Mit Durchführungsverordnung (EU) 2016/302 legt die Kommission die Einreihung einer bestimmten LED-Glitzerlampe in die Kombinierte Nomenklatur (KN) fest. Danach ist die Ware die Unterposition 3926 40 00 als „Statuetten und andere Ziergegenstände“ mit einem Drittlandszollsatz von 6,5 % einzureihen.
Unmittelbar betroffen sind LED-Glitzerlampen mit einer stilisierten Mädchenfigur
Die Verordnung trifft direkt Waren überwiegend aus Kunststoffen in Form eines spitz zulaufenden Zylinders mit einer Höhe von etwa 17 cm. Der transparente Mittelteil ist im Inneren mit einer stilisierten Figur eines Mädchens verziert und mit einer transparenten Flüssigkeit mit silbrig glänzenden Schwebepartikeln gefüllt. Wenn die Ware geschüttelt wird, leuchtet der Mittelteil in verschiedenen Farben schwach auf. Nach dem Schütteln wird das Licht nur kurz, etwa für die Dauer einer Minute, ausgestrahlt.
Keine Lampe und kein Spielzeug
Die Ware könne nicht als Beleuchtungskörper der Position 9405 eingereiht werden, da sie nicht hauptsächlich zur Beleuchtung z. B. eines Raums bestimmt sei und es sich auch nicht um eine Speziallampe handele. Da die Ware nicht zur Unterhaltung bestimmt sei, sei auch kein Spielzeug gegeben.
Indirekt sind auch andere Waren betroffen
Die Einreihungsverordnung gilt grundsätzlich nur für Waren, die mit der in ihr genannten Ware identisch sind. Lavalampen zum Beispiel sind daher nicht erfasst. Dennoch ist zu befürchten, dass die Verordnung als Hilfsmittel zur Einreihung ähnlicher Waren herangezogen wird.
Wie Sie sich gegen Einreihungsverordnungen wehren können, erfahren Sie von unseren für das Zollrecht zuständigen Anwälten.
Dieser Artikel wurde am 14. März 2016 erstellt. Er wurde am 22. November 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.
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- Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.