Verträge, die unter den Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel abgeschlossen werden, unterstehen einer Schiedsvereinbarung. Nach § 1 Einheitsbedingungen werden alle Streitigkeiten, die sich aus den Vereinbarungen ergeben durch ein bei einer deutschen Getreide- und Produktenbörse (Warenbörse bzw. Börsenverein) eingerichtetes Schiedsgericht entschieden. Der Weg zu den staatlichen Gerichten ist damit für streitige Ansprüche nicht gegeben. Regelmäßig ist dieses sehr sinnvoll, da sich im Schiedsverfahren schnelle Ergebnisse erreichen lassen. Die Entscheidung erfolgt dabei durch Schiedsrichter, die mit den Eigenheiten des Agrarhandels bestens vertraut sind.
O&W Rechtsanwälte sind auf das Schiedsverfahren im Zusammenhang mit den Einheitsbedingungen im Getreidehandel spezialisiert. Wir vertreten Sie vor allen deutschen Schiedsgerichten bei kontraktrechtlichen Streitigkeiten nach den Einheitsbedingungen. Rufen Sie uns unter 040 /369615-0 an oder senden Sie uns eine E-Mail.Vereinbarung eines Schiedsgerichts nach Einheitsbedingungen
Den Parteien steht es frei, selbst ein Schiedsgericht zu vereinbaren, welches über die Streitigkeiten entscheiden soll. Ist eine derartige Vereinbarung nicht getroffen, so richtet sich das zuständige Schiedsgericht nach den Einheitsbedingungen:
- gehören beide Seiten derselben Getreide- und Produktenbörse an, so ist dessen Schiedsgericht zuständig,
- gehören sie mehreren Getreide- und Produktenbörsen an, so darf der Verkäufer aus einem Schiedsgericht dieser Börsen wählen,
- in allen übrigen Fällen steht dem Verkäufer das Recht der Bestimmung des Schiedsgerichts zu, übt er dieses nicht innerhalb von drei Geschäftstagen aus, so geht das Recht auf den Käufer über.
Das Verfahren vor dem Schiedsgericht richtet sich nach der Schiedsgerichtsordnung des jeweiligen Schiedsgerichts. So gilt beispielsweise in Hamburg die Schiedsgerichtsordnung für das Schiedsgericht des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. Die Schiedsgerichtsordnungen regeln dabei die Zusammensetzung des Schiedsgerichts, den Ablauf des eigentlichen Schiedsverfahrens, die Kosten und das Verfahren vor einem Oberschiedsgericht.
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