Die Europäische Kommission hat ein Untersuchungsverfahren eingeleitet, in dem geprüft werden soll, ob Antidumpingzölle für die Einfuhren von Solarmodulen und Schlüsselkomponenten davon umgangen werden. Es droht eine Ausweitung der Antidumpingzölle.

Vermutung der Umgehung von Antidumpingzöllen

Wie wir bereits berichtet hatten, mehren sich die Berichte, dass zahlreiche Unternehmen in der Europäischen Union versucht haben, die Antidumpingzölle auf Solarmodule zu umgehen. Insbesondere seien Solarmodule mit chinesischem Ursprung über Malaysia und Taiwan mit entsprechend gefälschten Ursprungszeugnissen umgangen worden.

Die Europäische Kommission hat jetzt ein offizielles Umgehungsuntersuchungsverfahren eingeleitet (vgl. Amtsblatt Nr. L 132/15 vom 29.05.2015). Es besteht die Vermutung, dass Antidumpingzölle durch Einfuhren von Solarmodulen aus Malaysia und Taiwan umgangen worden sind. Insofern sind die Zollbehörden angehalten, die Einfuhren der untersuchten Waren zollamtlich zu erfassen. Sollten Zölle auch für die Einfuhren von Solarmodulen aus Malaysia und Taiwan verhängt werden, so können Antidumping- und Ausgleichszölle auch rückwirkend verhängt werden. Insofern ist eine rückwirkende Zollnachforderung bis zu dem Beginn des Zeitpunkts der zollamtlichen Überwachung noch möglich.

Betroffen von dem Umgehungsuntersuchungsverfahren für Solarmodule sind die Waren, die den folgenden KN-Codes zugewiesen sind:

ex 8501 3100, ex 8501 3200, ex 8501 3300, ex 8501 3400, ex 8501 6120, ex 8501 6180, ex 8501 6200, ex 8501 6300, ex 8501 6400, ex 8541 4090.

Nehmen Sie bei der Kommission Stellung

Interessierte Parteien müssen sich innerhalb von 15 Tagen ab Veröffentlichung bei der Kommission melden und gegebenenfalls einen Fragebogen beantragen, der dann innerhalb von 37 Tagen zurückgereicht werden muss. Auch kann eine Anhörung von europäischen Einführern und allen anderen interessierten Parteien innerhalb von 37 Tagen beantragt werden.

Wenn Sie Hilfestellung für das Verfahren vor der Kommission benötigen oder selber Solarmodule aus Malaysia oder Taiwan in der Vergangenheit importiert haben, sprechen Sie uns gerne an.

Dieser Artikel wurde am 29. Mai 2015 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.