O&W Rechtsanwälte berät Unternehmen und Kaufleute bei Gerichtsstandsvereinbarungen. Wir entwerfen, prüfen und optimieren die Vereinbarung eines für Sie günstigen Gerichtsstandes. Da von der Vereinbarung eines bestimmten Gerichts weiterreichende Rechtsfolgen abhängen können, sollte die Einigung auf ein bestimmtes Gericht nicht ohne anwaltliche Beratung erfolgen.

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Eine Gerichtsstandsvereinbarung sollte in Verträgen nicht fehlen

Über kurz oder lang wird jedes Unternehmen auch damit konfrontiert sein, dass es zu Streitigkeiten bei der Vertragsabwicklung von Verträgen kommt. Deswegen ist es auch notwendig, dass eine Vereinbarung darüber getroffen wird, welches Gericht für die Streitentscheidung zuständig ist.

Die Parteien sind daher gut beraten, eine Klausel in ihren Vertrag über die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts aufzunehmen. Damit wird bestimmt, dass die Gerichte an einem bestimmten Ort für alle Streitigkeiten zuständig sind.

In der Regel wird eine solche Gerichtsstandsvereinbarung so formuliert, dass die Gerichte eine ausschließliche Zuständigkeit oder eine nicht ausschließliche Zuständigkeit erhalten.

Die Vereinbarung eines bestimmten Gerichts kann erfolgen

  • als ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung
  • oder nicht ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung und der Vereinbarung, dass auch weitere Gerichte neben den gesetzlich zuständigen Gerichten angerufen werden können

Die Auslegung dieser Begriffe in Rechtsordnungen kann variieren, aber grundsätzlich bedeutet die Vereinbarung einer ausschließlichen Zuständigkeit, dass nur die vereinbarten Gerichte über den Rechtsstreit zu entscheiden haben.

Wird hingegen keine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte vereinbart, so können die Parteien ihren Rechtsstreit vor den vereinbarten Gerichten anhängig machen, müssen es aber nicht.

Gerichtsstandsvereinbarung im internationalen Kontext

Ein besonderer Schwerpunkt der Beratung von O&W Rechtsanwälte liegt den internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen. Gerade hier droht die Gefahr, dass kostspielige, zeitintensive und überflüssige Verhandlungen darüber geführt werden, ob der Fall vor den Gerichten des Landes A oder des Landes B zu verhandeln sind.

Auch besteht immer die Gefahr, dass Forderungen parallel vor mehreren verschiedenen Gerichten verhandelt werden und es zu widersprechenden Entscheidungen kommt. Zudem können die Gerichte eines bestimmten Landes in gewissen Konstellationen für eine Partei günstiger entscheiden. Auch kann die Klage vor einem unzuständigen Gericht zu hohen Schadensersatzforderungen führen.

Es gilt zudem der Grundsatz, dass der schnellere Kläger das zuständige Gericht bestimmt. Von daher sind Unternehmen teilweise gehalten möglichst schnell und mit der Hilfe von spezialisierten Rechtsanwälten im Ausland das für Sie beste Recht und beste Gericht auszuwählen und diesem Gerichtsstand dann, gegebenenfalls mit einer negativen Feststellungsklage, für sich zu beanspruchen.

Schiedsklausel und Gerichtsstandsvereinbarung

Gerade im internationalen Kontext kommen auch Schiedsklauseln anstelle von Gerichtsstandsvereinbarungen zum Einsatz. Bei einer Schiedsvereinbarung entscheidet nicht die staatlichen Gerichte, sondern private Schiedsgerichte.

Mitunter kann es für Unternehmen vorteilhafter sein, wenn anstelle eine Gerichtsstandsvereinbarung eine Schiedsklausel in den Vertrag aufgenommen wird.

Die Rechtsanwälte von O&W beratenen auch darüber, ob im Einzelfall eine Schiedsklausel anstelle einer Gerichtsstandsklausel verwendet werden sollte.

Anwaltliche Beratung zu Gerichtsstandsvereinbarungen

Die Prozessanwälte von O&W sind darauf spezialisiert, in Fragen zum zuständigen Gericht, Unternehmen und Kaufleute umfassend zu beraten. Die rechtliche Beratung umfasst beispielsweise folgende Fragestellungen:

Dieser Artikel wurde am 2. Mai 2019 erstellt. Er wurde am 28. Dezember 2019 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.