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Seit dem 1. März 2014 wird auf bestimmte Mangandioxide mit Ursprung in Südafrika ein endgültiger Antidumpingzoll von 17,1 % erhoben. Betroffen sind laut der entsprechenden Durchführungsverordnung (EU) Nr. 191/2014 des Rates vom 24. Februar 2014 folgende Waren, die derzeit unter dem KN-Code ex 2820 10 00 (TARIC -Code 2820 10 00 10) eingereiht werden:

„Elektrolytische Mangandioxide (d. h. Mangandioxide, die in einem elektrolytischen Verfahren hergestellt wurden), die nach dem elektrolytischen Verfahren keiner Hitzebehandlung unterzogen wurden (…). Bei der Ware wird zwischen zwei Haupttypen unterschieden: Zink-Kohle- EMD und Alkali-EMD.“

Damit endet das auf Antrag vom 11. Dezember 2012 der Unternehmen Cegasa Internacional SA und Tosoh Hellas A.I.C, den zwei einzigen Unionsherstellern von EMD, eingeleitete Untersuchungsverfahren. Solange nicht nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen der Antidumpingmaßnahme nicht vorliegen, bleibt der endgültige Antidumpingzoll für vorerst fünf Jahre in Kraft.

Wir beraten Sie gern, ob Sie von dieser Maßnahme betroffen sind und wie Sie sie gegebenenfalls vermeiden können!

Dieser Artikel wurde am 3. März 2014 erstellt. Er wurde am 30. September 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.