Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Frachtführer und Spediteur häufig synonym benutzt.

Zwischen beiden Begriffen gibt es allerdings einen signifikanten rechtlichen Unterschied, der für Unternehmen, die neben dem Kaufvertrag zusätzlich auch die Warenversendung oder den Transport übernehmen, schnell zu einem ungeahnten Haftungsrisiko werden kann.

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Spediteur & Frachtführer – Unterschiede

Ziel bei Verträgen über die Beförderung von Gütern oder Waren ist stets der Transport der Ware von einem Ort zu einem anderen.

Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist der Spediteur/Frachtführer derjenige, der eine Sache von A nach B transportiert.

Rechtlich sind Spediteur und Frachtführer aber strikt voneinander zu trennen und unterliegen unter Umständen ganz anderen Haftungsregimen.

Beachte: Ein Spediteur kann gleichzeitig Frachtführer sein oder muss sich zumindest so behandeln lassen. Ein Frachtführer kann jedoch nicht gleichzeitig Spediteur sein.

Im Zweifel kann es also vorkommen, dass Sie als Unternehmen auch Spediteur sind, ohne es zu wissen – mit weitreichenden Folgen für die Haftung.

Wer ist Spediteur?

Der Spediteur schuldet grundsätzlich nur die Organisation des Transports, ohne jedoch den Transport selbst durchführen zu müssen.

Er ist demnach dazu verpflichtet, für seinen Vertragspartner jemanden zu finden, der den Transport durchführt und diesen gewissenhaft auszusuchen. Hierfür darf er einen vorher vereinbarten Prozentsatz der Frachtkosten als Provision verlangen.

Der Spediteur schließt somit regelmäßig Frachtverträge mit einem Frachtführer, der in seinem Auftrag den Transport durchführt.

Hierbei hat der Spediteur stets im Interesse seines Vertragspartners zu handeln und auch dessen Weisungen zu befolgen.

Wer ist Spediteur?

Der Spediteur organisiert den Transport, der dann meistens durch einen Frachtführer durchgeführt wird.

Zu den Pflichten des Spediteurs gehören daher u.a.:

  • Auswahl Frachtführer
  • Bestimmung Transportmittel
  • Bestimmung Transportweg
  • Weisungen erteilen
  • Abschluss von Versicherungen
  • Verpackung
  • Kennzeichnung des Gutes
  • Zollabfertigung bei grenzüberschreitenden Transport, z.B. die Einfuhr in die EU

Wer ist Frachtführer?

Frachtführer ist derjenige, der den Transport des Gutes tatsächlich durchführt und die Ware an den Empfänger abliefert.

Er schuldet den Transport zum Bestimmungsort und die Ablieferung an den richtigen Empfänger. Auch hierbei ist er an die Weisungen seines Auftraggebers gebunden.

Auch er kann sich noch weiterer Frachtführer in der „Kette“ unter ihm bedienen, die den Transport dann tatsächlich durchführen.

In der Zeit, in der er das Gut in seiner Obhut hat, haftet er für den Verlust oder die Beschädigung verschuldensunabhängig. Das heißt, der Frachtführer haftet bis auf Fälle, in denen höhere Gewalt vorliegt, stets für Schäden an der transportierten Ware.

Wer ist Frachtführer?

Der Frachtführer führt den Transport durch.

Zu den Pflichten des Frachtführers gehören daher u.a.:

  • Transport zum Bestimmungsort
  • Ablieferung an den richtigen Empfänger

Was macht ein Fixkostenspediteur?

Dem Spediteur steht es allerdings frei, die Beförderung selbst mit eigenen Transportmitteln auszuführen. Dies nennt man „Selbsteintritt“.

Ihn treffen dann jedoch die Rechte und Pflichten eines Frachtführers.

Selbsteintritt des Spediteurs?

Der Spediteur im Selbsteintritt führt die Beförderung mit eigenen Transportmitteln durch. In diesem Fall steht der Spediteur

  • als Absender und
  • als Frachtführer im Frachtbrief.

Der Spediteur im Selbsteintritt kann dadurch

  • die Vergütung für seine Spediteurleistung
  • und Frachtkosten verlangen.

Beachte: Bei der Beförderung mit dem eigenen Fahrzeug finden die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) keine Anwendung.

Der Selbsteintritt des Spediteurs muss nicht ausdrücklich erklärt werden, sondern kann durch die Selbstbeförderung des Gutes auch stillschweigend erfolgen.

Weil der Selbsteintritt des Spediteurs wegen der Unterhaltung eigener Fahrzeuge zu teuer ist, trifft man ganz überwiegend den klassischen Spediteur jedoch nicht mehr an, sondern man wird es in der Regel mit einem sog. Fixkostenspediteur zu tun haben.

Wer ist Fixkostenspediteur?

Der Fixkostenspediteur erbringt die klassische Speditionsleistung, vereinbart mit dem Auftraggeber aber einen festen Kostensatz für die gesamte Transportabwicklung, die auch die Vergütung beinhaltet.

Die Tätigkeit als Fixkostenspediteur bringt einige Vorteile mit sich:

So kann der Spediteur seine Gewinnmarge steigern, die vorher durch eine feste oder an die Fracht gebundene Provision festgelegt war.

Dem Spediteur steht es frei, die Transportleistung günstiger einzukaufen, dies jedoch nicht weitergeben zu müssen.

Aber keine Vorteile ohne Nachteile:

Der Fixkostenspediteur haftet wie ein Frachtführer und damit anders als ein Spediteur grundsätzlich verschuldensunabhängig.

Das heißt, er haftet bis auf ganz wenige Ausnahmen von höherer Gewalt immer zumindest im Rahmen der Höchsthaftung, die das Gesetz vorschreibt.

Diese kann jedoch auch durch das grobe Verschulden der Leute, derer er sich zur Beförderung bedient, erweitert werden. Auch für das Beförderungspersonal haftet der Fixkostenspediteur gegenüber dem Absender.

Das heißt für den Fixkostenspediteur, dass sein Haftungsrisiko gegenüber einem „normalen“ Spediteur auch erheblich gesteigert ist. Dadurch wächst auch der Umfang, in dem er sich selbst versichern muss.

Folgen für Transportunternehmen

Spediteur, Frachtführer oder Fixkostenspediteur?

  • Frachtführer ist derjenige, der den Transport tatsächlich durchführt
  • Spediteur ist derjenige, der den Transport für seinen Kunden organisiert.
  • Fixkostenspediteur ist ein Spediteur, der selbst den Transport durchführt und dafür einen festen Kostensatz für die Frachtkosten inkl. Vergütung vereinbart.

Oft gibt es auch Unternehmen, die beide Leistungen parallel oder gemischt anbieten.

Spediteur z.B. ist dabei jedoch nicht nur der klassische Speditionsbetrieb.

Auch Sie als Unternehmer können bewusst oder unbewusst Spediteur sein und unter Umständen sogar über die Figur des Fixkostenspediteurs als Frachtführer haften.

Dies ist oft dann der Fall, wenn Sie ihre Waren noch zum Kunden transportieren müssen oder für diesen „nebenbei“ den Transport organisieren.

Dies ist immer dann besonders problematisch, wenn Sie mit Ihrem Kunden über Incoterms z.B. „ex works“ oder „free on board“ verkaufen.

Haftungsrisiko Incoterms!

Incoterms wie „ex works“ oder „free on board (FOB)“ können ein hohes Haftungsrisiko für den Verkäufer darstellen.

„Free on Board“ (FOB) bedeutet, dass der Verkäufer die Waren an ein Schiff in einem Hafen liefert, der zuvor zwischen ihm und dem Käufer vereinbart wurde und die Ware auf das Schiff verlädt.

Für den Verkäufer stellt diese Vereinbarung ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko dar.

Denn der Verkäufer ist verantwortlich für:

  • Transport der Ware zum Schiff und Anlieferungskosten
  • Verladung der Ware auf das Schiff

Das Haftungsrisiko geht also erst in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, wenn die Ware auf das Schiff verladen ist. Für Schäden oder Verluste, die auf dem Transportweg zum Hafen und bei der Verladung eintreten, haftet der Verkäufer.

Oft wird es so sein, dass sie Ihrem Kunden deswegen für diesen Transport eine Pauschale berechnen oder die Fracht an diesen nebst eigenen Kosten an diesen weiterreichen.

In diesen Fällen treten Sie als Spediteur oder sogar Fixkostenspediteur auf und haften Ihrem Kunden gegenüber für Beschädigung oder Verlust des Gutes, obwohl der Haftungsübergang bereits vertraglich zuvor erfolgen sollte.

Oft fehlt es dann an den entsprechenden Versicherungen, die die Schäden übernehmen und sie haften zumindest bis zu den Höchsthaftungsbeträgen. Bei diesen Versicherungen handelt es sich im Übrigen zum Teil um Pflichtversicherungen.

Sofern Sie weitere Fragen zum Frachtführer und Spediteur haben oder festgestellt haben, dass auch in Ihrem Unternehmen Haftungsrisiken bestehen könnten, kontaktieren Sie die Anwälte von O&W aus dem Transportrecht gerne.

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Dieser Artikel wurde am 24. September 2021 erstellt. Er wurde am 29. September 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.