Im Amtsblatt der EU hat die Kommission bekanntgegeben, dass die Antidumpingzölle und Ausgleichszölle Solarmodule aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in China zum 03.09.2018 ohne Verlängerung ausgelaufen sind. Presseberichten zufolge haben sich die EU-Mitgliedstaaten in Brüssel mehrheitlich gegen eine erneute Prüfung der Notwendigkeit dieser Maßnahmen ausgesprochen. Dies wird sich voraussichtlich auf die gesamte europäische Solarbranche auswirken.

Seit dem 03. September keine Antidumpingzölle auf Solarmodule

Bereits seit dem Jahre 2013 hat die Europäische Union Antidumpingzölle und Ausgleichszölle auf chinesische Solarmodule erhoben. Seit dem 03. September 2018 sind diese Maßnahmen ausgelaufen. Demnach könnten nunmehr wieder billige Solarmodule aus China importiert werden, deren Preis unter dem der Mindestpreisregelung liegt.

Schlechte Nachrichte für angeschlagene Branche

Hintergrund der Maßnahmen war die damalige angespannte Marktsituation. Die EU wollte durch die Maßnahmen verhindern, dass europäischen Solarmodulhersteller und Zulieferer in einen noch größeren Wettkampf zu chinesischen Anbietern geraten. Denn vor fünf Jahren wurden durch die chinesischen Preise auch deutsche Unternehmen in die Insolvenz getrieben. Die Branche erholte sich aber trotz der Maßnahmen insgesamt nur langsam. So konnte beispielsweise die deutsche Solarindustrie erst vergangenes Jahr auf niedrigem Niveau wieder wachsen.

Auswirkungen noch ungewiss

Hinsichtlich der tatsächlich zu befürchtenden Auswirkungen des Auslaufens der Maßnahmen ist man sich bisher noch nicht einig. Während EU ProSun dem Auslaufen der Maßnahmen mit Sorgen entgegen sieht und eine erneute Überprüfung der geltenden Antidumpingzölle in Brüssel beantragt hat, erwägen wohl mehrere Unternehmen sogar die Möglichkeit gegen die Entscheidung der Mitgliedstaaten den Klageweg zu beschreiten. Anders hingegen sieht der Verband Solar Power Europe dem Ende der Maßnahmen entgegen und sieht hierin durchaus Chancen für die Branche. So schätzt der Verband, dass die Nachfrage nach Solarmodulen durch das Auslaufen der Zölle um bis zu 30% steigen könnte.

Ob sich die Wachstumsaussichten für europäische Solarkonzerne nun tatsächlich noch weiter verschlechtern werden wird abzuwarten bleiben. Europäische Unternehmer sollten in jedem Fall ein Auge auf die aktuellen Entwicklungen haben.

O&W Rechtsanwälte berät Mandanten seit Jahren zu Antidumpingzöllen auf Solarmodule. Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen zum Auslaufen der Maßnahmen.

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Dieser Artikel wurde am 6. September 2018 erstellt. Er wurde am 16. September 2018 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.