Die APS-Verordnung ist ein mächtiges Werkzeug für Importeure aus armen Ländern. Mit der geplanten Verlängerung bis 2027 profitieren Importeure.

Aber was bedeutet das für Sie als Unternehmer? In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die APS-Verordnung und wie sie Ihre Einfuhrprozesse beeinflussen kann.

Zusammenfassung

  • Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) fördert Entwicklungsländer durch Zollfreiheiten und Zollvergünstigungen, um den Import aus diesen Ländern anzukurbeln.
  • Die aktuelle APS-Verordnung der EU wurde bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Eine neue APS-Verordnung ist in Arbeit und wird die temporäre Regelung ersetzen, sobald sie fertig ist.
  • Die Vorteile des APS gelten nur, wenn die importierten Waren bestimmten Kriterien entsprechen und aus den begünstigten Ländern stammen. Der Importeur muss daher Zolltarifnummern prüfen und korrekte Ursprungsdokumente verlangen.
  • Das APS gilt ausschließlich für die 65 am wenigsten entwickelten Länder. Importe aus anderen Ländern könnten durch Freihandelsabkommen oder bilaterale Präferenzabkommen erleichtert werden.

APS wird bis 2027 verlängert

Das Allgemeine Präferenzsystem, kurz APS, sorgt dafür, dass Entwicklungsländer von Zollfreiheiten und Zollvergünstigungen profitieren.

Ziel ist es, Anreize für Unternehmen zu schaffen, verstärkt aus diesen Ländern zu importieren. Durch den Handel sollen die Entwicklungsländer gefördert werden. Die Europäische Union hat nun beschlossen, die aktuelle APS-Verordnung, die Ende 2023 auslaufen würde, bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern.

Die Verlängerung ist eine Brücke zur neuen APS-Verordnung, an der bereits gearbeitet wird. Sollte die neue Verordnung vor dem Ende der Übergangsfrist in Kraft treten, ersetzt sie die temporäre Regelung.

Entwicklung der neuen APS-Verordnung

In der Europäischen Kommission laufen die Uhren auf Hochtouren, um die neue APS-Verordnung zu schnüren. Diese Verzögerung hat die Kommission zu einer wichtigen Entscheidung bewegt: die bestehenden Zollpräferenzen bleiben bis zum 31. Dezember 2027 bestehen – eine Art Sicherheitsnetz, während die Details des neuen Regelwerks noch ausgearbeitet werden.

Sollte das neue APS fertiggestellt sein, wird es nahtlos die Übergangsregelung ablösen.

Dies gibt Unternehmen die nötige Planungssicherheit und ermöglicht weiterhin den erleichterten Handel mit Entwicklungsländern.

Entwicklung der neuen APS-Verordnung

Anwendung des APS: Welche Länder profitieren davon?

Die bevorzugte Behandlung im Rahmen des APS eröffnet neue Märkte für die 65 am wenigsten entwickelten Staaten weltweit. Diese Länder stehen im Zentrum der EU-Entwicklungshilfepolitik.

Importeure, die von den Zollvergünstigungen Gebrauch machen möchten, müssen jedoch genau hinsehen:

Nicht alle Länder sind Teil des APS. Importe aus Nationen, die nicht zu diesen 65 Staaten gehören, genießen keine APS-Vorteile. Für solche Fälle sollten Unternehmen alternativ prüfen, ob Freihandelsabkommen oder bilaterale Präferenzabkommen mit den jeweiligen Ländern bestehen, die ähnliche Vergünstigungen bieten könnten.

Bedingungen und erforderliche Dokumente für die Zollvergünstigungen

Zollvergünstigungen sind ein Schlüsselmerkmal des APS, aber sie sind nicht für jede Ware automatisch gesichert.

Die Vorteile des APS können aber nur in Anspruch genommen werden, wenn die importierten Waren den festgelegten Kriterien entsprechen. Nicht jede Ware ist automatisch begünstigt; sie muss unter die richtige Zolltarifnummer fallen.

Lieferanten müssen belegen, dass die Waren tatsächlich im entsprechenden Entwicklungsland produziert wurden. Ohne den Ursprungsnachweis gibt es keine Zollvorteile. Klarheit über die Herkunft der Produkte ist somit unerlässlich, um die Vergünstigungen des APS nutzen zu können.

Mögliche Alternativen zum APS

Importeure, die außerhalb der 65 vom APS begünstigten Entwicklungsländer einkaufen, sollten sich nach Freihandelsabkommen oder bilateralen Präferenzabkommen umsehen.

Diese können ebenfalls Zollvergünstigungen bieten, allerdings unterscheiden sie sich vom APS. Während das APS eine einseitige Präferenzgewährung der EU für die unterstützten Länder darstellt, handelt es sich bei Freihandelsabkommen um gegenseitige Vereinbarungen.

Bilaterale Präferenzabkommen wiederum sind zwischen zwei Staaten ausgehandelte Verträge, die spezifische Vorteile gewähren können.

Beide Optionen können Alternativen zum APS darstellen und den Handel mit Ländern, die nicht zum Kreis der Begünstigten gehören, erleichtern.

Möchten Sie Ihre Importe aus Entwicklungsländern maximieren? Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie die Vorteile des Allgemeinen Präferenzsystem (APS) Ihrem Geschäft zugute kommen können.

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Dieser Artikel wurde am 18. Dezember 2023 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.