Die Europäische Kommission hat in einer jüngsten Durchführungsverordnung umfangreich die von der Firma Zhejiang Sunflower Light Energy Science and Technology Ltd. ausgestellten Verpflichtungsrechnungen für ungültig erklärt.

Unternehmen, die Produkte von Zhejiang Sunflower Light Energy Science and Technology Ltd. eingekauft oder importiert haben werden nun möglicherweise von den Zollbehörden auf Ausgleich der offenen Antidumpingzölle in Anspruch genommen.

Zhejiang Sunflower soll gegen MIP-Verpflichtungen verstoßen haben

Im Jahre 2013 führte die Europäische Kommission einen Antidumpingzoll auf Solarmodule aus China ein.

Für zahlreiche Unternehmen wurden vergünstigte Antidumpingzollsätze festgelegt. Diese waren aber stets an Verpflichtungsvereinbarungen zwischen den chinesischen Herstellern und der Europäischen Kommission geknüpft.

Nach den Bedingungen in den sogenannten Undertakings verpflichteten sich die chinesischen Hersteller unter anderem dazu, die Ware nicht unter einem bestimmten Mindesteinfuhrpreis (MIP) zu verkaufen. Der Mindesteinfuhrpreis wurde jährlich angepasst.

Zudem sagten die chinesischen Hersteller dazu, die Solarmodule nur im Wege von Direktverkäufen zu verkaufen. Ein Direktverkauf lag dann vor, wenn diese an den ersten unabhängigen Abnehmer in der Union oder über ein verbundenes und in der Verpflichtung aufgeführtes Unternehmen erfolgte. Indirekte Verkäufe in die Union stellten eine Verletzung der Undertakings dar.

Ausgleichsvereinbarungen und Beteiligung an Solarparks waren verboten

In den Undertakings wurde zudem erläutert, was als Verletzung der Verpflichtung zu betrachten war. Insbesondere Ausgleichsvereinbarungen (Kickback-Zahlungen) waren dort genannt. Zudem war auch der Verkauf von Solarmodulen untersagt, wenn er dem Bau von Solarparks über verbundene Unternehmen diente.

Die Europäische Kommission hatte schon im Jahr 2014 festgestellt, dass zahlreiche chinesische Solarmodulhersteller Verkäufe zum Bau von Solarparks durchgeführt hatten und dieses bei der chinesischen Handelskammer angezeigt.

Kommission sieht erhebliche Verstöße gegen das Undertaking

Die Kommission teilt nun mit, dass sie von den nationalen Zollbehörden Informationen erhalten hätte, wonach die Verpflichtungen nicht eingehalten worden seien. Die Kommission geht daher davon aus, dass die Firma Zhejiang Sunflower Light Energy Science and Technology Ltd. Solarmodule systematisch unter dem Mindesteinfuhrpreis verkauft hätte und die Bestimmungen der Undertakings missachtet habe.

In diesem Zusammenhang meint die Kommission, dass insbesondere Rückvergütungen und eine betrügerische Unterbewertung von Dienstleistungen bei der Errichtung von Solarparks vorgelegen habe.

Das mit Zhejiang Sunflower Light Energy Science and Technology Ltd. verbundende einführende Unternehmen habe mit Endabnehmern Vereinbarungen zur Errichtungen von Solarparks getroffen. Auf den Rechnungen sei die Mindesteinfuhrpreise eingehalten worden, während die Preise für Planungs-, Beschaffungs-, und Bauleistungen herabgesetzt worden sind, um insgesamt das Preisniveau zu senken und den MIP zu umgehen.

Aus diesem Grunde sind in der aktuellen Durchführungsverordnung auf insgesamt acht Seiten die Rechnungen mit dem Präfix SUNOWE genannt, die von der EU-Kommission für ungültig erklärt worden sind. Die bislang gewährten Zollvergünstigungen sind dementsprechend zu Unrecht gewährt worden.

Die Kommission stellt klar, dass die Erhebung der eigentlichen Zölle die ganze Zeit überfällig gewesen sei. Dementsprechend liege auch keine verbotene Rückwirkung vor.

Die Kommission hält die nationalen Zollbehörden nun an, entsprechende Einfuhrabgaben nachzufordern und auch zu prüfen, ob zwischenzeitlich Verjährung eingetreten ist.

Dieser Artikel wurde am 12. August 2019 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.