Wenn Waren oder Güter transportiert werden, kommt es immer wieder Transportschäden. Unternehmen sollten sich daher grundsätzlich mit der Haftung für Transportschäden auskennen.
In vielen Fällen lehnt die Haftungsversicherung des Spediteurs oder Frachtführers nämlich die Haftung für den Transportschaden ab.
Wir zeigen Ihnen, was die Haftung für Transportschäden bedeutet, welche Haftungsarten es gibt und wann die Haftung des Frachtführers ausgeschlossen ist.
Haftung für Transportschäden
Der Frachtführer haftet für den Verlust und die Beschädigung der zum Transport übernommenen Ware, die während der Zeit entstanden sind, als sich die Ware in seiner Obhut befand.
Die Höhe der Haftung richtet sich nach dem Warenwert am Übernahmeort der Güter. Dabei ist auf den Marktpreis der Ware abzustellen.
Der Empfänger muss dabei nachweisen, dass die Ware während des Obhutszeitraums beschädigt wurde. Dann kann es entscheidend darauf ankommen, ob der Transportschaden erkennbar war oder ob es sich um einen verdeckten Transportschaden gehandelt hat.
Umgang mit einem offenen Transportschaden
Teilweise sind Transportschäden schon bei der Anlieferung offensichtlich, z.B. wenn ein Container stark deformiert oder der Schaden an einer Maschine oder der Verpackung direkt erkennbar ist.
In diesen Fällen muss sofort eine Abschreibung auf dem Frachtbrief oder Lieferschein erfolgen, wenn die Haftung gegen den Frachtführer nicht in Gefahr geraten soll.
Umgang mit einem verdeckten Transportschaden
Problematischer ist die Angelegenheit dann, wenn ein verdeckter Transportschaden vorliegt, der Schaden also bei der Anlieferung nicht offensichtlich ist. Verdeckte Transportschäden kommen auch im B2B-Bereich immer wieder vor.
Kommt deutsches Recht zur Anwendung, müssen verdeckte Transportschäden binnen 7 Tagen angezeigt werden. Geschieht das nicht, so wird vermutet, dass die Ware unbeschädigt angeliefert worden ist.
Da Transporte in der Regel international ablaufen, kann es durchaus vorkommen, dass nicht das deutsche Recht Anwendung findet, sondern ein internationales Abkommen, wie z.B. die CMR. In diesen sind allerdings die gleichen Fristen geregelt.
Haftbarhaltung für Schäden beim Transport
Für Unternehmen ist besonders wichtig, dass sie neben der Fertigung einer Schadensanzeige bzw. einer Abschreibung auf den Anlieferpapieren auch, dass sie eine Haftbarhaltung für den Transportschaden ausbringen.
Die Schadensanzeige dient nämlich letztlich nur dazu, den Zustand bei Anlieferung zu dokumentieren.
Die sog. Haftbarhaltung oder auch Reklamation des Transportschadens hingegen ist eine direkte Aufforderung an die Gegenseite, den Schaden anzuerkennen und dafür Ersatz zu leisten. Nur die Haftbarhaltung hemmt auch die Verjährung der Ansprüche.
Haftungsbegrenzung
Die Haftung für Transportschäden ist damit grundsätzlich auf den Wert der Ware begrenzt. Darüber hinaus sieht das HGB aber auch vor, dass sich der Frachtführer auf gewisse Regelungen berufen kann, die seine Haftung ausschließen oder begrenzen.
Haftungsbegrenzungen
- Bei Landtransporten: muss höchstens in Höhe von 8,33 Sonderziehungsrechten des internationalen Währungsfonds (SZR) pro Kilogramm der Warensendung Schadensersatz gezahlt werden.
- Bei Transportschäden der Seefracht: sind es nur 2 SZR / kg.
Die Haftungsbegrenzung entfällt jedoch dann, wenn ein qualifiziertes Verschulden beim Frachtführer oder dessen Leuten vorliegt. In diesen Fällen kann er sich nicht auf die Haftungserleichterungen berufen.
Die häufigsten Fragen zum Haftungsausschluss
Es gibt allerdings noch Gründe, die die Haftung von Frachtführern für Transportschäden gänzlich ausschließen. Wir zeigen Ihnen hier die Gründe aus § 427 HGB.
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Haftet der Frachtführer bei höherer Gewalt?
Die Haftung des Frachtführers für Transportschäden ist dann ausgeschlossen, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (höhere Gewalt / force majeure).
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Wer haftet, wenn die Güter nicht hinreichend verpackt sind?
Wenn die Beschädigung deswegen auftritt, weil die Güter von dem Versender nicht hinreichend verpackt wurden, kann der Frachtführer nicht für die Schäden haftbar gehalten werden.
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Transportschaden durch ungenügende Kennzeichnung - Wer haftet?
Der Frachtführer ist auch von der Haftung befreit, wenn eine mangelhafte Kennzeichnung der Ware zu der Beschädigung führt. Der Versender die Ware also ungenügend kennzeichnet.
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Was passiert mit der Haftung bei der Versendung lebender Tiere?
Zu einem Ausschluss der Haftung des Frachtführers kommt es auch bei der Beförderung lebender Tiere.
Bei Ihnen liegt im B2B-Bereich ein Transportschaden vor? Wir kümmern uns darum.
Dieser Artikel wurde am 21. Januar 2012 erstellt. Er wurde am 19. Dezember 2024 aktualisiert
Ihr Ansprechpartner
Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.