Bei dem GROFOR handelt es sich um den Deutscher Verband des Großhandels mit Ölen, Fetten und Ölrohstoffen e.V., der schon 1916 gegründet wurde. Der GROFOR ist eine Branchenorganisation für die am Handel mit pflanzlichen und tierischen Öle und Fetten, Ölrohstoffen und Fettsäuren Beteiligte, wie beispielsweise Händler, Agenten und Produzenten.
Der GROFOR stellt seinen Mitgliedern Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Handel mit Ölen und Fetten zur Verfügung. Es handelt sich dabei um „Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Handel mit pflanzlichen und tierischen/seetierischen Ölen, Fetten und Fettsäuren“ (kurz: GROFOR-Bedingungen).
Die Kontrakte des GROFOR enthält eine Schiedsklausel zugunsten des Schiedsgerichts des GROFOR in Hamburg. Die GROFOR-Bedingungen enthalten darüber hinaus Bestimmungen zu Lieferzeitpunkt, Nachfristen, Nichterfüllungsrechten und Erfüllungshindernissen, Mängeln und kontraktlichen Fristen.
Die Rechtsanwälte von O&W sind auf alle Fragen rund um das nationale und internationale Kontraktrecht spezialisiert. Wir beraten Produzenten, Händler und Makler bei Rechtsfragen rund um das Kontraktwesen und die GROFOR-Bestimmungen. Zudem vertreten wir Ihre Interessen in einem etwaigen Schiedsverfahren vor dem Schiedsgericht des GROFOR.
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Rechtsanwalt, PartnerABC-Str. 2120354 Hamburg