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Die Europäische Union hatte im letzten Jahr Antidumpingzölle auf Solarglas aus China verhängt. Wir berichteten, dass auch die Möbelbranche in Mitleidenschaft gezogen wird, wenn diese Klarglas verbauen.

Derzeit kommt Bewegung in die Antidumpingzölle bezüglich Solarglas. Am 19.12.2014 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. C 457/2014) eine Mitteilung der Europäischen Kommission veröffentlicht, wonach die Antidumpinguntersuchungen hinsichtlich der Einfuhren von Solarglas aus der Volksrepublik China wieder aufgenommen werden.

Insofern wurde festgestellt, dass die Ausfuhrpreise für Solarglas aus der Volksrepublik China zuletzt maßgeblich gesunken sind, was die Dumpingspanne möglicherweise noch erheblich vergrößert hat. Insofern wird derzeit überprüft, ob die Antidumpingzölle nicht noch erhöht werden müssen. Maximal können die Antidumpingzölle dabei verdoppelt werden.

Wenn Sie Fragen rund um den Import von chinesischem Solarglas haben, sprechen Sie uns gerne an. Unser Team berät Sie rund um das Thema Antidumping. Rufen Sie uns einfach an unter 040 / 36 96 15 0.

Dieser Artikel wurde am 19. Dezember 2014 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.