Ihr Vertragspartner beruft sich auf Höhere Gewalt oder Sie machen „force majeure“ geltend? Unsere Anwälte beraten Sie.

Eine Klausel zu höherer Gewalt (Force Majeure) gehört in jeden internationalen Vertrag und ist daher auch oft vereinbart.

Wenn eine Partei sich dann auf höhere Gewalt beruft, sind Schwierigkeiten vorprogrammiert.

Denn die Erfüllung des Vertrages steht dann auf dem Spiel. Die internationalen Wirtschaftsanwälte von O&W prüfen und bewerten Klauseln zu höherer Gewalt und beraten, wie im Einzelfall vorzugehen ist.

Zu der Beratung gehören beispielsweise Themen wie:

Wann liegt Force Majeure / höhere Gewalt vor?

Höhere Gewalt oder auch Force Majeure liegt im internationalen Vertrag immer dann vor, wenn ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis vorliegt. Dieses liegt in der Regel außerhalb der Kontrolle der Vertragspartner und ist auch nach angemessenen und zumutbaren Mitteln nicht vermeidbar.

Was genau darunter fällt ist stets im Einzelfall zu bestimmen. Typischerweise fallen hierunter physische Ereignisse wie

aber auch politische Risiken, wie z.B.

Im Einzelfall können auch andere Ereignisse darunter fallen, wie z.B. Epidemien und Seuchen, so wie das im Fall des SARS oder Coronavirus diskutiert wurde.

Den Parteien steht es dabei frei, in ihrem Vertrag zu bestimmen, was wirklich als Höhere Gewalt gilt. So können auch weitere Ereignisse, wie z.B. Streiks, Niedrigwasser oder Trockenheit ebenfalls als Höhere Gewalt eingeordnet werden. Auf der anderen Seite lässt sich im Rahmen einer Negativliste auch bestimmen, was nicht als Höhere Gewalt gelten soll (z.B. Stromausfälle, Maschinenausfall). Insofern gibt es viele Fälle, bei denen hinterher unklar ist, ob wirklich ein nicht zu beeinflussender Umstand vorlag. Überlegen Sie selbst: Liegt höhere Gewalt vor, wenn die Ware vom Zoll beschlagnahmt wird? Nun, das kommt drauf an, ob dieses z.B. mit der unzureichenden Kennzeichnung oder Anmeldung zusammenhängt oder damit, dass der Zoll im Ausland Schmiergeldzahlungen verlangt. Je nachdem kann hier ein Fall von Höherer Gewalt vorliegen oder auch nicht. Eine Vertragsklausel zur Festlegung, was die Vertragspflichten aussetzen soll, macht daher immer Sinn.

Definition von Force Majeure: Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn die Leistung im Vertrag unmöglich gemacht wird, weil ein trotz der zuzumutenden Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt, das von außen kommt und von keiner Partei beherrscht werden konnte.

Force-Majeure Klauseln und die Folgen von Höherer Gewalt

Liegt Höhere Gewalt vor, so ist die Folge in der Regel, dass die vertraglichen Verpflichtungen entfallen.

Das ist vor allem im Kaufvertrag wichtig, da dann bei Höherer Gewalt die Ware nicht mehr geliefert werden muss und auch Verspätungen nicht mehr sanktioniert werden können, sollte sich eine Partei auf Höhere Gewalt berufen.

Auch gibt es keinen Schadensersatz in diesen Fällen.

Das ist außerordentlich wichtig, denn erfolgt die Lieferung nicht, kommt es oft beim Vertragspartner zu Produktionsstillstand und Bandstillstand, wofür die Gegenseite meist Schadensersatz verlangt.

Was genau die Folgen von Höherer Gewalt sind, richtet sich auch nach dem auf den Vertrag anwendbaren Recht. In den unterschiedlichen Ländern der Welt, besteht aber oft ein unterschiedliches Verständnis von wann höhere Gewalt vorliegt. So ist in England beispielsweise eher von „act of God“ die Rede Grundsätzlich sehen die meisten Rechtsordnungen sehen aber vor, dass in diesen Fällen, die Leistungspflichten aussetzen.

Die Parteien können aber auch im Rahmen einer Force-Majeure-Klausel selbst bestimmen, was im Falle Höherer Gewalt geschehen soll. Ein wichtiger Aspekt in der täglichen Arbeit von O&W ist die Beurteilung der Rechtsfolgen von Force-Majeure-Klauseln. Denkbar sind folgende Rechtsfolgen

Insofern sollten Unternehmen nicht nur spezifizieren, wann Höhere Gewalt vorliegt, sondern auch was die Rechtsfolgen sind. Mitunter gibt es auch Klauseln, die sich im internationalen Handel durchgesetzt haben. So hat beispielsweise die Internationale Handelskammer (ICC) eine Force Majeure Klausel entworfen, um den Vertragsparteien einen international akzeptierten Text an die Hand zu geben.

Versicherungsschutz bei Höherer Gewalt

Höhere Gewalt ist im Rahmen der Exportkreditversicherungen oft auch versichert.

Bei Exportkreditversicherungen übernimmt der Staat mittels einer Versicherung bestimmte Risiken, des internationalen Liefergeschäftes. In Deutschland ist die Euler Hermes AG hier federführend. In der Regel sind über die Hermesdeckungen lediglich das Forderungsausfallrisiko gedeckt, wenn der Exporteur bei Zahlungsunfähigkeit seines Abnehmers kein Geld erhält. Allerdings sind auch politische Risiken versicherbar, wie z.B.

Insofern werden aber nur bestimmte politische Risiken oder bestimmte Ereignisse Höherer Gewalt mitversichert. Es lohnt sich daher in jedem Fall, herauszufinden, in welchen Fällen die Hermesdeckung wirklich zum Zuge kommt, da eben bestimmte Fälle Höherer Gewalt vom Versicherungsschutz ausgenommen werden.

Hardship Klausel („wirtschaftliche Unmöglichkeit“)

Während Höhere Gewalt nur dann vorliegt, wenn die Vertragserfüllung wirklich unmöglich ist, sind hiervon die Fälle sogenannter wirtschaftlicher Unmöglichkeit zu unterscheiden. In diesen Fällen ist die Vertragserfüllung noch möglich, aber nur mit zu erheblich höheren Kosten, die nicht eingepreist sind und auch das Unternehmen in die Insolvenz treiben könnten. In diesen Fällen berufen sich Unternehmer darauf, dass die Erfüllung des Vertrages unzumutbar ist.

Unternehmer sind daher gut beraten, wenn die Verträge in einer solchen Situation eine Hardship-Klausel aufweisen. Diese sollte bestimmten, in welchen Situationen eine Vertragsanpassung gestattet ist. Ein gutes Beispiel hierfür sind Preisanpassungsklauseln.


Tipp: Denken Sie daran, Ihre Verträge so aufzusetzen, dass Sie auch bei überraschenden Veränderungen flexibel reagieren können. Force-Majeure- und Hardship-Klauseln sollten stets so formuliert sein, dass Sie hieraus günstige Rechtfolgen ableiten können.

Anwaltliche Beratung zu höherer Gewalt

Spätestens dann wenn zwischen den Vertragsparteien Uneinigkeit darüber besteht, ob höhere Gewalt vorliegt, ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll.

O&W haben hier schon in vielen Situationen beraten, z.B. wegen nicht durchführbarer Binnenschiffstransporte auf der Donau wegen Niedrigwasser oder Ernteausfällen wegen Dürre im Rahmen höherer Gewalt.

Zudem läuft jede Partei, die sich auf Force Majeure beruft, obwohl dessen Voraussetzungen nicht vorliegen, Gefahr dass sie vertagsbrüchig wird und hohen Schadensersatz in Form von entgangenem Gewinn leisten muss. Klauseln zur Höheren Gewalt haben wir beispielsweise im Rahmen von Lieferverträgen, Kaufverträgen, in der CMR

Sprechen Sie unsere international erfahrenen Anwälte gerne an und besprechen Sie mit uns gemeinsam, wie im Falle Höherer Gewalt vorzugehen ist.

Dieser Artikel wurde am 26. Januar 2019 erstellt. Er wurde am 26. November 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.