Kohlenstoffatomen beruhen und einen spezifischen Phosphorgehalt aufweisen. Diese chemischen Verbindungen sind unter den CAS-Nummern 13674-84-5, 1244733-77-4 und 78-40-0 bekannt und werden nun genau unter die Lupe genommen.

Initiierung des Verfahrens

Drei EU-Unternehmen haben das Verfahren im Namen des europäischen Wirtschaftszweigs angestoßen. Sie argumentieren, dass chinesische Produzenten ungerechtfertigte Vorteile durch staatliche Subventionen erhalten.

Diese umfassen direkte Geldtransfers, die Nichterhebung von Abgaben und die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen sowie Strom zu Preisen unter dem Marktwert.

Solche Praktiken könnten chinesische Anbieter in die Lage versetzen, ihre Produkte in der EU unter dem üblichen Marktpreis zu verkaufen, was den fairen Wettbewerb stört.

Ablauf der Untersuchung und potenziellen Folgen

Die Europäische Kommission hat einen genauen Prüfungsprozess eingeleitet. Im Kern steht die Sammlung und Auswertung aller relevanten Beweise. Die Vorwürfe gegen China werden dabei detailliert untersucht, um herauszufinden, ob die vermuteten Subventionen den Handel verzerren.

Interessierte Parteien aus der EU haben nun die Möglichkeit zur Stellungnahme, allerdings sind die Fristen aufgrund der Weihnachtsfeiertage sehr knapp bemessen. Abhängig von den Ergebnissen der Untersuchung könnten vorläufige und später auch endgültige Ausgleichszölle auf die betroffenen Waren erhoben werden.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung können weitreichende Folgen haben. Sollten sich die Anschuldigungen bestätigen, könnten vorläufige Ausgleichszölle eingeführt werden. Diese Maßnahme würde später durch endgültige Ausgleichszölle ersetzt werden, sollte das finale Urteil dies rechtfertigen. Solche Zölle würden die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und China merklich beeinflussen und könnten den Import der betroffenen chemischen Erzeugnisse verteuern.

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Dieser Artikel wurde am 22. Dezember 2023 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.