Bei Streitgkeiten mit Auslandsberührung unterstützen unsere Prozessanwälte aus Hamburg Ihr Unternehmen.
O&W wird auf Grund der internationalen Erfahrung zur Optimierung des Gerichtsstandes, zur Leitung und Koordinierung von Prozesshandlungen in den verschiedenen Ländern eingesetzt, wenn es zu grenzüberschreitenden Prozessen kommt oder diese vermieden werden sollen. Dabei spielt auch eine Rolle, inwiefern für diese Verfahren Versicherungsdeckung besteht.
Es gibt viele Gründe, wieso es zu internationalen Prozessen kommen kann. Die internationalen Wirtschaftsanwälte von O&W haben beispielsweise bei folgenden Konstellationen bereits beraten:
- Nach einem langen Gerichtsverfahren konnte ein Urteil gegen den ausländischen Vertragspartner erwirkt werden, das nun aber im Ausland vollstreckt werden muss.
- Ihr ausländischer Kunde zahlt nicht mehr oder unregelmäßig, nachden die Geschäftsbeziehung zuvor lange gut lief.
- Ihr Unternehmen hat die Ware verschifft oder ordnungsgemäß geliefert, aber Ihr Kunde aus dem Ausland zahlt nicht.
- Sie haben eine Lieferung aus dem Ausland erhalten, die allerdings mangelhaft ist, weswegen Sie den Kaufpreis mindern wollen.
Die Prozess-Rechtsanwälte von O&W sind in der internationalen Prozessführung versiert, gehen überlegt und analytisch vor und lassen Ihnen die beste Beratung für Ihren Auslandsprozess zuteil werden.
Rechtsdurchsetzung im Ausland
Besonders schwierig ist oft, die Rechtsdurchsetzung im Ausland. Gerade, wenn Sie eine Klage im Ausland einreichen müssen, ist guter Rat nötig. Die international erfahrenen Anwälte von O&W prüfen zuerst, ob eine Rechtsdurchsetzung im Ausland überhaupt sinnvoll ist. Aufgrund der seit 37-jährigen Erfahrung mit internationalen Gerichtsverfahren, können wir oft valide abschätzen, ob sich ein Auslandsprozess überhaupt lohnt. Dabei sind folgende Fragen vorab zu klären:
- Müssen die Ansprüche im Ausland durchgesetzt werden oder besteht auch ein Gerichtsstand in Deutschland?
- Wie sind die Gewinnchancen und Risiken einzuschätzen?
- Wie ist der Verfahrensablauf eines Gerichtsverfahrens im Ausland?
- Wie kann eine Zustellung im Ausland erfolgen?
- Welche Risiken und Chancen bestehen nach dem ausländischen Recht für das Unternehmen?
- Wie lässt sich eine im Ausland erzielte Entscheidung letztlich durchsetzen?
Wichtig ist dabei auch zu klären, ob die Gegenseite in der EU ansässig ist oder außerhalb der EU. Während Prozesse innerhalb der EU teilweise vereinheitlicht sind, gilt dieses für internationale bzw. globale Gerichtsverfahren nicht unbedingt.
Wenn es schnell gehen muss, erwirken wir auch bundesweit oder international einstweilige Verfügungen oder Arreste bzw. wehren diese ab. Drohen nachteilige Vermögensverschiebungen, ermitteln wir Vermögenswerte und sichern diese über unser internationales Netzwerk im In- und Ausland.
Beste Vernetzung mit ausländischen Partnerkanzleien
Wo es notwendig wird, greifen wir im Ausland auf erfahrene Korrespondenzkollegen zurück. Über die Jahre haben wir ein exzellentes Netzwerk an Partnerkanzleien aufgebaut, die zu ausländischen Rechtsordnungen beraten können. Sollte ein Prozess im Ausland dann sinnvoll und nötig sein, koordiniert O&W die Arbeit mit den ausländischen Kollegen und Gerichten – Sie haben stets einen einheitlichen Ansprechpartner.
Wahl des bevorzugten international zuständigen Gerichts
Eine der Kernkompetenzen von O&W liegt im sogenannten „Forum-Shopping“. Das bedeutet, dass systematisch abgewogen wird, bei welchem von mehreren zuständigen Gerichten ein Verfahren geführt wird, um bestimmte rechtliche Vorteile zu erhalten. O&W prüft daher alle in Frage kommenden Gerichtsstände und wählt das für Sie „beste Gericht“ und das „beste Recht“ aus.
Ein ausländisches Gericht kann z.B. bevorzugt sein, weil
- das Verfahren besonders schnell (= schnelle Entscheidung) oder besonders langsam (= größtmögliche Verzögerung erreichen, um den Gegner zu zermürben) ist
- die Rechtsprechung im Ausland in bestimmten Konstellationen, besonders günstig ist (z.B. nehmen holländische Gericht mitunter seltener eine unbegrenzte Haftung an)
- weil das Gerichtsverfahren im Ausland besser geführt werden kann
Welche internationalen Prozesse O&W führt
Die Wirtschaftsanwälte von O&W haben bereits eine Vielzahl von Unternehmen im Rahmen grenzüberschreitender Streitigkeiten in allen Phasen eines Rechtsstreits betreut, wie z.B. bei Schadenersatzprozessen, der Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, Werklohnforderungen oder Kaufpreisforderungen. Die Anwälte von O&W betreuen Sie auch im Vorfeld und geben strategische Ratschläge zur effizienten Abfassung von Gerichtsstandsvereinbarungen oder Schiedsklauseln. Zu bereits geführten internationalen Prozessen gehören beispielsweise:
- Internationale Streitgkeiten von Gesellschaftern
- Internationale Schadenersatzprozesse
- Eintreiben von Forderungen im Ausland und internationales Inkasso
- Internationale Schiedsverfahren im Inland uns Ausland
- Internationale Gewährleistungsansprüche
- Beweissicherungsverfahren wegen eines Mangels an einem im Ausland gekauften Gegenstand
- einklagen von Managementvergütungen aus weltweiten Consulting-Projekten,
- gerichtliche Durchsetzung von internationalen Darlehensverträgen
- Durchsetzung von Herausgabensprüchen eines ausländischen Lieferanten an einen insolventen Abnehmer
- internationale IT-Projektverträge
- Errichtung von Großanlagen (internationale Anlagenbauprozesse)
- internationale Vertriebsverträge
- internationale Wettbewerbsstreitigkeiten
Dieser Artikel wurde am 9. Dezember 2010 erstellt. Er wurde am 28. April 2019 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.
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Rechtsanwalt, PartnerABC-Str. 2120354 HamburgDr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.
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