Das Zollamt Frankfurt Flughafen ist eines der großen Zollämter, rund 1.000 Zollbeamte sind dort beschäftigt. Viele Reisende haben vielleicht schon einmal selber mit dem Zollamt Kontakt gehabt oder kennen es zumindest aus Reportagen in den Medien.

Was dieses Hauptzollamt besonders interessant macht ist, dass dort in erster Linie Privatpersonen mit den Zollbehörden in Berührung kommen. Auch von seinem Standort her ist das Zollamt Frankfurt interessant, denn der Flughafen Frankfurt ist einer der großen Flughäfen, von welchem aus insbesondere Fernreisen angetreten werden. Die wichtigsten Dinge, die Sie in zollrechtlicher Hinsicht bei Reisen beachten sollten, möchten wir ihnen nun einmal darstellen.

Wenn der Zoll am Flughafen Frankfurt Probleme macht

Immer wieder kommt es vor, dass Reisende am Flughafen Frankfurt mit dem Zoll Probleme haben. Das kann z.B. daran liegen, dass Ware nicht deklariert wurde oder Bargeld in größeren Mengen mit sich geführt wurde. Ist dann keine Zollanmeldung am Frankfurter Flughafen abgegeben worden, so kann der Zoll dort ein Strafverfahren gegen Reisende einleiten. Das führt oft zu unangenehmen Konsequenzen, der Beschlagnahme eingeführter Gegenstände und saftigen Geldstrafen. Wenn Sie also vom Zoll in Frankfurt festgehalten werden, dann sprechen Sie uns gerne an. Sie sollten auch keinen Anhörungsbogen unterschreiben oder Erklärungen abgeben, ohne mit uns gesprochen zu haben.

Wann Sie als Reisender Zollformalitäten beachten müssen

Wenn Sie ihren Urlaub innerhalb der Europäischen Union verbracht haben und daher aus einem europäischen Mitgliedstaat nach Deutschland einreisen, dann brauchen Sie bei der Ankunft in Frankfurt grundsätzlich erst einmal keine Zollformalitäten erledigen. Die Europäische Union ist nämlich eine sogenannte Zollunion, innerhalb derer die Zölle abgeschafft wurden.

Selbst wenn Sie aber aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreisen, sollten Sie allerdings beachten, dass Sie zwar keine Zölle zahlen müssen, aber selbstverständlich nationale Verbote und Beschränkungen zu beachten haben. Sie dürfen also nicht wahllos alles aus anderen Ländern nach Deutschland mitbringen. Zu den Waren die Beschränkungen und Verboten unterliegen, gehört beispielsweise Rauschgift. Auch für den Fall, dass bestimmte Rauschgifte in anderen Mitgliedstaaten der Union legal erwerben können, dürfen Sie diese grundsätzlich nicht in die Bundesrepublik verbringen.  Ebenso ist es untersagt Güter einzuführen, die gegen die Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts verstoßen. Wissen sollen Sie außerdem, dass die deutsche Zollverwaltung auch den grenzüberschreitenden Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln überwacht. Ebenso überwacht die deutsche Zollverwaltung auch den grenzüberschreitenden Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln.

Deutlich mehr Punkte gibt es im Übrigen zu beachten, wenn Sie aus einem Land einreisen, das kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist. Hier können sich in einer Vielzahl von Fällen Verzollungspflichten ergeben.

Die entsprechenden Zollstationen für Reisegepäck befinden sich im Frankfurter Flughafen in den Gepäckausgabehallen. Sie finden dort zwei Ausgänge vor – einen grünen Ausgang und einen roten.

Den grünen Ausgang nutzen Sie, wenn Sie aus einem Mitgliedstaat der Union einreisen und ausschließlich anmeldefreie Waren beisich führen oder zumindest die zulässigen Referenzmengen nicht überschreiten. Führen Sie hingegen mehr als die zulässigen Freimengen mit sich oder führen Sie Waren zum Handel beziehungsweise zur gewerblichen Verwendung ein, haben Sie den roten Ausgang zu wählen. Dies gilt ebenso für den Fall, dass Sie Waren im Gepäck haben, die Beschränkungen oder Verboten unterliegen. In diesen Bereich gehören etwa Betäubungsmittel, Waffen, Munition und artengeschützte Tiere und Pflanzen.

Das Problem ist, dass viele Reisende die bestehenden Verbote und Beschränkungen oftmals überhaupt nicht kennen. Deshalb sollte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich klargestellt werden, dass nicht alles was Ihnen in anderen Ländern auf offener Straße zum Kauf angeboten wird auch in die Europäische Union beziehungsweise in die Bundesrepublik eingeführt werden darf. Zahlreiche Beschränkungen bestehen hier auch im Rahmen von Arzneimitteln, Drogen oder auch im Bereich von jugendgefährdenden Schriften und verfassungswidrigen Medien.

 

Dieser Artikel wurde am 29. November 2018 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.