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Durch die EU-Verordnung Nr. 1194/2013 wurde ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Biodiesel aus Argentinien und Indonesien festgesetzt. Die Zollaufschläge bewegen sich bei 24,6 % für Einfuhren aus Argentinien und 18,9 % für Einfuhren aus Indonesien. Diese Regelung gilt zunächst für fünf Jahre und soll eine Bedrohung des Sektors Grüne Energie in Europa ausräumen.

Die Kommission beteuert, dass die Antidumpingzölle anhand der niedrigeren Schädigungsspanne und nicht anhand der höheren Dumpingspanne bemessen worden sind. Es solle demonstriert werden, dass Biodiesel aus Argentinien und Indonesien weiterhin in der EU erwünscht sei.

 Das parallel durchgeführte Antisubventionsuntersuchungsverfahren wurde eingestellt.

Dieser Artikel wurde am 17. Januar 2014 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.