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Anfang Mai 2014 hat die EU-Kommission einige Einreihungsverordnungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht. Damit wird bestimmt, unter welche Zolltarifnummer die betroffenen Waren einzureihen und welche Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) letztlich abzuführen sind. Hintergrund dieser Verordnungen ist, dass eine uneinheitliche Einreihungspraxis in den Mitgliedstaaten herrschte und nunmehr beseitigt werden soll.

Berechtigte einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA), die die betroffenen Waren bisher unter eine andere Tarifnummer eingereiht haben, können ihre vZTA für weitere drei Monate verwenden. Jedoch sollten sie schon jetzt eine neue vZTA beantragen.

Im Einzelnen sind folgende Waren betroffen:

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif bereitet regelmäßig große Schwierigkeiten und entscheidet dennoch oft über wirtschaftlichen Erfolg und Misserfolg. Bei Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

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Zolltarifnummer

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