Als eine von wenigen Kanzleien beraten unsere Anwälte Unternehmen, die nach den Bedingungen des Waren-Vereins der Hamburger Börse e.V. (Warenvereinsbedingungen) handeln. Die Warenvereinsbedingungen (WVB) umfassen insbesondere den Handel mit Trockenfrüchten, Schalenobst, Trockengemüse, Gewürzen, Honig, Bio-Produkten sowie mit Konserven und Tiefkühlprodukten.
Kontrakte des Waren-Vereins Hamburg sehen viele Besonderheiten vor. Sprechen Sie uns an.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Kontrakt? Sprechen Sie uns gerne direkt telefonisch unter 040 / 36 96 15 0 (Mo-Fr. 09 – 18 Uhr) an. Wir helfen Ihnen im Kontraktrecht schnell und sicher weiter.
Anwaltliche Beratung bei Warenvereinsbedingungen
Wir vertreten Unternehmen aus diesen Branchen bei Streitigkeiten nach den Kontrakten des Hamburger Warenvereins beispielsweise bei:
- Geltendmachung des Kaufpreises und von sonstigen Zahlungsansprüchen,
- Mängelrechte bei minderwertiger Ware oder Fehlmengen,
- Beratung bei Rügeobliegenheiten und ungerechtfertigter Verweigerung einer Leistung sowie Untersuchungskosten,
- Abladegeschäfte, Einfuhrgeschäfte über Land, Ab-Kai-Geschäfte
- Verzögerung der Leistung, z.B. durch Höhere Gewalt
- Schiedsverfahren beim Warenverein
- Qualitätsarbitragen unter Warenvereinsbedingungen
Da die Kontrakte des Warenvereins dem Schiedsgericht im Rahmen der Waren-Vereins-Arbitrage unterstellt sind, nehmen wir selbstverständlich auch ein manchmal unvermeidliches Schiedsverfahren für Sie wahr. Mit unserem Büro in Hamburg sind wir in unmittelbarer Nachbarschaft zur Handelskammer und dem Waren-Verein angesiedelt.
Ihr Ansprechpartner
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Rechtsanwalt, PartnerABC-Str. 2120354 Hamburg