Änderungen am Zolltarif sind in Sicht! Erfahren Sie, was die neue Kombinierte Nomenklatur 2024 für Ihr Unternehmen bedeutet. Ihre Zollprozesse könnten beeinflusst werden. Schützen Sie Ihre Importe und vermeiden Sie Nachzahlungen. Wir von der O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führen Sie durch die wichtigsten Punkte.
Zusammenfassung
- Die Europäische Kommission hat die neueste Version der Zolltarifnummern veröffentlicht, die ab 1. Januar 2024 gültig sind.
- Die Änderung basiert auf der Verordnung Nr. 2658/87 und wird im Amtsblatt der EU, Ausgabe L, bekannt gegeben.
- Unternehmen müssen die Änderungen des Zolltarifs sorgfältig prüfen, da diese den Wegfall bestehender Zolltarifnummern bewirken könnten.
- Die Anpassungen können auch neue Zolltarifnummern einführen, eine Neutarifierung von Produkten erfordern und bisherige verbindliche Zolltarifauskünfte ungültig machen.
- Unternehmen wird geraten, ihre Zolltarifnummern zum Jahreswechsel zu überprüfen und zu aktualisieren.
- Das Statistische Bundesamt hat ein aktualisiertes Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik veröffentlicht, das in direkter Abhängigkeit zu den Änderungen im Zolltarif steht.
Zolltarifnummern Aktualisierung und Rechtsgrundlage
Die neue Kombinierte Nomenklatur 2024
Die Europäische Kommission hat die neuste Version der Zolltarifnummern herausgebracht. Diese gelten ab dem 1. Januar 2024. Sie finden die neue Version hier: Durchführungsverordnung (EU) 2023/2364
Rechtsgrundlage für die Änderungen
Als Basis für die Änderungen dient die Verordnung Nr. 2658-87. Diese sieht eine jährliche Überarbeitung des Anhangs I vor, in dem die Zolltarifnummern aufgelistet sind. Die aktualisierten Nummern werden im Amtsblatt der Europäischen Union, Ausgabe L, bekannt gegeben.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Auswirkungen der Zolltarifänderungen
Unternehmen müssen die neuen Änderungen im Zolltarif aufmerksam prüfen. Die Neuerungen könnten den Wegfall von Zolltarifnummern bedeuten, die bislang für die Einfuhr genutzt wurden.
Mit den Anpassungen könnten auch neue Zolltarifnummern eingeführt werden, was eine Neutarifierung von Produkten notwendig macht. Zudem könnten bisherige verbindliche Zolltarifauskünfte durch die Aktualisierungen ihre Gültigkeit verlieren, was allerdings temporär durch Vertrauensschutz abgefedert sein kann.
Zum Jahreswechsel sollten Unternehmen ihre Zolltarifnummern überprüfen und aktualisieren. Es ist ratsam, bestehende Zolltarifnummern durch verbindliche Zolltarifauskünfte abzusichern, um mögliche Einsparpotenziale zu nutzen.
Besonderheiten des aktualisierten Warenverzeichnisses
Das Statistische Bundesamt hat im Kontext der Neufassung der Zolltarifnummern das aktualisierte Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik veröffentlicht. Dieses finden Sie hier.
Dieses Vorgehen ist standardmäßig und erfolgt in direkter Abhängigkeit zu den Änderungen im Zolltarif.
Da die Zolltarifnummern die Grundbausteine für die statistische Erfassung des Warenverkehrs über die Grenzen hinweg darstellen, ist eine Synchronisation der beiden Verzeichnisse unerlässlich.
Unternehmen müssen diese Veröffentlichung im Blick haben, um ihre Produkte korrekt für die Außenhandelsstatistik zu melden und damit auch zollrechtliche Vorgaben einzuhalten.
Sind Sie auf die Änderungen der Zolltarifnummern vorbereitet? Überprüfen Sie jetzt Ihre Zolltarifnummern und aktualisieren Sie sie rechtzeitig vor dem Jahreswechsel. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Unterstützung.
Dieser Artikel wurde am 17. Dezember 2023 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.
Ihr Ansprechpartner
- Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.