Am 23. Juni 2020 kündigte der Handelsbeauftragte der Vereinigten Staaten von Amerika (USTR) eine Überprüfung der Produkte aus der Europäischen Union an, auf die Strafzölle in den USA erhoben werden. Im Rahmen der Überprüfung soll ein Karussell-Mechanismus eingeführt werden, sodass stets andere Produkte Zöllen unterliegen. Das USTR erwägt Zölle von bis zu 100% auf 395 neue Produkte sowie mögliche Erhöhungen der gegenwärtig erhobenen Zölle.

Die USA und die EU haben einen anhaltenden Streit über Subventionen, die von der EU und Deutschland, Frankreich, Spanien und dem Vereinigten Königreich (UK), für die Herstellung von Flugzeugen gewährt werden. USA reichten 2004 eine Klage ein, in der sie die Subventionen als rechtswidrig erachteten und bekamen recht. Daraufhin führten die USA einen zusätzlichen Zoll von 10% auf Flugzeugimporte aus Frankreich, Deutschland, Spanien und dem Vereinigten Königreich ein.

Zudem führten die USA einen Strafzoll von 25% auf mehr als 150 verschiedene Waren aus bestimmten EU-Ländern ein. Die Maßnahmen wurden in 16 Abschnitte unterteilt, wobei jeder Abschnitt eine Auflistung von Produkten mit Ursprung in bestimmten britischen und/oder EU-Mitgliedstaaten umfasste.

Im Februar 2020 kündigte der USTR Änderungsvorschläge für die Liste der Produkte an, die Strafzöllen unterliegen. Während die ursprünglich vorgeschlagene Liste sehr umfangreich war und Waren wie Sekt, Luxushandtaschen, Olivenöl, Hubschrauber und Motorräder betraf, nahm der USTR nur geringfügige Änderungen an den Waren vor, die den Strafzöllen unterliegen.

Strafzölle der USA auf neue deutsche Produkte

Am 23. Juni 2020 kündigte der USTR Pläne an, die Liste der EU-Produkte, für die Strafzölle erhoben werden, erneut zu ändern. Diese periodische Revision der Produktliste ist als „Karussell-Mechanismus“ bekannt und setzt die Handelspartner unter Druck, indem sie verschiedene Industriezweige kontinuierlich stört. Dementsprechend gibt es nun drei Anhänge, aus denen sich die Zölle ergeben, die zu zahlen sind:

Zu den wichtigsten Produkten, die in Anhang III aufgeführt sind, gehören:

Die FRN sieht eine Stellungnahmefrist bis zum 26. Juli 2020 vor, wobei spezifische Aspekte, die je nach Anhang variieren, zur Stellungnahme offen stehen. Die Informationen, um die die USTR in Bezug auf jeden Anhang bittet, lauten wie folgt:

Exporteure in die USA sollten tätig werden

Bis heute haben die USA nur auf etwa die Hälfte des von der WTO genehmigten Wertes Zölle eingeführt, daher könnten die Ergänzungen der aktuellen Produktliste erheblich sein.

Sofortmaßnahmen, die Unternehmen in Betracht ziehen sollten, sind:

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