Unternehmen beauftragen uns, um als Anwalt im Schiedsverfahren mitzuwirken. Dabei treten wir einerseits als Parteivertreter für Unternehmen auf, werden mitunter aber selbst auch als Schiedsrichter benannt.
Schiedsverfahren in Hamburg und Deutschland
Gerade Hamburg ist seit Jahrhunderten ein Ort, an dem traditionell viele Schiedsverfahren geführt werden. Hamburg war eine der ersten Städte, die überhaupt Schiedsgerichte für den Handel eingerichtet hatte. Wir bei O&W Rechtsanwälte helfen unseren Mandanten insbesondere bei Schiedsverfahren in Hamburg, treten aber auch bundesweit an Schiedsgerichten auf.
Im Rahmen von deutschen Schiedsverfahren vertreten und beraten wir in Bezug auf:
- Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel
- Hamburger Freundschaftliche Arbitrage
- Schiedsgericht der Handelskammer Hamburg
- Deutscher Verband des Großhandels mit Ölen, Fetten und Ölrohstoffen e.V. (GROFOR Schiedsverfahren)
- German Maritime Arbitration Association (GMAA-Schiedsverfahren)
- Logistik-Schiedsgericht an der Handelskammer Hamburg
- Schiedsgericht des Deutschen Kaffeeverbandes
- Schiedsgericht des Waren-Vereins
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)
- Schiedsgericht des Drogen- und Chemikalienvereins e.V.
Anwalt für internationale Schiedsverfahren
Neben den nationalen Schiedsverfahren vertreten wir Unternehmen auch in internationalen Schiedsverfahren, wie z.B.
- GAFTA arbitration
- FOSFA arbitration
- London Court of International Arbitration (LCIA)
- United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL)
- International Commercial Arbitration Court at the Chamber of Commerce and Industry of the Russian Federation (ICAC)
- International Chamber of Commerce (ICC) arbitration
- Stockholm Chamber of Commerce (SCC)
- China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC)
- Dubai International Arbitration Centre (DIAC)
- Hong Kong International Arbitration Centre (HKIAC)
- Vienna International Arbitration Centre (VIAC)
- Zurich Chamber of Commerce (ZCC)
Vorteile von Schiedsverfahren
In den letzten Jahren hat sich der Trend bei vielen Unternehmen abgezeichnet, die normalen staatlichen Gerichte auszuschließen und stattdessen ein Schiedsgericht zu vereinbaren. Schiedsverfahren sind in der Regle kostengünstiger als ein reguläres staatliches Gerichtsverfahren. Zudem werden Schiedsverfahren in der Regel schnell durchgeführt. Zwischen der Einreichung der Schiedsklage und einer Entscheidung liegen gerade bei Schiedsverfahren in Hamburg oft nur wenige Monate.
- Schiedsverfahren sind nicht öffentlich und vertraulich
Schiedsverfahren sind grundsätzlich nicht öffentlich. Das betrifft sowohl die ausgetauschten Schriftsätze, als auch die mündliche Verhandlung. Nur die Schiedsrichter und ggf. die Anwälte sind im Schiedsverfahren anwesend. Nur wenn die Parteien einverstanden sind, dürfen andere Personen bei der Verhandlung anwesend sein. Vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse bleiben so vor der Öffentlichkeit verborgen. - Schiedsrichter sind auf ihrem Gebiet Fachleute
Schiedsrichter sind im Gegensatz zu staatlichen Richtern Experten auf ihrem Gebiet. Die Parteien haben es in der Hand, einen eigenen Schiedsrichter auszuwählen und so die entsprechende Expertise einfließen zu lassen. Dadurch lassen sich insbesondere langwierige Prozesse mit Sachverständigengutachten vermeiden, die oft vor staatlichen Gerichten zu unerwarteten Ergebnissen führen. - Neutralität
Unternehmen haben oft Sorge, dass bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten, das ein staatliches Gericht auf der Seite desjenigen ist, der aus dem gleichen Land kommt, wo auch das Gericht ansässig ist. Dieser Sorge lässt sich in Schiedsverfahren begegnen, da ein neutrales Schiedsgericht gewählt werden kann, indem Schiedsrichter aus Staaten gewählt werden, die mit den Parteien nicht verbunden sind. - Schiedssprüche sind vollstreckbar
Schiedssprüche sind vollstreckbar, so wie staatliche Urteile auch. In Deutschland muss zuvor nur ein Vollstreckbarkeitsantrag bei einem staatlichen Gericht gestellt werden, welches den Inhalt des Schiedsspruches aber nicht mehr prüft. In anderen Ländern ist der Schiedsspruch meist noch einfacher vollstreckbar, da das New-York-Übereinkommen die Anerkennung ausländischer Schiedssprüche in vielen Staaten regelt. So sind Schiedssprüche in ca. 75% aller Länder der Welt durchsetzbar. - Kosten und Zeitersparnisse
Schiedsverfahren bringen einen erheblichen Zeitvorteil. Meist vergehen nur wenige Monate zwischen Einreichung der Schiedsklage und einem Schiedsspruch. Auch sehen einige Schiedsordnungen keine zweite Instanz vor, sodass die Entscheidung nicht mehr weiter angegriffen werden kann. Da Sachverständigengutachten in der Regel nicht nötig sind, können auch erhebliche Kosten eingespart werden.
Dieser Artikel wurde am 15. November 2010 erstellt. Er wurde am 15. November 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.
Ihr Ansprechpartner
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Rechtsanwalt, PartnerABC-Str. 2120354 HamburgDr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.