Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/933 hat die Kommission die Einreihung von ärmellosen Laufwesten in die Kombinierte Nomenklatur (KN) festgelegt.

Die Laufweste besteht aus drei getrennt zu betrachtenden Teilen, der ärmellosen Weste und zwei Trinkflaschen. Sie kann jedoch nur als ein Gesamtprodukt, bestehend aus allen drei Teilen, gekauft werden.

Richtige Zolltarifnummer für die einzelnen Bestandteile der Laufweste

Die ärmellose Weste bedeckt den kompletten Oberkörper bis zur Taille. Sie hat einen V-förmigen Ausschnitt und lässt sich vollständig mit einem Reißverschluss öffnen. Zudem ist sie mit zwei Brusttaschen, zwei Taschen in Hüfthöhe und einer Tasche mit Gummibändern am Rückenteil versehen.

Die Weste wird als Kleidungsstück zur Bedeckung des Oberkörpers eingestuft und wird deshalb fortan in der Position (HS) 6110, Unterposition (HS) 611030 und Kombinierte Nomenklatur (KN) 61103099 eingereiht.

Die Trinkflaschen sind aus weichem Material, mit einem flachen Boden und einem Kunststoffverschluss. Die Füllmenge beträgt jeweils 500 ml. Zudem sind die Flaschen so konzipiert, dass sie in die vorderen Brusttaschen der Weste passen.

Sie sind als Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygieneartikel – oder Toilettengegenstände aus Kunststoff einzureihen. Aus diesem Grund haben sie eine andere Position als die Weste. Die Trinkflaschen sind in die Position 3924 (HS) und Kombinierte Nomenklatur (KN) 39249000 einzureihen.

Unterschiedliche Zolltarifnummer bei einem Kaufgegenstand

Obwohl die Weste nur zusammen mit den beiden Trinkflaschen verkauft wird, werden sie als getrennte Waren mit unterschiedlichen KN-Codes von der Kommission erachtet. Sie bezeichnet die Waren als Einzelgegenstände, welche auch unabhängig voneinander verwendet werden können.

Dies wird damit begründet, dass es sich beim Tragen eines Kleidungsstückes und beim Trinken um unterschiedliche Tätigkeiten handelt, die nicht denselben Bedarf befriedigen.

Ein Kleidungsstück dient der Bedeckung des Körpers und eine Flasche ist zum Trinken vorgesehen.

Ungültigkeit der verbindlichen Zolltarifauskünfte nach drei Monaten

Wenn Sie sich für ärmellose Laufwesten verbindliche Zolltarifauskünfte ausstellen lassen haben, können Sie diese lediglich für einen Zeitraum von drei Monaten ab Inkrafttreten dieser Verordnung Durchführungsverordnung (EU) 2022/933 verwenden.

Unternehmen sollten vorsichtig sein, denn die falsche Einreihung von Waren birgt immer das Risiko strafrechtlicher oder bußgeldrechtlicher Konsequenzen.

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Dieser Artikel wurde am 11. August 2022 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.