Inhaltsverzeichnis

Seit einiger Zeit erhebt der Zoll Einfuhrabgaben für Anschlussdosen von Solarmodulen (Junction Box) nach. Der Zoll ist hier der Auffassung, dass die Zolltarifnummer 8544 4290 90 0 richtig sei und dass es sich im Sinne des Zolltarifs bei den Anschlussdosen um ein Kabel mit Anschlussstücken handele.

Der Zoll beruft sich darauf, dass das entscheidende Kriterium für die richtige Zolltarifnummer die objektiven Merkmale und Eigenschaften des Produktes sei. Es komme darauf an, wie der Wortlaut der Positionen und Unterpositionen in der Kombinierten Nomenklatur sich darstellt.

Richtige Zolltarifnummer für Solarmodul Anschlussdosen

Bei den Anschlussdosen für Solarmodule handelt es sich im Regelfall um Kabel und Dosen aus Kunststoff, die mit Anschlussklemmen und Dioden versehen sind. Die Anschlussklemmen in der Anschlussdose dienen dazu, eine elektrische Verbindung mit dem Solarmodul herzustellen. Der Zoll ist deswegen der Auffassung, dass die Junction Box das Anschlussstück des Kabels sei.

Der Zoll ist insbesondere der Auffassung, dass es sich nicht um ein elektrisches Gerät zur Verbindung von elektrischen Stromkreisen der Zolltarifnummer 8536 handele.

Unternehmen, die der Auffassung sind, dass die Zolltarifnummer 8544 4290 90 0, die derzeit einen Zollsatz von 3,3 % aufweisen, richtig ist, sollten Einspruch gegen entsprechende Zollbescheide und Nachzahlungsverlangen der Zollverwaltung einlegen.

Unsere Anwälte für Zollrechte beraten Sie gerne bei der Ermittlung der richtigen Zolltarifnummer und wenn Sie einen Einspruch gegen den Zoll einlegen wollen.

Dieser Artikel wurde am 6. Mai 2020 erstellt. Er wurde am 03. November 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Themen:

Zolltarifnummer

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.