Anwaltliche Beratung rund um internationales Recht, internationale Verträge und grenzüberschreitende Rechtsbeziehungen
Wir sind Ihr Anwalt für internationales Recht in Hamburg. Seit mehr als 37 Jahren berät unsere Kanzlei Unternehmen rund um den internationalen Handel und internationale Rechtsbeziehungen.
Internationale Rechtsbeziehungen sind vielfältig und kommen seit der Globalisierung in unterschiedlichen Gestaltungen vor. Insofern ist auch das Betätigungsfeld im internationalen Recht vielfältig. Zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei gehören im internationalen Kontext:
- Zuständigkeit von Gerichten im grenzüberschreitenden Kontext und internationale Prozessführung
- internationales Handelsrecht,
- internationales Kaufrecht, z.B. UN-Kaufrecht, CISG
- grenzüberschreitende Verträge, internationales Vertragsrecht (z. B. Bewertung von Vertragsklauseln)
- internationales Vertriebsrecht
- internationales Arbeitsrecht
- internationales Vertragsrecht und Vertragsgestaltung
- internationale Vollmacht und Apostille
- Zweigniederlassungen im Ausland
- Rechtswahl und Gerichtsstandvereinbarungen im internationalen Kontext
- Anerkennung von ausländischen Urteilen, Vollstreckung von Forderungen im Ausland, Europäisches Mahnverfahren
- Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten und die Beurteilung von internationalen Gerichtsständen
- internationale Schiedsgerichtsverfahren
- internationales Erbrecht (EU-Erbrechtsverordnung)
- internationales Familienrecht, z.B. das Haager Unterhaltsübereinkommen
- internationales Verkehrsrecht
- internationales Insolvenzrecht (EU-Insolvenzverordnung)
- internationales Internetrecht
- internationale Lizenzen
- internationales Privatrecht
Viele internationale Übereinkommen – oft ist unklar, welches Recht gilt
Eine der größten Schwierigkeiten im internationalen Recht besteht darin, dass überhaupt erst einmal ermittelt werden muss, welches Recht im internationalen Kontext anwendbar ist. Oft besteht Bezug zu zahlreichen Rechtsordnungen. Dann muss erst einmal nach den Regeln des internationalen Privatrechts ermittelt werden, welches Recht überhaupt anwendbar ist.
zudem ergibt es im internationalen Kontext Dutzende Internationale Übereinkommen. Diese sollen das anwendbare Recht zwischen verschiedenen Staaten möglichst vereinheitlichen. Es gibt zahlreiche internationale Übereinkommen, die anwendbar sein können. Oft gelten diese aber nur zwischen bestimmten Vertragsstaaten, was die Frage des anwendbaren Rechtes weiter erschwert.
Welches internationale Recht anwendbar ist, ist daher immer eine Frage des Einzelfalls. Es bestehen grundsätzlich folgende Möglichkeiten:
- es gilt insgesamt deutsches Recht
- es gilt insgesamt ein ausländisches Recht für den gesamten internationalen Vertrag
- es gelten verschiedene ausländische Rechte für verschiedene Aspekte des Vertrages, z.B. wird die Wirksamkeit einer Vollmacht nach holländischem Recht beurteilt, wohingegen der Kaufvertrag US amerikanischem Recht unterliegt
- es findet ein internationales Übereinkommen auf den gesamten Vorgang oder Teilfragen davon Anwendung
Wir sind die Anwälte für international tätige Unternehmen
Unsere Anwälte beraten und vertreten international tätige Unternehmen im Bereich des Wirtschaftsrechts. Nur wenige Kanzleien sind auf internationale Rechtsbeziehungen spezialisiert. Grenzüberschreitende Vorgänge erfordern Kenntnisse von den verschiedenen Rechtsordnungen, eine gute Koordination von mehreren ausländischen Anwaltsbüros und oft auch eine gute Kenntnis verschiedener Rechtsgebiete.
O&W Rechtsanwälte ist insbesondere darauf spezialisiert
- das zutreffende anwendbare Recht im internationalen Kontext zu ermitteln
- die Risiken im internationalen Geschäft richtig zu evaluieren und zu bewerten
- die Vertretung im internationalen Kontext, vor allem im Rahmen eines exzellenten weltweiten Netzwerks
Dieser Artikel wurde am 16. März 2019 erstellt. Er wurde am 15. November 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.