Das Finanzgericht (FG) Hamburg erließ am 9. Mai 2022 ein Urteil, in welchem es der EU-Kommission widersprach. Die Wasserhängematte ist nach dem Urteil des FG Hamburgs nicht als Campingartikel in der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen.

Aus diesem Grund sollten Unternehmer prüfen, ob sie hiervon betroffen sind und inwiefern das Urteil die Gültigkeit von verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) beeinträchtigt.

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Warenbeschreibung

Bei der Wasserhängematte handelt es sich um eine zusammengesetzte, ovale Ware mit einer Länge von etwa 178 cm und einer Breite von etwa 94 cm an der breitesten Stelle. Sie besteht aus einer Liegefläche und einem Kopfteil.

Im Inneren findet sich eine netzartige Struktur aus einem locker gewirkten Spinnstofferzeugnis, welches die Liegefläche darstellt. Die Netzstruktur, auf welcher der Nutzer liegt, besteht ausschließlich aus Spinnstoff. Diese ist einfarbig und besteht aus einem netzartigem gebrochenem Gewirke aus synthetischer Chemiefaser.

Die Netzstruktur ist von einem aufblasbaren Kunststoffring umrahmt. Der Ring bildet ein mit einem Kunststoffventil versehener Schlauch. An der oberen Seite des Kunststoffschlauchs ist außerdem ein aufblasbares Kunststoffkissen angebracht.

Der Kunststoffschlauch und das Kunststoffkissen werden vollständig von einer Spinnstoffhülle umfasst, die aus synthetischen Filamenten besteht. Die Umhüllung von Schlauch und Kopfteil sind fest miteinander vernäht.

Die aufblasbare Wasserhängematte ist ähnlich wie eine Luftmatratze zum Schwimmen auf dem Wasser vorgesehen. Bei der Wasserhängematte handelt es sich also ebenfalls um eine zusammengesetzte Ware, die aus unterschiedlichen Materialien (Spinnstofferzeugnis und Kunststoff) besteht.

Insofern muss hier für die Einreihung der Ware in den Zolltarif der Bestandteil ermittelt werden, der der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Dieser war in diesem Fall nach Auffassung der Kommission das netzartige Spinnstofferzeugnis.

Wasserhängematte wird nicht als Campingausrüstung eingereiht

Mit der Durchführungsverordnung vom 31. Mai 2021 reihte die EU-Kommission die Wasserhängematte damals als Campingausrüstung in den KN-Code 6306 9000 ein.

Laut des Urteils des FG Hamburgs vom 09. Mai 2022 ist die Ware nicht unter Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/957 als andere Campingausrüstung in die Unterposition 6306 9000 einzureihen. Zwar sind die beiden Waren identisch, jedoch sind die Einreihungsverordnungen zeitlich nur anwendbar auf Sachverhalte, die nach ihrem Erlass stattgefunden haben. Rückwirkend dürfen diese nicht angewendet werden.

Da die in Rede stehende vZTA bereits am 9. Februar 2021 ungültig wurde, die Einreihungsverordnung jedoch erst am 5. Juli 2021 in Kraft trat, darf sie nicht angewendet werden.

Die Einreihung der Wasserhängematte als Campingartikel seitens der Kommission wurde darauf gestützt, dass sie leicht zu transportieren sei und eine Ähnlichkeit mit Luftmatratzen habe. Diese Begründung greift zu kurz, weil die leichte Transportierbarkeit in den Erläuterungen zur Unterposition 6306 9000 KN zur Abgrenzung zu Sitzmöbeln herangezogen wurde.

Des Weiteren kann die Wasserhängematte nicht an Land genutzt werden, da diese anders als die Luftmatratze zum größten Teil aus einem Netz besteht, das dünn, weich und wasserdurchlässig ist. Das Netzteil bietet keinerlei Polsterung, keinen Schutz vor Nässe, Hitze, Sand oder Insekten. Ein entspanntes Liegen ist lediglich auf dem Wasser, nicht jedoch auf dem Land möglich. Somit scheidet eine Einreihung als Campingartikel in die Position 6306 KN aus.

Ausschlussgründe

Im Folgenden wird knapp wiedergegeben, aus welchem Grund die Wasserhängematte ausschließlich in die Auffang-Position KN 6370 9098 einzureihen ist. Folgende Einreihungen sind auszuschließen:

  • Die Wasserhängematte stellt keinen Wassersportartikel (KN 9506 2900) dar
    Wassersport benötigt körperliche Betätigung. Der bestimmungsgemäße Gebrauch einer Wasserhängematte liegt hingegen darin, möglichst entspannt, d. h. ohne Muskelanstrengung auf dem Wasser zu liegen.
  • Die Wasserhängematte stellt keine Luftmatratze (KN 6306 4000) dar
    Luftmatratzen der Unterposition 6306 4000 KN können als gepolsterte Liegefläche gleichermaßen im Wasser oder auf festem Untergrund verwendet werden. Dies ist bei der Wasserhängematte anders, sie steht in keinem Zusammenhang mit dem Übernachten in Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen. Sie unterscheidet sich von der Luftmatratze, da man auf ihr nicht wie auf einer Luftmatratze auf dem Boden liegen kann. Der Verwendungszweck der Wasserhängematte ist ausschließlich dafür vorgesehen, sich auf dem Wasser zum Sonnen oder Schwimmen aufzuhalten.
  • Die Wasserhängematte ist kein anderes Spielzeug aus Kunststoff (KN 9503 0095)
    Ein Spielzeug ist im Wesentlichen zur Unterhaltung von Personen bestimmt. Die Komponente der Wasserhängematte stellt jedoch vielmehr darauf ab, dass der Benutzer möglichst ohne Bewegung – und damit ohne zu spielen- auf dem Wasser verweilen kann.

Demnach gilt die Ware als andere konfektionierte Ware und ist in die Unterposition 6307 9098 KN einzureihen.

Zum Kapitel 63 gehören andere konfektionierte Spinnstoffwaren, Warenzusammenstellungen, Altwaren und Lumpen. Die Wasserhängematte ist als andere konfektionierte Spinnstoffware des Kapitels 63 KN zu behandeln. Sie ist in die Auffangposition 6307 9098 KN einzureihen.

Unternehmen sollten vorsichtig sein, denn die falsche Einreihung von Waren birgt immer das Risiko strafrechtlicher oder bußgeldrechtlicher Konsequenzen.

Möchten Sie die Einreihung Ihrer Waren prüfen lassen? Kontaktieren Sie gerne unsere Anwälte im Zollrecht unter +49 40 369615-0

Dieser Artikel wurde am 17. Oktober 2022 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.