Anwaltliche Beratung zu internationalen Verträgen
Internationale Verträge spielen in der Praxisgruppe zum internationalen Recht eine überragende Bedeutung bei O&W Rechtsanwälte. Unsere Kanzlei berät bei der Prüfung von internationalen Verträgen, der Vertragsgestaltung und auch der Durchsetzung oder Abwehr von vertraglichen Ansprüchen. Vertrauen Sie auf mehr als 37 Erfahrung im internationalen Vertragsrecht.
Vertragsgestaltung im internationalen Kontext
Es gibt eine Vielzahl von Verträgen im Handelsverkehr. Grundsätzlich kann jeder Vertrag, auch im internationalen Kontext abgeschlossen werden. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Aspekten bei der internationalen Vertragsgestaltung zu beachten. Wer internationale Verträge aufsetzt oder prüft, sollte dabei stets an die nachfolgenden Aspekte denken:
- Wer hat welche Pflichten? Diese sollten möglichst genau beschrieben werden. Gerade wenn es um Aspekte geht, für die theoretisch beide Seiten verantwortlich sein können, muss dieses rechtzeitig geklärt werden, um Streit zu vermeiden
- Beschreibung der gehandelten Waren oder der vereinbarten Dienstleistung
- Eventuell einzuhaltende Normen und technische Standards
- Liefertermine und Fristen
- Welches Recht anwendbar ist
- Welche Lieferbedingungen gelten sollen und wer bis zu welchem Zeitpunkt die Gefahr trägt
- Welche Zahlungsbedingungen gelten? Wie wird eine Vorkasse abgesichert? Sollen Akkreditive oder Dokumenteninkasso zum Zuge kommen? Zudem sind Zeitpunkt der Zahlung, Verteilung der Kosten, Umrechnungskurse, Währung der Rechnung und Skonti wichtig.
- Welche Vorschriften zur Produkthaftung müssen eingehalten werden?
- Wer übernimmt den Transport? Welche Transportart (Luft, See, Land, Schiene) soll gewählt werden? Wer übernimmt die Verpackung?
- Wer besorgt die Versicherung der Sendung?
- Wer haftet für Schäden oder eine Schlechterfüllung des Vertrages?
- Wie werden Streitigkeiten beigelegt? Gibt es eine Mediation oder außgergerichtliche Streitbeilegung (ADR)? Ist ein staatliches Gericht oder ein Schiedsgericht sinnvoll?
Viele anwendbare internationale Übereinkommen
Welches Recht auf internationale Verträge anwendbar ist, ist oft schwer zu beurteilen, da es hier verschiedene Regelungen gibt. Einerseits ist nach dem internationalen Privatrecht zu bestimmen, welches Recht anwendbar ist. Andererseits gibt es eine Vielzahl von internationalen Übereinkommen, die internationale Vertrags- und Rechtsbeziehungen versuchen, zu vereinheitlichen. An internationalen Übereinkommen gibt es beispielsweise:
- UNIDROIT-Übereinkommen von Ottawa über das internationale Factoring
- Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse
anzuwendende Recht („Rom I“) - EU-Verordnungsvorschlaf für ein gemeinsames Europäisches Kaufrecht
- Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen
- Haager Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht
- Verordnung (EG) Nr. 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II“)
- Genfer Übereinkommen über die internationale Anerkennung von Rechten an Luftfahrzeugen
- Römisches UNIDROIT-Übereinkommen über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter
- Bretton-Woods-Abkommen
- Deutsch-amerikanischer Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag
- Luganer Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
- Deutsch-israelischer Vertrag über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
- Londoner Europäisches Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
- Deutsch-marokkanischer Rechtshilfe- und Rechtsauskunftsvertrag in Zivil- und Handelssachen
- Haager Übereinkommen über den Zivilprozess
- New Yorker UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
- Genfer Europäisches Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit
- Pariser Vereinbarung vom 17.12.1962 über die Anwendung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit
- Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Die Juristen von O&W Rechtsanwälte kennen die vielfältigen Übereinkommen ganz genau und beraten Unternehmen im internationalen Vertragsrecht.
Dieser Artikel wurde am 26. April 2019 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.