Antidumpingzoll auf Stahlware aus China und Taiwan – Betroffene Produkte

Bei der Antidumpingware handelt es sich um flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, nur kaltgewalzt, mit Ursprung in China und Taiwan, auch unter der Abkürzung SSCR bekannt.

Die Ware wird derzeit unter den Zolltarifnummern 7219 31 00, 7219 32 10, 7219 32 90, 7219 33 10, 7219 33 90, 7219 34 10, 7219 34 90, 7219 35 10, 7219 35 90, 7219 90 20,7219 90 80, 7220 20 21, 7220 20 29, 7220 20 41, 7220 20 49, 7220 20 81, 7220 20 89, 7220 90 20 und 7220 90 80 eingereiht.

Betroffen sind daher folgende kalt -und flachgewalzte Produkte aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in China und Taiwan:

SSCR wird in der EU hauptsächlich von integrierten Herstellern gefertigt, die Schrott aus nicht rostendem Stahl und Legierungselemente nach dem Einschmelzen, Warm- und Kaltwalzen zu SSCR verarbeiten.

In China und auch in zunehmendem Ausmaß in Taiwan wiederum scheinen die Hersteller von SSCR vor allem auf den Einsatz neuer Rohstoffe zu setzen, die vor dem Einschmelzen, Warm- und Kaltwalzen zu Nickel-Roheisen verarbeitet werden.

Die Antidumpingware wird in einer Vielzahl nachgelagerter Wirtschaftszweige verwendet, z.B. für Baumaschinen und Energieanlagen, Infrastruktur, Konsumgüter und Fahrzeuge.

Vorbringen zur Warendefinition

Mehrere Einführer kritisierten, dass die EU-Kommission die Warendefinition erweitert habe, indem zur Warendefinition die Zolltarifnummern 7219 90 20, 7219 90 80, 7220 90 20 und 7220 90 80 hinzugefügt worden seien, die nicht durch die ursprünglichen Antidumpingmaßnahmen abgedeckt gewesen wären.

Die EU-Kommission erklärte in dem Zusammenhang aber, dass einige Warentypen, die nach dem Kaltwalzen spezifische Verarbeitungsvorgänge (im Wesentlichen eine Oberflächenbehandlung) durchlaufen haben, entgegen der Kritik in der Warendefinition enthalten sind.

Die entsprechenden Zolltarifnummern (7219 90 20, 7219 90 80, 7220 90 20 und 7220 90 80) wurden lediglich fälschlicherweise nicht in der Warendefinition aufgeführt.

Und das, obwohl die Warentypen, die durch diese Zolltarifnummern abgedeckt sind, Teil der Ausgangsuntersuchung durch die EU-Kommission waren, die zur Einführung der Antidumpingmaßnahmen führte.

Zwar fallen die meisten Warentypen, die Verarbeitungsvorgänge durchlaufen haben, tatsächlich nicht unter die Warendefinition. Denn nach einer solchen Verarbeitung können sie in den meisten Fällen nicht mehr als kaltgewalzt gelten.

Etwas anderes gelte aber für Warentypen, bei denen folgende Verarbeitungsvorgänge vorgenommen werden:

Diese Warentypen gehören zur Unterkategorie „andere“ der Zolltarifnummern 7219 90 20, 7220 90 20, 7219 90 80 und 7220 90 80 und sind somit Teil der Warendefinition.

Die Kommission wies in dem Zusammenhang auch daraufhin, dass Zolltarifnummer und KN-Codes nur zu Informationszwecken (!) angegeben werden und keine verbindliche Auswirkung auf die zolltarifliche Einreihung der überprüften Waren haben. Maßgeblich ist die Warendefinition.

Betroffene Ware

kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl / SSCR

Zolltarifnummern

7219 31 00, 7219 32 10, 7219 32 90, 7219 33 10, 7219 33 90, 7219 34 10, 7219 34 90, 7219 35 10, 7219 35 90, 7219 90 20, 7219 90 80, 7220 20 21, 7220 20 29, 7220 20 41, 7220 20 49, 7220 20 81, 7220 20 89, 7220 90 20 und 7220 90 80

Land

China und Taiwan

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Aktueller Stand des Antidumpingverfahrens für China und Taiwan

Endgültiger Antidumpingzoll

Die EU-Kommission hält nach einer Auslaufüberprüfung weiter an den endgültigen Antidumpingzöllen auf SSCR-Stahlware aus China und Taiwan fest.

Der endgültige Antidumpingzoll auf flach- und kaltgewalzten, nicht rostenden Stahl

  • mit Ursprung in China beträgt bis zu 25,3 %.
  • mit Ursprung in Taiwan beträgt bis zu 6,8 %.

Teilweise wurden aber auch niedrigere Antidumpingzölle festgesetzt. Bestimmte Firmen kommen daher in den Genuss von Vergünstigungen.

Es handelt sich dabei um nachfolgende Firmen:

Land Unternehmen Endgültiger Antidumpingzoll (in %) TARIC-Zusatzcode
China Shanxi Taigang Stainless Steel Co., Ltd, Taiyuan City 24,4 C024
Tianjin TISCO & TPCO Stainless Steel Co Ltd, Tianjin City 24,4 C025
Andere mitarbeitende, im Anhang der Verordnung aufgeführte Unternehmen 24,6
Alle übrigen Unternehmen 25,3 C999
Taiwan Chia Far Industrial Factory Co., Ltd, Taipei City 0 C030
Alle übrigen Unternehmen 6,8 C999

Die Anwendung der vergünstigten Antidumpingzollsätze setzt allerdings voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird.

Dabei muss die Handelsrechnung eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:

„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“

Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 6,8 % des Warenwertes für die Einfuhren aus Taiwan und 25,3 % des Warenwertes für die Einfuhren aus China  Anwendung.

Hier drohen erhebliche Nachzahlungsrisiken. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie die richtigen Dokumente bei der Einfuhr haben.

» Endgültiger Antidumpingzoll – Link zur Verordnung

Aussetzung Antidumpingzoll

Für die Antidumpingware hat die EU in bestimmten Fällen aber eine Aussetzung bzw. Anpassung der Antidumpingzölle vorgeschrieben.

Grund dafür ist die Durchführungsverordnung (EU) 2019/159, mit der die EU-Kommission Schutzmaßnahmen für bestimmte Stahlerzeugnisse eingeführt und mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1029 bis zum 30. Juni 2024 verlängert hat.

Gegenstand dieser Schutzmaßnahmen sind Zollkontingente für die Einfuhren von bestimmten Stahlerzeugnissen, die die EU in 26 Kategorien gefasst hat.

Die Zollkontingente wurden auf ein Niveau festgesetzt, das die innerhalb der jeweiligen Warenkategorie bestehenden traditionellen Handelsströme erhält.

Unternehmen, die die quantitativen Schwellenwerte dieser Zollkontingente überschreiten, müssen einen Zollsatz von 25 % zahlen.

Die oben genannte Antidumpingware fällt in eine der Warenkategorien, die unter die betreffende Schutzmaßnahme fallen.

In der Konsequenz würde das bedeuten, dass ein Unternehmen bei Überschreitung des festgesetzten Zollkontingents sowohl den außerhalb des Zollkontingents geltenden Zollsatz als auch der Antidumpingzoll zahlen müsste.

Eine solche Dopplung der Maßnahmen will die EU verhindern, damit es nicht zu einer ungleich härteren Auswirkung auf den Handel kommt.

Daher hat die EU für den Geltungszeitraum der Schutzmaßnahmen die Aussetzung bzw. Anpassung der Antidumpingzölle beschlossen, wobei 2 Konstellationen möglich sind:

Der Antidumpingzoll wird ausgesetzt, wenn

  • das Unternehmen das Zollkontingent überschreitet und
  • den außerhalb des Kontingents geltenden Zollsatz zahlt und
  • der Zollsatz dabei die Höhe der Antidumpingzölle übersteigt.

Im Ergebnis wird dann nur der außerhalb des Kontingents geltende Zollsatz erhoben.

Der Antidumpingzoll wird angepasst, wenn

  • das Unternehmen das Zollkontingent überschreitet und
  • den außerhalb des Kontingents geltenden Zollsatz zahlt und
  • der Zollsatz dabei niedriger als der Antidumpingzoll ausfällt.

Im Ergebnis wird dann der außerhalb des Kontingents geltende Zollsatz zuzüglich der Differenz zwischen diesem Zoll und den geltenden Antidumpingzöllen erhoben.

Der anteilige Betrag der nicht erhobenen Antidumpingzölle wird ausgesetzt.

Zahlt ein Unternehmen für seine Einfuhrware also beispielsweise einen Zollsatz von 25 % für das überschrittene Zollkontingent und unterliegt gleichzeitig einem Antidumpingzollsatz von 6,8 % nach dieser Antidumpingverordnung, bezahlt das Unternehmen im Ergebnis nur den Zollsatz von 25 % für das überschrittene Zollkontingent.

Übersicht Verfahrensablauf

Nach Datum absteigend sortiert
  1. Endgültiger Antidumpingzoll
  2. Aussetzung Antidumpingzoll
Antidumpingzoll SSCR-Stahl aus China und Taiwan

Leistungsspektrum Antidumpingzoll SSCR-Stahl aus China und Taiwan

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