Antidumpingzoll auf Stahlware aus China und Taiwan – Betroffene Produkte
Bei der Antidumpingware handelt es sich um flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, nur kaltgewalzt, mit Ursprung in China und Taiwan, auch unter der Abkürzung SSCR bekannt.
Die Ware wird derzeit unter den Zolltarifnummern 7219 31 00, 7219 32 10, 7219 32 90, 7219 33 10, 7219 33 90, 7219 34 10, 7219 34 90, 7219 35 10, 7219 35 90, 7219 90 20,7219 90 80, 7220 20 21, 7220 20 29, 7220 20 41, 7220 20 49, 7220 20 81, 7220 20 89, 7220 90 20 und 7220 90 80 eingereiht.
Betroffen sind daher folgende kalt -und flachgewalzte Produkte aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in China und Taiwan:
- mit einer Breite von >= 600 mm, mit einer Dicke von >= 4,75 mm
- mit einer Breite von >= 600 mm, mit einer Dicke von >= 3 mm, jedoch < 4,75 mm und mit einem Nickelgehalt von >= 2,5 GHT
- mit einer Breite von >= 600 mm, mit einer Dicke von >= 3 mm, jedoch < 4,75 mm und mit einem Nickelgehalt von < 2,5 GHT
- mit einer Breite von >= 600 mm, mit einer Dicke von > 1 mm, jedoch < 3 mm und mit einem Nickelgehalt von >= 2,5 GHT
- mit einer Breite von >= 600 mm, mit einer Dicke von > 1 mm, jedoch < 3 mm und mit einem Nickelgehalt von < 2,5 GHT
- mit einer Breite von >= 600 mm, mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm und mit einem Nickelgehalt von >= 2,5 GHT
- mit einer Breite von >= 600 mm, mit einer Dicke von 0,5 mm bis 1 mm und mit einem Nickelgehalt von < 2,5 GHT
- mit einer Breite von >= 600 mm, mit einer Dicke von < 0,5 mm und mit einem Nickelgehalt von >= 2,5 GHT
- mit einer Breite von >= 600 mm, mit einer Dicke von < 0,5 mm und mit einem Nickelgehalt von < 2,5 GHT
- mit einer Breite von >= 600 mm und weitergehend bearbeitet, gelocht
- mit einer Breite von >= 600 mm und weitergehend bearbeitet, ungelocht
- mit einer Breite von < 600 mm, mit einer Dicke von >= 3 mm und mit einem Nickelgehalt von >= 2,5 GHT
- mit einer Breite von < 600 mm, mit einer Dicke von >= 3 mm und mit einem Nickelgehalt von < 2,5 GHT
- mit einer Breite von < 600 mm, mit einer Dicke von > 0,35 mm, jedoch < 3 mm und mit einem Nickelgehalt von >= 2,5 GHT
- mit einer Breite von < 600 mm, mit einer Dicke von > 0,35 mm, jedoch < 3 mm und mit einem Nickelgehalt von < 2,5 GHT
- mit einer Breite von < 600 mm, mit einer Dicke von <= 0,35 mm und mit einem Nickelgehalt von >= 2,5 GHT
- mit einer Breite von < 600 mm, mit einer Dicke von <= 0,35 mm und mit einem Nickelgehalt von < 2,5 GHT
SSCR wird in der EU hauptsächlich von integrierten Herstellern gefertigt, die Schrott aus nicht rostendem Stahl und Legierungselemente nach dem Einschmelzen, Warm- und Kaltwalzen zu SSCR verarbeiten.
In China und auch in zunehmendem Ausmaß in Taiwan wiederum scheinen die Hersteller von SSCR vor allem auf den Einsatz neuer Rohstoffe zu setzen, die vor dem Einschmelzen, Warm- und Kaltwalzen zu Nickel-Roheisen verarbeitet werden.
Die Antidumpingware wird in einer Vielzahl nachgelagerter Wirtschaftszweige verwendet, z.B. für Baumaschinen und Energieanlagen, Infrastruktur, Konsumgüter und Fahrzeuge.
Vorbringen zur Warendefinition
Mehrere Einführer kritisierten, dass die EU-Kommission die Warendefinition erweitert habe, indem zur Warendefinition die Zolltarifnummern 7219 90 20, 7219 90 80, 7220 90 20 und 7220 90 80 hinzugefügt worden seien, die nicht durch die ursprünglichen Antidumpingmaßnahmen abgedeckt gewesen wären.
Die EU-Kommission erklärte in dem Zusammenhang aber, dass einige Warentypen, die nach dem Kaltwalzen spezifische Verarbeitungsvorgänge (im Wesentlichen eine Oberflächenbehandlung) durchlaufen haben, entgegen der Kritik in der Warendefinition enthalten sind.
Die entsprechenden Zolltarifnummern (7219 90 20, 7219 90 80, 7220 90 20 und 7220 90 80) wurden lediglich fälschlicherweise nicht in der Warendefinition aufgeführt.
Und das, obwohl die Warentypen, die durch diese Zolltarifnummern abgedeckt sind, Teil der Ausgangsuntersuchung durch die EU-Kommission waren, die zur Einführung der Antidumpingmaßnahmen führte.
Zwar fallen die meisten Warentypen, die Verarbeitungsvorgänge durchlaufen haben, tatsächlich nicht unter die Warendefinition. Denn nach einer solchen Verarbeitung können sie in den meisten Fällen nicht mehr als kaltgewalzt gelten.
Etwas anderes gelte aber für Warentypen, bei denen folgende Verarbeitungsvorgänge vorgenommen werden:
- „poliert“,
- „gebürstet“ und
- „gelocht“.
Diese Warentypen gehören zur Unterkategorie „andere“ der Zolltarifnummern 7219 90 20, 7220 90 20, 7219 90 80 und 7220 90 80 und sind somit Teil der Warendefinition.
Die Kommission wies in dem Zusammenhang auch daraufhin, dass Zolltarifnummer und KN-Codes nur zu Informationszwecken (!) angegeben werden und keine verbindliche Auswirkung auf die zolltarifliche Einreihung der überprüften Waren haben. Maßgeblich ist die Warendefinition.
Betroffene Ware
kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl / SSCR
Zolltarifnummern
7219 31 00, 7219 32 10, 7219 32 90, 7219 33 10, 7219 33 90, 7219 34 10, 7219 34 90, 7219 35 10, 7219 35 90, 7219 90 20, 7219 90 80, 7220 20 21, 7220 20 29, 7220 20 41, 7220 20 49, 7220 20 81, 7220 20 89, 7220 90 20 und 7220 90 80
Land
China und Taiwan