Wussten Sie schon, dass Sie jetzt viele Waren zollfrei in die Schweiz exportieren können? Die Schweizer Regierung hat Zölle auf Industriegüter abgeschafft. Das öffnet Türen zu neuen Geschäftsmöglichkeiten.

Zusammenfassung

  • Die Schweiz hat Zölle auf eine Vielzahl von Industriegütern abgeschafft, um Kosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
  • Die Regierung verzichtet auf jährliche Einnahmen von ca. 600 Millionen Schweizer Franken, spart aber mindestens 100 Millionen Franken an Verwaltungskosten ein.
  • Die Abschaffung der Zölle erleichtert den Handel, insbesondere für deutsche Exporteure.
  • Unternehmen müssen prüfen, ob ihre Produkte unter die Zollbefreiung fallen, um ohne EUR.1 Ursprungsnachweise in die Schweiz liefern zu können.

Abschaffung der Zölle auf Industriewaren

Die Schweiz hat entschieden, Zölle auf eine breite Palette von Industriegütern zu streichen. Zu den Produkten, die jetzt zollfrei sind, zählen neben Konsumgütern auch Rohstoffe, Halbfabrikate und Maschinen. Dies ist ein strategischer Schritt, um die Kosten für Unternehmen und Konsumenten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft zu stärken.

Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Produkte der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs die folgenden Regelungen:

  • Ein Ursprungsnachweis ist nicht notwendig, wenn bereits bei der Einfuhr klar ist, dass die Waren in der Schweiz bleiben.
  • Ein Ursprungsnachweis wird benötigt, falls die Ware in einen Staat mit Freihandelsabkommen exportiert werden soll und der Nachweis bei der Ausfuhr zu erbringen ist.

Bislang waren viele Waren aufgrund eines Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie 43 weiteren Staaten bereits zollfrei, sofern sie ihren Ursprung in diesen Ländern hatten.

Kosten-Nutzen-Verhältnis

Durch das Wegfallen der Zölle entgeht der Schweiz jährlich ein Betrag von 600 Millionen Schweizer Franken.

Diese Summe erscheint zunächst beachtlich, doch die Einsparungen im administrativen Bereich relativieren das Bild: Hier werden pro Jahr mindestens 100 Millionen Franken weniger ausgegeben.

Wenn man die Zolleinnahmen in Relation zum gesamten Staatshaushalt sieht, wird deutlich, dass sie mit 1,5 Prozent nur einen kleinen Teil der staatlichen Einnahmen ausmachten.

Die Kosten und der Aufwand, die mit der Erhebung der Zölle verbunden waren, standen in keinem angemessenen Verhältnis zum finanziellen Nutzen.

Infografik mit Balkendiagramm zum Verlust von Zolleinnahmen und Kreisdiagramm zum Staatsbudget-Anteil.

Handel mit der EU nach der Zollabschaffung

Für EU-Exporteure, insbesondere deutsche Firmen, bringt die Zollabschaffung der Schweiz spürbare Erleichterungen.

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Schweiz verliert an Relevanz, da viele Produkte nun ohne Prüfung der Ursprungsregeln die Grenzen passieren dürfen.

Dadurch kann auch die Beantragung einer Bewilligung als Ermächtiger Ausführer hinfällig werden, wenn Produkte ausschließlich in die Schweiz exportiert werden.

Unternehmen sollten jedoch genau prüfen, ob ihre Exporte von der Zollbefreiung betroffen sind, um zu entscheiden, ob sie weiterhin ohne EUR.1 Ursprungsnachweise in die Schweiz liefern können.


Fallen für Ihre Produkte nun auch Zölle in der Schweiz weg? Kontaktieren Sie uns jetzt, um zu prüfen, ob Sie zukünftig ohne EUR.1 Ursprungsnachweise exportieren können.

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Dieser Artikel wurde am 3. Januar 2024 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

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    ABC-Str. 21
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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.