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Die Europäische Kommission hat ein Antisubventionsverfahren für die Einfuhren von Rohren aus duktilem Gusseisen (auch bekannt als Gusseisen mit Kugelgraphit) eingeleitet. Betroffen ist Ware, die ihren Ursprung in Indien hat.

Die hier betroffene Ware wird in den KN-Code ex 7303 00 10 und ex 7303 00 90 eingereiht.

Die Behauptung geht dahin, dass staatliche Subventionen im erheblichen Umfang erfolgten, die die Unternehmen in der Europäischen Union negativ betrifft.

Es wird daher abzuwarten sein, ob ein Antisubventionszoll auf die oben bezeichnete Ware eingeführt wird. Die Untersuchung wird binnen 13 Monaten abgeschlossen. Innerhalb von neun Monaten nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung können auch vorläufige Maßnahmen eingeführt werden.

Dieser Artikel wurde am 12. März 2015 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.