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- Inhaltsverzeichnis
- Das aktuelle Sanktionsregime der EU: Ein praxisorientierter Überblick (Stand 2025)
- Haftung und Strafen bei Sanktionsverstößen: Ein Risiko für Unternehmen und Geschäftsführer
- Der Weg zur Kontrolle: Ein effektives Sanctions Compliance Programm (SCP) im Mittelstand aufbauen
- Sanktionsumgehung erkennen und verhindern: Ihre rechtliche Absicherung in der Praxis
- Konkrete Strategien zur persönlichen Haftungsminimierung für die Geschäftsleitung
- Wann ist externe Beratung im Sanktionsrecht für den Mittelstand unerlässlich?
- Häufig gestellte Fragen zu den Russland-Sanktionen
- Fazit: Mit proaktiver Compliance die Kontrolle zurückgewinnen
Fürchten Sie die persönliche Haftung bei Verstößen gegen Russland–Sanktionen? Unser anwaltlich geprüfter Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie ein Compliance-System aufbauen und Risiken minimieren.
Ein Beitrag von Dr. Tristan Wegner.
Partner bei O&W Rechtsanwaltsgesellschaft
Dr. Wegner berät seit über 13 Jahren mittelständische Unternehmen im internationalen Handelsrecht und hat zum Thema promoviert. Die Kanzlei O&W verfügt über 39 Jahre Erfahrung in der Gestaltung und Absicherung globaler Lieferketten.
Die Angst vor der persönlichen Haftung bei Sanktionsverstößen ist für Geschäftsführer real und existenzbedrohend. Ein Fehler kann nicht nur das Unternehmen mit Strafen in Millionenhöhe belasten, sondern auch Ihr Privatvermögen und Ihre persönliche Freiheit gefährden. Doch diese Angst lässt sich in Kontrolle verwandeln.
Die EU-Sanktionen gegen Russland sind komplexer und weitreichender als je zuvor. Für den deutschen Mittelstand, das Rückgrat unserer Wirtschaft, stellen sie eine massive Herausforderung dar. Die ständigen Anpassungen, unklaren Formulierungen und die schiere Menge an Vorschriften können lähmend wirken.
Dieser Leitfaden ist Ihre praxisnahe, von erfahrenen Anwälten erstellte Strategie, um Ihr Unternehmen und Ihr Privatvermögen wirksam zu schützen. Wir übersetzen das Juristendeutsch für Sie, zeigen Ihnen die tatsächlichen Risiken auf und geben Ihnen konkrete, umsetzbare Handlungsschritte an die Hand. So gewinnen Sie die Kontrolle zurück.
Das aktuelle Sanktionsregime der EU: Ein praxisorientierter Überblick (Stand 2025)
Dieser Abschnitt ordnet die neuesten Sanktionspakete, wie das kürzlich diskutierte 18. EU-Sanktionspaket, für Ihren Geschäftsalltag ein. Es geht darum zu verstehen, was die Vorschriften für Ihre Produkte, Kunden und Lieferketten bedeuten.
Die Sanktionen lassen sich in drei Hauptkategorien unterteilen:
- Finanzsanktionen: Diese betreffen primär den Geld- und Kapitalverkehr. Das bekannteste Beispiel ist der Ausschluss wichtiger russischer Banken aus dem SWIFT-System, der den Zahlungsverkehr massiv erschwert.
- Handelssanktionen: Hierbei handelt es sich um weitreichende Import– und Exportverbote für eine Vielzahl von Gütern. Dazu gehören Luxusgüter, bestimmte Rohstoffe, aber vor allem technologieintensive Produkte.
- Individuelle Sanktionen: Diese richten sich gegen bestimmte Personen, Unternehmen und Organisationen. Geschäfte mit diesen gelisteten Entitäten sind strikt verboten, ihre Vermögenswerte in der EU sind eingefroren.
Ein besonderer Fokus liegt auf sogenannten Dual-Use-Gütern, also Waren, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Hier müssen die Alarmglocken besonders schrill läuten. Noch kritischer ist die „Catch-all“-Regelung: Selbst wenn ein Gut auf keiner Liste steht, kann seine Ausfuhr verboten sein, wenn der Exporteur Kenntnis von einer möglichen militärischen Endverwendung in Russland hat. Diese Regelung verdeutlicht die immense Komplexität und unterstreicht die Notwendigkeit von Expertenwissen. Detaillierte Listen hierzu stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung.
Zudem rückt die Umgehung der Sanktionen über Drittländer wie die Türkei oder China immer stärker in den Fokus der EU. Neue Anti-Umgehungsmaßnahmen zielen darauf ab, diese Schlupflöcher zu stopfen. Das bedeutet für Sie: Die Prüfung Ihrer gesamten Liefer- und Vertriebskette ist unerlässlich geworden.
Für eine verlässliche Compliance ist der Rückgriff auf Primärquellen entscheidend. Den besten Überblick verschaffen Sie sich auf der offiziellen Seite des Europäischen Rates und direkt bei den deutschen Behörden.
- Überblick der EU-Sanktionen gegen Russland beim Europäischen Rat
- BAFA-Informationen zu Russland-Sanktionen als ausführende Behörde
Haftung und Strafen bei Sanktionsverstößen: Ein Risiko für Unternehmen und Geschäftsführer
Der Kern der Angst vieler Geschäftsführer ist die Frage der persönlichen Haftung. Und das zu Recht. Bei Sanktionsverstößen geht es nicht nur um das Unternehmen, sondern potenziell um Ihre persönliche Existenz.
Unternehmensstrafen, die die Existenz gefährden
Ein Verstoß kann für ein Unternehmen katastrophale Folgen haben. Die Behörden können Bußgelder von bis zu 10 % des weltweiten (!) Jahresumsatzes der gesamten Unternehmensgruppe verhängen. Zudem können Gewinne aus illegalen Geschäften vollständig eingezogen werden. Der Reputationsschaden, der durch öffentliche Ermittlungen entsteht, ist oft noch gravierender und kann über Jahre hinweg Kunden und Partner kosten.
WARNUNG: Mögliche Strafen im Überblick
- Für Unternehmen: Bußgelder bis zu 10 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes, Einziehung der Gewinne, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
- Für Geschäftsführer (persönlich): Geldstrafen und bei Vorsatz Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren (in schweren Fällen bis zu 10 Jahren). Unbeschränkte persönliche Haftung mit dem Privatvermögen bei fahrlässigem Handeln.
Die persönliche Haftung der Geschäftsleitung
Geschäftsführer, Vorstände und sogar leitende Angestellte wie Vertriebs- oder Einkaufsleiter können persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit:
- Vorsatz: Wer wissentlich und willentlich gegen Sanktionen verstößt, begeht eine Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Hier drohen hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen.
- Fahrlässigkeit: Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, handelt fahrlässig. Dies wird als Ordnungswidrigkeit geahndet, zieht aber die persönliche, unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen nach sich. Ein typischer Fall: Eine unzureichende Prüfung eines neuen Geschäftspartners.
Praxisbeispiel (anonymisiert):
Der Geschäftsführer eines mittelständischen Maschinenbauers genehmigt eine Lieferung an einen langjährigen Handelspartner in einem Drittland. Eine Prüfung des Endverbleibs der Maschine findet nur oberflächlich statt. Später stellt sich heraus, dass dieser Partner die Maschine umgehend nach Russland weiterverkauft hat. Bei einer Zollprüfung fällt die Transaktion auf. Die Behörden leiten nicht nur ein Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen ein, sondern auch ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer persönlich wegen des Verdachts auf einen fahrlässigen Sanktionsverstoß.
Der Weg zur Kontrolle: Ein effektives Sanctions Compliance Programm (SCP) im Mittelstand aufbauen
Ein Sanctions Compliance Programm (SCP) ist kein bürokratisches Monster, sondern Ihr wichtigstes Schutzschild gegen die genannten Risiken. Es ist der entscheidende Schritt, um vom bloßen Reagieren auf die Angst zum proaktiven Agieren überzugehen. Mit einem systematischen SCP gewinnen Sie die Kontrolle zurück.
Schritt 1: Risikoanalyse (Risk Assessment)
Führen Sie eine ehrliche und unternehmensspezifische Gefährdungsanalyse durch. Stellen Sie sich folgende Fragen:
- Produkt-Screening: Verkaufen wir Güter, die auf den EU-Sanktionslisten stehen oder als Dual-Use-Güter gelten könnten?
- Kunden-Screening: Kennen wir unsere direkten Kunden und die Endempfänger unserer Produkte? Handeln wir mit Branchen oder Unternehmen, die eine Nähe zum russischen Staat oder Militär haben könnten?
- Länder-Screening: In welche Länder liefern wir direkt? Nutzen wir Vertriebswege über Länder, die als potenzielle Umgehungsrouten bekannt sind?
- Geschäfts-Screening: Sind unsere Transaktionen (z.B. Zahlungswege, beteiligte Banken) von Finanzsanktionen betroffen?
Schritt 2: Interne Organisation & Verantwortlichkeiten
Legen Sie klar fest, wer im Unternehmen für die Einhaltung der Sanktionen verantwortlich ist. In vielen Fällen ist die Ernennung eines Ausfuhrverantwortlichen oder Zollbeauftragten, der direkt der Geschäftsleitung unterstellt ist, unerlässlich. Definieren Sie klare Aufgaben und Zuständigkeiten für die Abteilungen Zoll, Einkauf, Vertrieb und Buchhaltung. In unserer anwaltlichen Praxis hat sich gezeigt, dass klare Strukturen der erste Schritt zur Haftungsreduzierung sind.
Schritt 3: Prozessintegration (Screening & Due Diligence)
Integrieren Sie die notwendigen Prüfschritte fest in Ihre alltäglichen Geschäftsprozesse. Dies umfasst:
- Sanktionslisten-Screening: Automatische oder manuelle Prüfung von Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten, Dienstleister) gegen die aktuellen EU-Sanktionslisten. Hierfür gibt es spezialisierte Software, die sich oft in bestehende ERP- oder CRM-Systeme integrieren lässt.
- Güter-Prüfung: Jeder ausgehende Artikel muss auf seine Klassifizierung (z.B. Dual-Use) geprüft werden.
- Geschäftspartner-Prüfung: Implementieren Sie einen standardisierten Due-Diligence-Prozess für die Prüfung neuer und bestehender Partner.
Schritt 4: Schulung und Dokumentation
Die besten Prozesse sind nutzlos, wenn Ihre Mitarbeiter sie nicht kennen oder verstehen. Regelmäßige, auf die jeweilige Rolle zugeschnittene Schulungen sind daher unerlässlich, um das Bewusstsein für die Risiken zu schärfen. Noch wichtiger ist die lückenlose Dokumentation aller durchgeführten Prüfungen, Risikoanalysen und Entscheidungen. Im Ernstfall ist diese Dokumentation Ihr entscheidender Beweis dafür, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Sie ist der Schlüssel zur persönlichen Entlastung der Geschäftsleitung.
Sanktionsumgehung erkennen und verhindern: Ihre rechtliche Absicherung in der Praxis
Die neue Front im Kampf gegen illegale Exporte ist die Umgehung. Die Behörden wie Zoll und BAFA verfolgen mittlerweile nicht nur den direkten Export nach Russland, sondern auch die bewusste Umgehung der Sanktionen über Drittstaaten – und diese Umgehung selbst steht unter Strafe.
Die „Red Flag“-Checkliste: Warnsignale für Umgehungsversuche
Schulen Sie Ihre Mitarbeiter darauf, bei folgenden Warnsignalen sofort hellhörig zu werden:
- Der Kunde ist ein neu gegründetes Unternehmen oder ein reiner Zwischenhändler in einem Land, das für Umgehungen bekannt ist (z.B. bestimmte zentralasiatische oder kaukasische Staaten).
- Der Kunde hat keine plausible Geschäftstätigkeit, keine Website oder ist unter der angegebenen Adresse nicht zu finden.
- Der deklarierte Endverbleib der Ware erscheint unplausibel oder der Kunde ist nicht bereit, transparente Angaben zum Endverwender zu machen.
- Die Zahlungswege sind ungewöhnlich, involvieren unbekannte Banken oder erfolgen über komplexe Umwege.
- Der Kunde fordert eine Lieferung an eine Adresse, die offensichtlich ein reines Logistikdrehkreuz ist (z.B. eine Spedition in einem Freihafen).
Instrument 1: Sorgfältige Geschäftsprüfung (Due Diligence)
Eine oberflächliche Prüfung reicht nicht mehr aus. Sie müssen wissen, wer Ihr Kunde ist, was er tut und wer der tatsächliche Endnutzer Ihrer Produkte ist. Als O&W Rechtsanwaltsgesellschaft begleiten wir unsere Mandanten regelmäßig bei der Erstellung von Due-Diligence-Prozessen, die von der einfachen Recherche bis hin zu detaillierten Vor-Ort-Prüfungen reichen können. Die Tiefe der Prüfung hängt vom jeweiligen Risiko ab.
Instrument 2: Vertragliche Absicherung durch „No-Russia-Klauseln“
Sichern Sie sich vertraglich ab. Integrieren Sie Klauseln in Ihre Lieferverträge und AGB, die Ihren Handelspartnern den direkten und indirekten Weiterverkauf nach Russland explizit untersagen.
Musterbeispiel (vereinfacht):
„Der Käufer verpflichtet sich, die erworbenen Waren weder direkt noch indirekt an die Russische Föderation zu verkaufen, zu exportieren oder zu reexportieren. Diese Verpflichtung ist bei einer Weiterveräußerung an Dritte weiterzugeben. Ein Verstoß gegen diese Klausel berechtigt den Verkäufer zum sofortigen Rücktritt von allen Verträgen und zur Geltendmachung von Schadensersatz.“
Instrument 3: Endverbleibserklärungen (EVE) korrekt einsetzen
Eine Endverbleibserklärung ist eine schriftliche Bestätigung Ihres Kunden über den finalen Bestimmungsort und Verwendungszweck der Ware. Insbesondere bei kritischen Gütern oder „Red Flag“-Fällen ist die Anforderung einer EVE unerlässlich. Prüfen Sie das Dokument auf Echtheit und Plausibilität. Die offiziellen Zoll-Bestimmungen zu den Russland-Embargos geben hierzu weiteren Aufschluss.
Konkrete Strategien zur persönlichen Haftungsminimierung für die Geschäftsleitung
Als Geschäftsführer oder Vorstand stehen Sie im Zentrum der Verantwortung. Die folgenden Strategien helfen Ihnen, Ihr persönliches Haftungsrisiko gezielt zu minimieren.
Die Organisationspflicht als Kern der Verantwortung
Das Gesetz verpflichtet Sie als Geschäftsleitung, im Unternehmen eine Organisation zu schaffen, die die Einhaltung rechtlicher Vorschriften – inklusive des Sanktionsrechts – sicherstellt. Diese Organisationspflicht bedeutet konkret, dass Sie ein Compliance-System (wie das oben beschriebene SCP) nicht nur einrichten, sondern auch mit den nötigen Ressourcen (Personal, Budget, Technologie) ausstatten und seine Wirksamkeit regelmäßig überwachen müssen.
Die „Business Judgment Rule“ als Schutzschild
Dieses juristische Prinzip schützt Sie vor persönlicher Haftung für unternehmerische Entscheidungen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Entscheidung:
- auf einer angemessenen Informationsgrundlage,
- frei von Interessenkonflikten und
- zum vermeintlichen Wohle des Unternehmens getroffen haben.
Ein dokumentierter Compliance-Prozess ist die beste Grundlage, um im Streitfall genau das zu belegen.
Die Macht der Dokumentation
Die lückenlose Dokumentation ist Ihr wichtigster persönlicher Verbündeter.
Protokollieren Sie Risikoanalysen, interne Audits, die Gründe für oder gegen ein Geschäft, durchgeführte Prüfungen und Mitarbeiterschulungen.
Im Falle einer Ermittlung können Sie so beweisen, dass Sie nicht fahrlässig gehandelt, sondern Ihre unternehmerische Sorgfaltspflicht erfüllt haben.
Delegation von Aufgaben vs. Delegation von Verantwortung
Sie können und sollen Compliance-Aufgaben an qualifizierte Mitarbeiter (z.B. einen Exportkontrollbeauftragten) delegieren. Was Sie jedoch nicht delegieren können, ist Ihre Letztverantwortung als Geschäftsleitung – die sogenannte Überwachungsverantwortung. Sie müssen sich regelmäßig (z.B. quartalsweise) über den Status der Compliance-Aktivitäten berichten lassen und bei Problemen eingreifen.
Wann ist externe Beratung im Sanktionsrecht für den Mittelstand unerlässlich?
Viele mittelständische Unternehmen fragen sich, ob ihre internen Ressourcen ausreichen. Ein fähiger Zollbeauftragter ist eine immense Hilfe, doch es gibt klare Szenarien, in denen externe Expertise von spezialisierten Anwälten unerlässlich wird.
Szenario 1: Bei komplexen Gütern oder unklaren Rechtslagen
Wenn es um die juristische Einordnung von Dual-Use-Gütern, die Auslegung neuer und oft vage formulierter EU-Verordnungen oder die Beurteilung komplexer internationaler Lieferketten geht, stößt internes Wissen an seine Grenzen. Ein spezialisierter Anwalt bietet hier die notwendige Rechtssicherheit.
Szenario 2: Bei „Red Flag“-Fällen und Verdachtsmomenten
Sobald Sie einen konkreten Verdacht auf einen Umgehungsversuch haben oder mehrere „Red Flags“ bei einem Geschäftspartner auftreten, ist schnelles und vor allem rechtssicheres Handeln gefragt. Externe Beratung hilft, die Situation objektiv zu bewerten und die richtigen Schritte (z.B. Meldung an die Behörden, Vertragsstopp) einzuleiten, ohne sich selbst einem Risiko auszusetzen.
Szenario 3: Aufbau und Audit eines SCP
Wenn Sie ein Sanctions Compliance Programm von Grund auf rechtssicher implementieren oder ein bestehendes System von unabhängigen Experten überprüfen („stress-testen“) lassen wollen, ist dies eine Kernaufgabe für Anwälte. Sie stellen sicher, dass das System den aktuellen Anforderungen der Behörden standhält.
Der ROI von Rechtsberatung ist dabei eindeutig: Die Kosten für präventive Beratung sind nur ein Bruchteil der potenziellen Strafen, des Reputationsschadens und der persönlichen Haftungsrisiken, die aus einem einzigen Sanktionsverstoß resultieren können.
„Präventive Compliance ist keine Ausgabe, sondern die beste Investition in die Zukunftssicherheit Ihres Unternehmens und Ihres persönlichen Vermögens.“
– Dr. Tristan Wegner, Partner bei O&W Rechtsanwaltsgesellschaft
Basierend auf unserer 39-jährigen Erfahrung im internationalen Handelsrecht verstehen wir uns als Partner des Mittelstands, der Sicherheit und Vertrauen in einem unsicheren globalen Umfeld schafft. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung.
Häufig gestellte Fragen zu den Russland-Sanktionen
Wie hoch sind die Strafen bei Verstößen gegen Russland-Sanktionen?
Die Strafen bei Verstößen können existenzbedrohend sein. Sie reichen von hohen Unternehmensbußgeldern von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes und der Einziehung von Gewinnen über die persönliche Haftung des Geschäftsführers mit seinem Privatvermögen bis hin zu Freiheitsstrafen bei vorsätzlichen Taten.
Wie können wir uns vor strafrechtlicher Verfolgung schützen?
Der wirksamste Schutz ist die nachweisbare Implementierung eines robusten Sanctions Compliance Programms (SCP). Eine lückenlose Dokumentation von Risikoanalysen, Geschäftspartnerprüfungen und internen Prozessen dient als Beleg für die Sorgfalt des Unternehmens sowie der Geschäftsleitung und kann so maßgeblich zur Entlastung beitragen.
Was müssen wir tun, um Sanktionsumgehungen zu erkennen?
Um Sanktionsumgehungen effektiv zu erkennen, müssen Sie Ihre Geschäftspartner einer sorgfältigen Due-Diligence-Prüfung unterziehen. Achten Sie dabei auf „Red Flags“ wie unklare Firmensitze in Drittländern, komplizierte Zahlungswege oder fehlende Nachweise über den Endverbleib der Ware. Vertragliche „No-Russia-Klauseln“ bieten Ihnen zusätzlichen Schutz.
Welche Güter sind von den neuesten Exportverboten betroffen?
Die Exportverbote betreffen eine sehr breite und stetig wachsende Palette von Gütern. Der Fokus liegt auf Hochtechnologie- und Dual-Use-Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, sowie auf Waren, die Russlands industrielle Kapazitäten stärken könnten. Eine tagesaktuelle Prüfung der Güterlisten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist vor jedem Exportgeschäft unerlässlich.
Was bedeutet LkSG im Zusammenhang mit Russlandsanktionen?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die Russland-Sanktionen sind zwei getrennte Regelwerke, die sich aber überschneiden. Während das LkSG primär menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten fordert, verbieten die Sanktionen konkrete Geschäfte. Eine mangelhafte Sanktions-Compliance, die beispielsweise zu einer Stärkung des russischen Militärs führt, kann im weiteren Sinne auch als Verletzung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG gewertet werden.
Fazit: Mit proaktiver Compliance die Kontrolle zurückgewinnen
Die EU-Sanktionen gegen Russland sind eine ernste Bedrohung für den deutschen Mittelstand – aber keine unkontrollierbare. Die Angst vor der persönlichen Haftung und existenzbedrohenden Strafen lässt sich durch einen systematischen und proaktiven Ansatz in Rechtssicherheit und Kontrolle verwandeln.
Der Schlüssel liegt im Aufbau eines maßgeschneiderten Sanctions Compliance Programms (SCP), das Risikoanalysen, klare Verantwortlichkeiten, gelebte Prozesse und eine lückenlose Dokumentation umfasst. Dieser Ansatz schützt nicht nur Ihr Unternehmen vor Bußgeldern, sondern ist Ihr wirksamstes Schutzschild zur Minimierung Ihrer persönlichen Haftung als Geschäftsführer.
Warten Sie nicht, bis der Zoll anklopft oder eine verdächtige Anfrage in Ihrem Posteingang landet. Beginnen Sie noch heute mit dem Aufbau oder der Überprüfung Ihres Sanctions Compliance Programms.
Wenn Sie unsicher sind, wo Sie anfangen sollen, oder eine expertenbasierte Einschätzung Ihrer aktuellen Risikolage benötigen, steht Ihnen unser Team von spezialisierten Anwälten zur Seite. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und sichern Sie Ihre unternehmerische sowie persönliche Zukunft.
Haben Sie Fragen? Unsere erfahrenen Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.
Dieser Artikel wurde am 23. September 2025 erstellt. Er wurde am 25. September 2025 aktualisiert
Ihr Ansprechpartner
Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.