Als eine von wenigen Kanzleien beraten unsere Anwälte Unternehmen, die nach den Bedingungen des Waren-Vereins der Hamburger Börse e.V. (Warenvereinsbedingungen) handeln. Die Warenvereinsbedingungen (WVB)  umfassen insbesondere den Handel mit Trockenfrüchten, Schalenobst, Trockengemüse, Gewürzen, Honig, Bio-Produkten sowie mit Konserven und Tiefkühlprodukten.

Kontrakte des Waren-Vereins Hamburg sehen viele Besonderheiten vor. Sprechen Sie uns an.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Kontrakt? Sprechen Sie uns gerne direkt telefonisch unter 040 / 36 96 15 0 (Mo-Fr. 09 – 18 Uhr) an. Wir helfen Ihnen im Kontraktrecht schnell und sicher weiter.

Anwaltliche Beratung bei Warenvereinsbedingungen

Wir vertreten Unternehmen aus diesen Branchen bei Streitigkeiten nach den Kontrakten des Hamburger Warenvereins beispielsweise bei:

Da die Kontrakte des Warenvereins dem Schiedsgericht im Rahmen der Waren-Vereins-Arbitrage unterstellt sind, nehmen wir selbstverständlich auch ein manchmal unvermeidliches Schiedsverfahren für Sie wahr. Mit unserem Büro in Hamburg sind wir in unmittelbarer Nachbarschaft zur Handelskammer und dem Waren-Verein angesiedelt.

 

Ihr Ansprechpartner