Der Europäische Rat hat am 24.07.2020 Maßnahmen zum Sicherheitsgesetz für Hong Kong verabschiedet. Die Maßnahmen enthalten unter anderem auch Exportbeschränkungen für europäische Unternehmen. Die konkrete rechtsverbindliche Umsetzung muss aber noch von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten erfolgen.

Die EU reagiert damit auf das nationale Sicherheitsgesetz der Regierung in Hong Kong.

Die chinesische Regierung hatte das umstrittene Gesetz Ende Juni 2020 verabschiedet und dafür international viel Kritik geerntet.

So räumte das Sicherheitsgesetz für Hong Kong der Regierung weitgehende Befugnisse ein, um gegen die anhaltenden Proteste und Demonstrationen vorzugehen. Die Regierung ahndet jegliche Form von Separatismus, Terrorismus und Kooperation mit einer ausländischen Macht.

Ausgangspunkt der Proteste war das Auslieferungsabkommen zwischen dem Festland Chinas und Hong-Kong. Das Abkommen wurde aber aufgrund der weitreichenden Proteste nicht verabschiedet.

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Europäisches Maßnahmenpaket

Die EU reagiert nun mit einem europäischen Maßnahmenpaket, das Schlussfolgerungen zum Umgang mit folgenden Bereichen enthält:

  • Asyl-, Migrations-, Visa- und Aufenthaltspolitik
  • Exporte sensibler Ausrüstungen und Technologien zur Endverwendung in Hongkong
  • Stipendien und akademischer Austausch für Studierende und Universitäten in Hongkong
  • Unterstützung der Zivilgesellschaft
  • Auslieferungsvereinbarungen der Mitgliedstaaten und anderer einschlägiger Abkommen mit Hongkong

Die Maßnahmen sollen den Export sensibler Überwachungstechnologien nach Hong Kong beschränken.

Parallel dazu will die EU aber den akademischen Austausch zwischen der EU und Hong Kong fördern und die Zivilgesellschaft vor Ort unterstützen.

Eine weitere Forderung der europäischen Außenminister ist es, die Umsetzung des nationalen Sicherheitsgesetzes und die Auswirkungen des Maßnahmenpaketes bis zum Endes des Jahres zu überprüfen.

Ausfuhrverbot für Cybertechnolgien

Der Exportstopp betrifft dabei insbesondere Cybertechnologien, die zum Abhören interner Kommunikation oder für Cyber-Überwachung genutzt werden. Welche Waren konkret betroffen sind, ist derzeit noch nicht definiert.

Außerdem könnten auch Waren zur Ausrüstung für Polizei und Militär und Güter, die in der EU-Anti-Folter-Verordnung aufgeführt sind, vom Exportverbot betroffen sein.

Die deutsche Regierung kündigte bereits an, den Export von Rüstungsgütern, aber auch von Dual-Use-Produkten nach Hongkong zu stoppen.

Die Ausfuhrverbote werden sich dabei nicht nur auf Hong Kong beschränken, sondern auf China insgesamt und ggf. auch alle Drittstaaten erstrecken, die die betroffenen Waren in Hong Kong einsetzen könnten.

Die konkreten Auswirkungen für europäische Unternehmen sind derzeit aber noch nicht absehbar, da es sich bei den Maßnahmen um Vorgaben handelt. Die EU-Mitgliedstaaten können diese in eigenem Ermessen umsetzen.

Es bleibt also abzuwarten, in welchem Umfang die Exportverbote auf europäischer Ebene greifen. Die Auswirkungen für deutsche Unternehmen dürften dennoch eher gering ausfallen, da die Anzahl an Rüstungsexporten nach Hong Kong zuletzt nur sehr niedrig war.

Dieser Artikel wurde am 12. August 2020 erstellt. Er wurde am 14. August 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.