Wollen Sie Ihren Exportkontrollprozess optimieren? Überlegen Sie, ob der AGG Finder das passende Werkzeug für Sie sein könnte? Erkunden Sie mit uns den AGG Finder.

Zusammenfassung

  • Der AGG Finder ist ein nützliches Tool zur Unterstützung des Exports, das prüft, ob eine Allgemeine Ausfuhrgenehmigung (AGG) für bestimmte Exporte genutzt werden kann.
  • Es überprüft die Positionen, die in der EG-Dual-Use-Verordnung (EU) Nr. 428/2009, Anhang I (EU) 2017/2268 und der Ausfuhrliste der Außenhandelsverordnung BGBl. S. 2865 gelistet sind.
  • Es ist wichtig zu beachten, dass die AG13, AG15 und AG25 aufgrund ihrer Komplexität nicht vom AGG Finder berücksichtigt werden.
  • Der AGG-Finder ist benutzerfreundlich und spart Zeit, da alle benötigten Informationen schnell gefunden werden können.

Was ist der AGG Finder und wie wird er in der Exportkontrolle eingesetzt?

Der AGG-Finder ist ein wichtiges Werkzeug zur Unterstützung des Exports. Es ermöglicht seinen Nutzern, durch Eingabe des Ziellandes und der Position auf der Liste der Exportgüter zu überprüfen, ob eine Allgemeine Ausfuhrgenehmigung (AGG) für ihr Exportgeschäft genutzt werden kann.

Was sind die wesentlichen Merkmale vom AGG Finder?

Der AGG-Finder überprüft die Positionen, die in der EG-Dual-Use-Verordnung (EU) Nr. 428/2009, Anhang I (EU) 2017/2268 und der Ausfuhrliste der Außenwirtschaftsverordnung aufgeführt sind. Sie müssen allerdings wissen, dass Ihre Güter gelistet sind – nur dann können sie nach einer AGG direkt suchen.

Wofür wird der AGG Finder verwendet?

Kurz gesagt, um festzustellen, ob Sie eine AGG für Ihre Exportgüter verwenden können.
Bei einer Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung (AGG) dürften gelistete Güter ausgeführt werden, sofern die Bedingungen der Allgemeine Ausfuhrgenehmigung gegeben sind. Über den AGG Finder können Sie zusätzliche Informationen erhalten, welche Ausschlüsse und Bedingungen die AGG zugrunde legt.
Sollten Sie feststellen, dass Sie eine AGG für Ihre Exportgüter verwenden können, müssen Sie den entsprechenden AGG-Code in Ihrer Ausfuhranmeldung kodieren.

Wie funktioniert der AGG Finder und was sind seine Vorteile?

Der Agg Finder ist ein effektives Tool, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellt wird. Es hilft den Nutzern zu überprüfen, ob eine Allgemeine Genehmigung (AGG) für ihr Exportgeschäft genutzt werden kann.

Die Handhabung des AGG Finders ist sehr benutzerfreundlich. Man gibt das Zielland und das Güterlistenkennzeichen (z.B. 2B201C) der Ware ein und erhält sofort die benötigten Informationen. In diesem Beispielsfall würde man weitere Informationen zur AGG Nr. 12 erhalten.

Klickt man unter „Bedigungen“ auf „Jetzt ansehen“ sieht man die Bedingungen der AG12:

Bestimmte AGG sind ausgenommen

Es ist wichtig zu beachten, dass die AG13, AG15 und AG25 aufgrund ihrer Komplexität nicht vom AGG Finder berücksichtigt werden und die Ausführer diese selbst überprüfen müssen.

Bitte beachten Sie zudem, dass der AGG Finder die verantwortungsvolle Exportkontrolle nicht ersetzt, sondern nur ergänzen kann. Bedenken Sie auch, dass Sie im Rahmen der Dokumentation alle Dokumente im Zusammenhang mit Ihrem Exportgeschäft sicherheitshalber 10 Jahre aufbewahren sollten.

Fazit

In diesem Artikel haben wir den AGG Finder genauer unter die Lupe genommen, seine Vorteile und Merkmale hervorgehoben. Es ist klar, dass der AGG Finder ein wertvolles Werkzeug für die Exportkontrolle ist. Er hilft, die Effizienz in der Arbeit zu steigern und liefert gute Ergebnisse. Jedoch gilt es, bei seiner Nutzung auf spezielle Anforderungen zu achten. Denn, trotz seiner Vorteile, ist der AGG Finder kein Allheilmittel und erfordert ein gewisses Know-how.

Dieser Artikel wurde am 6. Januar 2024 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.