Verträge, die unter den Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel abgeschlossen werden, unterstehen einer Schiedsvereinbarung. Nach § 1 Einheitsbedingungen werden alle Streitigkeiten, die sich aus den Vereinbarungen ergeben durch ein bei einer deutschen Getreide- und Produktenbörse (Warenbörse bzw. Börsenverein) eingerichtetes Schiedsgericht entschieden. Der Weg zu den staatlichen Gerichten ist damit für streitige Ansprüche nicht gegeben. Regelmäßig ist dieses sehr sinnvoll, da sich im Schiedsverfahren schnelle Ergebnisse erreichen lassen. Die Entscheidung erfolgt dabei durch Schiedsrichter, die mit den Eigenheiten des Agrarhandels bestens vertraut sind.

O&W Rechtsanwälte sind auf das Schiedsverfahren im Zusammenhang mit den Einheitsbedingungen im Getreidehandel spezialisiert. Wir vertreten Sie vor allen deutschen Schiedsgerichten bei kontraktrechtlichen Streitigkeiten nach den Einheitsbedingungen. Rufen Sie uns unter 040 /369615-0 an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Vereinbarung eines Schiedsgerichts nach Einheitsbedingungen

Den Parteien steht es frei, selbst ein Schiedsgericht zu vereinbaren, welches über die Streitigkeiten entscheiden soll. Ist eine derartige Vereinbarung nicht getroffen, so richtet sich das zuständige Schiedsgericht nach den Einheitsbedingungen:

Das Verfahren vor dem Schiedsgericht richtet sich nach der Schiedsgerichtsordnung des jeweiligen Schiedsgerichts. So gilt beispielsweise in Hamburg die Schiedsgerichtsordnung für das Schiedsgericht des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. Die Schiedsgerichtsordnungen regeln dabei die Zusammensetzung des Schiedsgerichts, den Ablauf des eigentlichen Schiedsverfahrens, die Kosten und das Verfahren vor einem Oberschiedsgericht.

Dieser Artikel wurde am 18. November 2012 erstellt. Er wurde am 01. Mai 2019 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.