O&W Rechtsanwälte berät Unternehmen und Kaufleute bei Gerichtsstandsvereinbarungen. Wir entwerfen, prüfen und optimieren die Vereinbarung eines für Sie günstigen Gerichtsstandes. Da von der Vereinbarung eines bestimmten Gerichts weiterreichende Rechtsfolgen abhängen können, sollte die Einigung auf ein bestimmtes Gericht nicht ohne anwaltliche Beratung erfolgen.
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Eine Gerichtsstandsvereinbarung sollte in Verträgen nicht fehlen
Über kurz oder lang wird jedes Unternehmen auch damit konfrontiert sein, dass es zu Streitigkeiten bei der Vertragsabwicklung von Verträgen kommt. Deswegen ist es auch notwendig, dass eine Vereinbarung darüber getroffen wird, welches Gericht für die Streitentscheidung zuständig ist.
Die Parteien sind daher gut beraten, eine Klausel in ihren Vertrag über die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts aufzunehmen. Damit wird bestimmt, dass die Gerichte an einem bestimmten Ort für alle Streitigkeiten zuständig sind.
In der Regel wird eine solche Gerichtsstandsvereinbarung so formuliert, dass die Gerichte eine ausschließliche Zuständigkeit oder eine nicht ausschließliche Zuständigkeit erhalten.
Die Vereinbarung eines bestimmten Gerichts kann erfolgen
- als ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung
- oder nicht ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung und der Vereinbarung, dass auch weitere Gerichte neben den gesetzlich zuständigen Gerichten angerufen werden können
Die Auslegung dieser Begriffe in Rechtsordnungen kann variieren, aber grundsätzlich bedeutet die Vereinbarung einer ausschließlichen Zuständigkeit, dass nur die vereinbarten Gerichte über den Rechtsstreit zu entscheiden haben.
Wird hingegen keine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte vereinbart, so können die Parteien ihren Rechtsstreit vor den vereinbarten Gerichten anhängig machen, müssen es aber nicht.
Gerichtsstandsvereinbarung im internationalen Kontext
Ein besonderer Schwerpunkt der Beratung von O&W Rechtsanwälte liegt den internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen. Gerade hier droht die Gefahr, dass kostspielige, zeitintensive und überflüssige Verhandlungen darüber geführt werden, ob der Fall vor den Gerichten des Landes A oder des Landes B zu verhandeln sind.
Auch besteht immer die Gefahr, dass Forderungen parallel vor mehreren verschiedenen Gerichten verhandelt werden und es zu widersprechenden Entscheidungen kommt. Zudem können die Gerichte eines bestimmten Landes in gewissen Konstellationen für eine Partei günstiger entscheiden. Auch kann die Klage vor einem unzuständigen Gericht zu hohen Schadensersatzforderungen führen.
Es gilt zudem der Grundsatz, dass der schnellere Kläger das zuständige Gericht bestimmt. Von daher sind Unternehmen teilweise gehalten möglichst schnell und mit der Hilfe von spezialisierten Rechtsanwälten im Ausland das für Sie beste Recht und beste Gericht auszuwählen und diesem Gerichtsstand dann, gegebenenfalls mit einer negativen Feststellungsklage, für sich zu beanspruchen.
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Was ist eine Gerichtsstandsvereinbarung?
Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist eine Klausel in einem Vertrag, mit der ein bestimmtes Gericht ausschließlich oder zusätzlich für zuständig erklärt wird. Eine solche Vereinbarung sollte schriftlich erfolgen.
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Wann ist eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig?
Nach deutschem nationalen Recht ist eine Gerichtsstandsvereinbarung nur unter Kaufleuten zulässig. Im internationalen Kontext im Rahmen der EuGVVO sind Gerichtsstandvereinbarung hingegen grundsätzlich zulässig.
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Warum sollte eine Gerichtsstandsvereinbarung erfolgen?
Eine Gerichtsstandsvereinbarung sollte grundsätzlich immer erfolgen. Anderenfalls besteht keine Klarheit darüber, welche Gerichte zuständig sind. Was sich bei inländischen Gerichtsverfahren noch verschmerzen lässt, führt im internationalen Kontext zu erheblichen Problemen. Eine internationale Gerichtsstandvereinbarung ist daher ein „must have“.
Schiedsklausel und Gerichtsstandsvereinbarung
Gerade im internationalen Kontext kommen auch Schiedsklauseln anstelle von Gerichtsstandsvereinbarungen zum Einsatz. Bei einer Schiedsvereinbarung entscheidet nicht die staatlichen Gerichte, sondern private Schiedsgerichte.
Mitunter kann es für Unternehmen vorteilhafter sein, wenn anstelle eine Gerichtsstandsvereinbarung eine Schiedsklausel in den Vertrag aufgenommen wird.
Die Rechtsanwälte von O&W beratenen auch darüber, ob im Einzelfall eine Schiedsklausel anstelle einer Gerichtsstandsklausel verwendet werden sollte.
Anwaltliche Beratung zu Gerichtsstandsvereinbarungen
Die Prozessanwälte von O&W sind darauf spezialisiert, in Fragen zum zuständigen Gericht, Unternehmen und Kaufleute umfassend zu beraten. Die rechtliche Beratung umfasst beispielsweise folgende Fragestellungen:
- Ermittlung des Gerichtsstandes
- Gerichtsstände in internationalen Verträgen
- Beurteilung von Gerichtsstandsvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Gerichtsstandsvereinbarung im Rahmen der EuGVVO
- Vereinbarung eines bestimmten Gerichts im internationalen Arbeitsrecht
- Ermittlung des zutreffenden Gerichtsstands im Kaufvertrag
- Gerichtsstandsvereinbarung nach Lugano-Übereinkommen
- Gerichtsstände im Ausland, z.B. in der Schweiz oder Österreich
- Ermittlung des zuständigen Gerichts bei fehlender Gerichtsstandsvereinbarung, ungültiger Gerichtsstandvereinbarung oder sich widersprechender AGB