Der Letter of Intent oder im Rechtsverkehr oft „LoI“ abgekürzt, ist vor allem im englischen und amerikanischen Rechtsraum verbreitet und soll eine unverbindliche Grundsatzvereinbarung hinsichtlich eines beabsichtigten Vertragsschlusses darstellen.

Doch was sollten Unternehmen beim Letter of Intent alles beachten?

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Was ist der Letter of Intent?

Der Letter of Intent soll klarstellen, dass die Parteien sich in ernsthaften Verhandlungen befinden. Er soll jedoch anders als ein Vorvertrag keine Pflicht zum Abschluss des Vertrages statuieren.

So bringen die Parteien zum Ausdruck, dass sie grundsätzlich zum Abschluss des Vertrages gewillt sind.

Letter of Intent finden Anwendung, wenn es um den Vertragsschluss über

  • Großprojekte,
  • Unternehmenskäufe oder
  • anderer Verträge mit großen Volumina oder
  • Kooperationsvereinbarungen geht.

Dabei bringt der Letter of Intent die Ernsthaftigkeit dieses Anliegens zum Ausdruck und wird oft verwendet, bevor die ersten kostspieligen Vorbereitungsmaßnahmen des Abschlusses (z.B. die Beauftragung einer Anwaltskanzlei mit dem Entwurf eines Vertragswerks) ergriffen werden.

Wichtig ist, dass der Letter of Intent keinen verbindlichen Anspruch auf den Abschluss des Vertrages festlegt, sondern den Gegenstand des geplanten Vertrages sowie den aktuellen Stand der Verhandlungen und weitere Parameter wiedergibt.

Im Transportrecht bietet sich ein Letter of Intent z.B. für die Verhandlungen über die Verschiffung eines Großprojekts an. Auch vor dem Ankauf eines Schiffes kann es zu einem vorbereitenden LOI kommen.

Was regelt der Letter of Intent?

Um das Vertrauen der Parteien ineinander und den Abschluss des Geschäfts zu stärken, bietet es sich an, verbindliche Klauseln in den Letter of Intent aufzunehmen.

Geheimhaltungsklauseln / NDA

Oft ist es angezeigt, Verschwiegenheits- und Geheimhaltungsklauseln mit aufzunehmen.

In diesen vereinbaren die Parteien über wichtige Vertragsbestandteile Stillschweigen nach außen zu wahren, darunter

  • Stand der Verhandlungen
  • Inhalt von Daten, Dokumenten oder
  • sonstige Interna, über die sich die Parteien im Rahmen der Vertragsverhandlungen austauschen, z.B. das Ergebnis einer Due-Diligence-Prüfung

Für Zuwiderhandlungen können auch entsprechende Vertragsstrafen vereinbart werden. Diese Klauseln nennt man im englischen Recht „non-disclosure agreement“ kurz „NDA“.

Zeitplan

Auch kann ein Zeitplan vereinbart werden, durch den die Parteien einen Leitfaden für den geplanten Ablauf der Verhandlungen festlegen können.

Es bietet sich z.B. an, ein avisiertes Ziel für den Abschluss der Verhandlungen und der Unterzeichnung zu vereinbaren und bestimmte Zeitpunkte zu definieren an denen Klarheit über bestimmte Themenbereiche herrschen sollte.

Dies ist oft hilfreich, um gerade bei Übereignungen von Unternehmen oder auch Schiffen, vorausschauende Planungen vorzunehmen.

Dies bietet sich an um z.B.

  • neue Versicherungen abzuschließen oder
  • Register vor dem Gefahrenübergang zu instruieren oder
  • sich bei Großprojekten frühzeitig am Markt mit entsprechenden Dienstleistungen einzudecken.

Exklusivität

Ferner bietet es sich oft an, Ausschließlichkeitsvereinbarungen mit aufzunehmen.

Die Parteien vereinbaren hierin, dass Sie über einen gewissen Zeitraum nicht mit anderen Interessenten oder Anbieter verhandeln und sofern bereits Verhandlungen mit anderen Anbietern laufen, diese abzubrechen.

Bindungswirkung und Deadline

Der Zeitraum der „Bindungswirkung“ des Letter of Intent sollte neben dem festgelegten Zeitplan in diesem bestimmt werden.

So können Unternehmen dem Zeitraum für Verhandlungen eine grobe Deadline geben und festlegen, ab wann diese als gescheitert zu betrachten sind.

Hierin sollte auch festgelegt werden, wie nach Ablauf eines bestimmten Zeitrahmens weiter verfahren werden soll.

So bietet es sich an, eine Regelung über die Verlängerung der Verhandlungen, die Form der Verhandlung und Vertraulichkeitsvereinbarungen festzulegen.

Die Wirkung des LoI tritt grundsätzlich mit Abschluss des Vertrags außer Kraft.

Kosten

Die Parteien sollten auch Vereinbarungen über die Kosten aufnehmen, die ihnen im Vorfeld des Vertrages entstehen, z.B. für

  • Unternehmensprüfungen und Bewertungen,
  • Vertragsentwürfe,
  • Anwaltskosten,
  • Reisekosten usw.

Weitere Klauseln

Abschließend sollten vertragliche Standardklauseln wie

  • das Schriftformerfordernis,
  • Fristen,
  • Rechtswahl,
  • Gerichtsstand etc. aufgenommen werden.

Auch kann es sich anbieten eine Mediationsklausel aufzunehmen, um Differenzen zwischen den Parteien kurzfristig ausräumen zu können und nicht das gesamte geplante Geschäft durch diese Differenzen zu gefährden.

Letter of Intent - Was wird geregelt?

  • Gegenstand des geplanten Vertrags
  • Vertraulichkeitsklauseln
  • Zeitplan
  • Exklusivität
  • Bindungswirkung
  • Kosten
  • Gerichtsstand etc.

Harter vs. weicher Letter of Intent

Man kann zwischen dem weichen und harten Letter of Intent abgrenzen. Die Unterscheidung erfolgt dabei anhand der angestrebten Bindungswirkung.

Was ist ein weicher oder harter Letter of Intent?

Weicher LOI:
Beinhaltet ein Letter of Intent lediglich die oben aufgeführten Klauseln über Geheimhaltung, Kosten und sonstigen Nebenabreden, liegt ein weicher Letter of Intent vor.

Harter LOI:
Beinhaltet das Wording jedoch einige rechtlich bindende Erklärungen hinsichtlich der wesentlichen Vertragsbestanteile z.B. Preis oder Kaufgegenstand, so liegt ein harter Letter of Intent vor.

Der harte Letter of Intent beinhaltet vorvertragliche Pflichten der Parteien, wie die Beachtung von Schutz- und Sorgfaltspflichten und Aufklärungspflichten.

Ein harter LoI stellt jedoch auch keinen Vorvertrag dar, da auch dieser nicht zum Abschluss des eigentlichen Vertrages verpflichtet.

Zwar kann auch der weiche Letter of Intent ein vorvertragliche Schutzpflicht begründen.

Diese ist jedoch in der Regel nur dann verletzt, wenn eine Partei den Letter of Intent gezeichnet hat, obwohl sie bereits im Zeitpunkt der Unterzeichnung sicher war, dass sie den angestrebten Vertrag nicht abschließen will oder kann.

Auch liegt eine Pflichtverletzung vor, wenn eine Partei den Vertrag willkürlich scheitern lässt und es hierfür aber keinen sachlichen Grund gibt.

In diesen Fällen kann die andere Partei den Vertrauensschaden ersetzt verlangen. Dies ist der Schaden, der durch das Vertrauen auf den Abschluss des Vertrages entstanden ist. Hierunter Fallen zum Beispiel die entstandenen Kosten, die die Partei nach dem Letter of Intent selbst hätte tragen müssen.

Letter of Intent: Das müssen Unternehmen beachten

Beim „Wording“ des Letter of Intents ist genau darauf zu achten, ob dieser als weicher oder harter LOI mit den entsprechenden Folgen vereinbart werden soll.

Gerade bei einem harten LoI kann man sich bei langen Verhandlungen einiges an Spielraum abschneiden und weitergehende Verpflichtungen begründen. Dieser schafft jedoch auch eine bessere Planungssicherheit.  

Haftung beim Letter of Intent vermeiden

Zur Klarstellung, dass es sich um einen Letter of Intent handelt, sollte jedoch stets eine sog. „non binding clause“ aufgenommen werden.

Diese stellt klar, dass es sich nicht um eine Vereinbarung handelt, die zu dem Abschluss des geplanten Vertrages verpflichtet.

So können Unternehmen vermeiden, dass bei etwaigen Streitigkeiten vor Gericht nicht doch ein Vorvertrag angenommen wird, der Sie vertraglich bindet und verpflichtet.

Letter of Intent im Transportrecht

Ein Letter of Intent bietet sich für Sie als Unternehmer sowohl als Auftraggeber als auch Auftragnehmer bzw. Käufer- oder Verkäufer immer dann an, wenn es sich um größere und wichtige Projekte handelt, die von beiden Seiten ein gewisses Vertrauen bedürfen.

Das kann aufgrund des Vertragsumfangs oder z.B. aufgrund der Sensibilität wegen möglicher Kurs- oder Marktschwankungen der Fall sein.

Im Rahmen der Nebenabreden soll der Letter of Intent bezüglich der Geheimhaltung und der Planung für mehr Sicherheit bei beiden Parteien sorgen.

Unternehmen sollten daher vor der Unterzeichnung juristischen Rat einholen oder diesen einen entsprechenden Letter of Intent, der Ihren Interessen gerecht wird, entwerfen lassen.

Planen Sie größere Projekte oder Rahmenverträge im Bereich des Transportrechts und benötigen eine Beratung im Vorfeld oder bei den Verhandlungen, sind die Anwälte von O&W aus dem Transportrecht gerne für Sie da und Ihnen bei der Planung behilflich.

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Dieser Artikel wurde am 22. September 2021 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.