Sie möchten wissen, was ein „bekannter Versender“ ist, welche Pflichten damit verbunden sind, wie er sich vom AEO-Status unterscheidet und ob es sich lohnt, den Status zu behalten? Wir klären in diesem Artikel auf.
Definition und Voraussetzungen des bekannten Versenders
Ein bekannter Versender ist ein Unternehmen, das vom Luftfahrtbundesamt (LBA) zertifiziert wurde, um Luftfracht ohne zusätzliche Sicherheitskontrollen am Flughafen zu versenden. Dieser Status ist ein Eckpfeiler der Luftfracht-Sicherheit und spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung einer sicheren Lieferkette im internationalen Warenverkehr.
Die Bedeutung des bekannten Versenders hat in den letzten Jahren stark zugenommen, da die Anforderungen an die Sicherheit im Luftfrachtverkehr kontinuierlich verschärft wurden. Unternehmen, die regelmäßig Waren per Luftfracht versenden, profitieren von diesem Status durch schnellere Abfertigungszeiten und geringere Kosten für zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen.
Voraussetzungen und rechtlicher Rahmen
Der rechtliche Rahmen für bekannte Versender basiert auf zwei wesentlichen EU-Verordnungen:
Diese Verordnungen haben die Beziehung zwischen Spediteur und Versender grundlegend verändert.
Vor ihrer Einführung konnten Unternehmen Waren relativ einfach in die sichere Lieferkette einbringen, oft nur mit einer Sicherheitserklärung über einen reglementierten Beauftragten, in der Regel den Spediteur. Seit der Implementierung dieser Verordnungen ist der Status als bekannter Versender erforderlich, um diesen Prozess zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Die Zulassung als bekannter Versender erfolgt durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) und ist für fünf Jahre gültig. Um den Status zu erhalten, müssen Unternehmen ein umfangreiches Sicherheitsprogramm implementieren und regelmäßige Audits bestehen.
Pflichten des bekannten Versenders
Die Verantwortlichkeiten eines bekannten Versenders beginnen, sobald eine Ware als Luftfracht im Unternehmen registriert wird.
Dies kann bereits bei der ersten Erfassung der Versandart als Luftfracht der Fall sein. Die Pflichten umfassen:
1. Mitarbeiterschulung und -überprüfung
Alle Mitarbeiter, die Zugang zu Luftfracht haben oder Kenntnis von deren Bestimmung als Luftfracht erlangen, müssen:
- Einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden
- Eine mindestens vierstündige Schulung absolvieren
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass nur vertrauenswürdige und gut informierte Mitarbeiter mit sicherheitsrelevanten Aufgaben betraut werden.
2. Umfassende Sicherheitsmaßnahmen
Bekannte Versender müssen eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen implementieren:
- Strenge Zugangskontrolle: Nicht autorisierte Personen dürfen nur in Begleitung Zugang zu Luftfracht erhalten
- Sichere Verpackung: Die Ware muss so verpackt sein, dass Manipulationen ausgeschlossen sind
- Getrennte Lagerung: Luftfracht muss separat und gesichert gegen unbefugten Zugriff gelagert werden
- Kontrollierte Abholung: Nur sichere Spediteure oder Frachtführer dürfen die Ware abholen
- Dokumentation: Jede Abholung muss detailliert dokumentiert werden, einschließlich der Identifizierung des Spediteurs
- Fahrzeugsicherheit: Es muss sichergestellt werden, dass das Transportfahrzeug fest verschlossen ist
Diese Maßnahmen bilden ein engmaschiges Sicherheitsnetz, das die Integrität der Luftfracht vom Verlassen des Unternehmens bis zur Verladung im Flugzeug gewährleistet.
Unterschiede zum AEO-Status
Viele Unternehmen fragen sich, ob der Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) ausreicht, um die Vorteile eines bekannten Versenders zu genießen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass beide unterschiedliche Zwecke erfüllen und von verschiedenen Behörden vergeben werden:
- AEO-Status: Wird von der Zollverwaltung (Hauptzollämter) vergeben und konzentriert sich hauptsächlich auf zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheitserleichterungen im internationalen Warenverkehr.
- Bekannter Versender: Wird vom Luftfahrtbundesamt (LBA) zertifiziert und ist spezifisch auf die Sicherheitsanforderungen in der Luftfracht ausgerichtet.
Der Status als bekannter Versender stellt erheblich strengere Anforderungen an die Sicherheitsmaßnahmen bei der Abfertigung von Luftfracht.
Während der AEO-Status breitere Vorteile im gesamten Zollabwicklungsprozess bietet, ist der bekannte Versender-Status speziell auf die Effizienz und Sicherheit im Luftfrachtverkehr ausgerichtet.
Lohnt sich der Status als bekannter Versender?
Die Entscheidung, ob der Status als bekannter Versender beibehalten oder angestrebt werden sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier eine Übersicht der Vor- und Nachteile:
Vorteile:
- Direkte Einbringung in die sichere Lieferkette ohne zusätzliche Kontrollen
- Schnellere Abfertigungszeiten am Flughafen
- Vermeidung zusätzlicher Screeningkosten
- Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht-zertifizierten Versendern
Nachteile:
- Hohe Anforderungen an interne Sicherheitsmaßnahmen
- Notwendigkeit regelmäßiger Schulungen und Audits
- Zusätzlicher administrativer Aufwand
- Kosten für die Implementierung und Aufrechterhaltung des Sicherheitsprogramms
Unternehmen, die den Status zurückgeben, müssen ihre Waren künftig mit dem Status „unsecured“ versenden. Dies führt zu einem zusätzlichen Screening am Flughafen, was mit Zeit und Kosten verbunden ist.
Schritte zur Beibehaltung oder Erlangung des Status:
- Einreichung eines formlosen Antrags beim Luftfahrtbundesamt (LBA)
- Benennung eines Sicherheitsbeauftragten und Nachweis seiner Sicherheitsüberprüfung nach LuftSiG
- Anmeldung zur Schulung für Luftsicherheitsbedienstete
- Ausarbeitung und Implementierung eines umfassenden Sicherheitsprogramms
- Erfolgreiches Bestehen eines Audits durch das LBA
Diese Schritte erfordern eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Unternehmen sollten die Unterstützung erfahrener Berater oder reglementierter Beauftragter in Betracht ziehen, um den Prozess zu optimieren.
Fazit und Ausblick
Der Status als bekannter Versender ist ein wichtiger Bestandteil der modernen Luftfracht-Sicherheit. Er ermöglicht eine effiziente Abwicklung von Luftfrachtsendungen und trägt gleichzeitig zur Verbesserung der Sicherheitsstandards in der gesamten Lieferkette bei.
Die Entscheidung, ob dieser Status für ein Unternehmen sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Volumens der Luftfrachtsendungen, der bestehenden Sicherheitsinfrastruktur und der langfristigen Geschäftsstrategie. In einer Zeit, in der Sicherheit und Effizienz im globalen Handel immer wichtiger werden, kann der Status als bekannter Versender einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil darstellen.
Für Unternehmen, die regelmäßig Luftfracht versenden, lohnt es sich, die Möglichkeiten und Anforderungen des bekannten Versender-Status genau zu prüfen. Mit der richtigen Vorbereitung und einem robusten Sicherheitskonzept können die Vorteile die Herausforderungen bei weitem überwiegen.
Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Beantragung oder Aufrechterhaltung des Status als bekannter Versender wenden Sie sich an das Luftfahrtbundesamt oder einen reglementierten Beauftragten in Ihrer Region. Diese Experten können wertvolle Einblicke in die neuesten Entwicklungen und Best Practices im Bereich der Luftfracht-Sicherheit bieten.
Haben Sie Fragen zur Zulassung und dem Verfahren als bekannter Versender? Die Rechtsanwälte von O&W sind schwerpunktmäßig im Zollrecht tätig und beraten Sie gerne im Hinblick auf den bekannten Versender.
Dieser Artikel wurde am 12. Juli 2012 erstellt. Er wurde am 19. Oktober 2024 aktualisiert
Ihr Ansprechpartner
Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.