Incoterms® 2020: Der ultimative Praxisleitfaden zur Haftungs- & Kostenminimierung für deutsche Unternehmen

Ein falsches Kreuz bei der Incoterm-Klausel kann für Geschäftsführer persönliche Haftung und für Ihr Unternehmen sechsstellige Nachzahlungen bedeuten. Wissen Sie, wo die Risiken in Ihren Lieferverträgen lauern? Viele mittelständische Unternehmen navigieren unsicher durch den Dschungel der 11 Klauseln, fürchten Kontrollverlust über ihre Lieferkette und übersehen die gefährliche Verbindung zwischen Vertragsrecht und Zollrecht.

Dieser Leitfaden ist Ihr juristischer Kompass. Er übersetzt das komplexe Regelwerk in die Praxis und schützt Sie vor teuren Fehlern. Profitieren Sie von der 38-jährigen Erfahrung von O&W Rechtsanwaltsgesellschaft im internationalen Handel. Dieser Artikel wurde von Dr. Tristan Wegner, Partner bei O&W, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht und Experte für internationalen Handel, verfasst, um Ihnen praxiserprobte Sicherheit zu geben.

Grundlagen: Mehr als nur Lieferklauseln – Ihre strategische Entscheidung

Was sind Incoterms® einfach erklärt und warum sind sie rechtlich entscheidend?

Direkte Antwort: Incoterms sind weltweit anerkannte, standardisierte Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC), die im B2B-Handel den Kostenübergang, den Gefahrenübergang und die Organisation von Transport & Zoll zwischen Verkäufer und Käufer definieren.

Obwohl die Incoterms keine Gesetze sind, werden sie durch die explizite Vereinbarung im Kaufvertrag rechtlich bindend. Damit erhalten sie Vorrang vor vielen dispositiven, also abänderbaren, gesetzlichen Regeln des nationalen Kaufrechts. Ihre strategische Bedeutung ist immens: Durch die bewusste Wahl der passenden Klausel können Unternehmen nicht nur Kosten senken und Risiken präzise steuern, sondern auch die Kontrolle über ihre gesamte Lieferkette behalten. Eine falsche Wahl kann hingegen zu unerwarteten Kosten, Lieferverzögerungen und Rechtsstreitigkeiten führen. Für eine vollständige Übersicht konsultieren Sie die offizielle Incoterms® 2020 Regeln der ICC.

Die 4 Gruppen der Incoterms® 2020: Eine Entscheidungshilfe nach Transportweg

Zur besseren Orientierung sind die 11 Klauseln in vier Gruppen (E, F, C und D) unterteilt, die sich grundlegend durch den Ort des Gefahrenübergangs und die Verantwortung für den Haupttransport unterscheiden:

  • E-Gruppe (EXW): Die Abholklausel. Die Pflichten des Verkäufers enden, wenn er die Ware an seinem eigenen Standort zur Abholung bereitstellt.
  • F-Gruppe (FCA, FAS, FOB): Absendeklauseln ohne Übernahme des Haupttransports durch den Verkäufer. Der Verkäufer liefert an einen vom Käufer benannten Frachtführer.
  • C-Gruppe (CPT, CIP, CFR, CIF): Absendeklauseln mit Übernahme des Haupttransports durch den Verkäufer. Der Verkäufer schließt den Transportvertrag ab und bezahlt ihn, die Gefahr geht aber bereits bei Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über.
  • D-Gruppe (DAP, DPU, DDP): Die Ankunftsklauseln. Der Verkäufer trägt Kosten und Gefahr bis zum Eintreffen der Ware an einem benannten Bestimmungsort.

Ein entscheidender Praxistipp: Verwenden Sie für Transporte im Containerverkehr, also für die meisten multimodalen Transporte, immer Klauseln für alle Transportarten (z.B. FCA, CPT, DAP). Die reinen Seefrachtklauseln wie FOB oder CIF sind hierfür veraltet und ungeeignet, da der Gefahrenübergang unklar ist, wenn die Ware im Containerterminal übergeben wird. Dies ist einer der häufigsten und teuersten Fehler in der Praxis.

Die 11 Incoterms® 2020 im Detail: Kosten, Risiko und Pflichten im Überblick

Die folgende Aufschlüsselung und Tabelle bieten einen praxisnahen Überblick über die Verantwortlichkeiten bei jeder der 11 Klauseln.

Incoterm®-KlauselTransportartKostenübergang (Verkäufer trägt Kosten bis…)Gefahrenübergang (Verkäufer trägt Risiko bis…)Zollabwicklung (Export/Import)
EXWAlleBereitstellung am eigenen OrtBereitstellung am eigenen OrtKäufer / Käufer
FCAAlleÜbergabe an Frachtführer am benannten OrtÜbergabe an Frachtführer am benannten OrtVerkäufer / Käufer
FASSee/BinnenschiffLängsseite des Schiffs im benannten HafenLängsseite des Schiffs im benannten HafenVerkäufer / Käufer
FOBSee/BinnenschiffAn Bord des Schiffs im benannten HafenAn Bord des Schiffs im benannten HafenVerkäufer / Käufer
CFRSee/BinnenschiffBestimmungshafenAn Bord des Schiffs im VerschiffungshafenVerkäufer / Käufer
CIFSee/BinnenschiffBestimmungshafen (inkl. Versicherung)An Bord des Schiffs im VerschiffungshafenVerkäufer / Käufer
CPTAlleBenannter BestimmungsortÜbergabe an den ersten Frachtführer im AbsendelandVerkäufer / Käufer
CIPAlleBestimmungsort (inkl. Versicherung)Übergabe an den ersten Frachtführer im AbsendelandVerkäufer / Käufer
DAPAlleAnkunft am benannten BestimmungsortAnkunft am benannten BestimmungsortVerkäufer / Käufer
DPUAlleEntladen am benannten BestimmungsortEntladen am benannten BestimmungsortVerkäufer / Käufer
DDPAlleAnkunft am Bestimmungsort, verzolltAnkunft am Bestimmungsort, verzolltVerkäufer / Verkäufer

Gruppe E & F (Abholklauseln): Maximale Kontrolle für den Käufer

  • EXW (Ex Works): Scheint für Verkäufer einfach, ist aber riskant. Der Verkäufer stellt die Ware nur bereit. Er ist nicht verpflichtet, sie zu verladen. Hilft er dennoch und die Ware wird beschädigt, kann er haften. Zudem hat er keinen Nachweis über die Ausfuhr, was zu Problemen bei der Umsatzsteuer führen kann.
  • FCA (Free Carrier): Dies ist die flexibelste und für viele Fälle empfehlenswerte Klausel. Der Verkäufer liefert die Ware an einen vom Käufer bestimmten Ort (z.B. ein Speditionslager) und ist für die Exportabwicklung verantwortlich. Entscheidend ist die präzise Benennung des Lieferortes, da hier Kosten und Gefahr übergehen.

Gruppe C (Absendeklauseln): Verkäufer zahlt den Haupttransport, aber das Risiko geht früher über

  • CPT (Carriage Paid To) und CIP (Carriage and Insurance Paid To): Diese Klauseln zeichnen sich durch einen geteilten Übergang von Kosten und Gefahr aus. Der Verkäufer organisiert und bezahlt den Transport bis zum Bestimmungsort. Das Risiko geht jedoch schon auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware an den ersten Frachtführer übergibt.
  • Bei CIP ist der Verkäufer zusätzlich verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen. Achtung: Die Incoterms® 2020 schreiben hier eine höhere Versicherungsdeckung (Institute Cargo Clauses A) vor als die Vorgängerversion (Deckung C).

Gruppe D (Ankunftsklauseln): Maximale Serviceleistung vom Verkäufer

  • DAP (Delivered at Place): Der Verkäufer trägt Kosten und Risiko bis die Ware am benannten Bestimmungsort ankommt und zur Entladung bereitsteht. Die Entladung selbst ist Sache des Käufers.
  • DPU (Delivered at Place Unloaded): Dies ist die einzige Klausel, bei der der Verkäufer für die Entladung der Ware am Bestimmungsort verantwortlich ist. Sie ersetzt die frühere Klausel DAT.
  • DDP (Delivered Duty Paid): Die „Königsdisziplin“. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken bis zum Bestimmungsort, inklusive der Einfuhrzollabwicklung, Zöllen und Steuern im Bestimmungsland. Er wird quasi zum Importeur im Zielland, was enorme Risiken birgt, wenn man die dortigen rechtlichen Anforderungen nicht kennt.

Das gefährliche Dreieck: Incoterms, Kaufvertrag und Zollrecht (UZK)

Teure Widersprüche und Haftungsfälle entstehen oft, weil die drei zentralen Bereiche – Incoterms, allgemeine Vertragsbedingungen und das Zollrecht – nicht aufeinander abgestimmt sind. Eine harmonische Gestaltung ist für die Rechtssicherheit unerlässlich.

Incoterms im Kaufvertrag: Wie Sie Widersprüche und Lücken rechtssicher vermeiden

Eine rechtssichere Vereinbarung der Incoterms-Klauseln folgt immer einem klaren Muster: „[Gewählte Klausel] [Benannter Ort] Incoterms® 2020“.

Die häufigste Fehlerquelle sind widersprüchliche Angaben im Vertragstext. Formulierungen wie „Lieferung frei Haus“ in Kombination mit einer EXW-Klausel sind ein klassisches Beispiel für einen Widerspruch, der im Streitfall zu unklaren Rechtsfolgen führt.

Praxistipp:

Definieren Sie den „Ort“ so präzise wie möglich. Statt nur „FCA Hamburg“ schreiben Sie besser: „FCA Rampe 5, Lager des Spediteurs Müller GmbH, Musterstraße 1, 20457 Hamburg, Deutschland, Incoterms® 2020„. Je genauer der Ort definiert ist, desto klarer ist der Punkt des Gefahren- und Kostenübergangs.

Zollwert & Incoterms: Der direkte Einfluss auf Ihre Abgabenlast

Die Wahl der Incoterm-Klausel hat einen direkten Einfluss auf die Berechnung des Zollwerts und damit auf die Höhe der Einfuhrabgaben. Gemäß Art. 71 und 72 des Unionszollkodex (UZK) müssen dem Transaktionspreis bestimmte Kosten hinzugerechnet (z.B. Transportkosten bis zur EU-Grenze) oder dürfen davon abgezogen werden. Die Incoterms-Klausel definiert, wer diese Kosten trägt und bis zu welchem Punkt sie im Warenpreis enthalten sind.

Besonders deutlich wird dies beim Unterschied zwischen DAP und DDP bei der Verzollung:

  • Bei DAP ist der Käufer für die Einfuhrzollabwicklung verantwortlich. Der Verkäufer liefert bis zum Bestimmungsort, aber die Verzollung, die Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer sind Sache des Käufers.
  • Bei DDP ist der Verkäufer für all das verantwortlich. Er muss die Einfuhrformalitäten im Bestimmungsland durchführen und alle Abgaben tragen.

Dies hat massive Auswirkungen auf die Kalkulation und die zollrechtliche Verantwortung. Die offizielle zollrechtliche Sicht auf die Incoterms® 2020 der deutschen Behörden bestätigt die Wichtigkeit dieser Unterscheidung.

Haftungsfalle Geschäftsführer: Wie Sie persönliche Risiken bei Zoll & Co. vermeiden

Die Angst vor persönlicher Haftung ist für Geschäftsführer und leitende Angestellte ein entscheidender Faktor. Fehler bei der Anwendung von Incoterms, die zu Zollvergehen führen, sind kein Kavaliersdelikt.

Die persönliche Haftung des Geschäftsführers bei Zollvergehen

Die Geschäftsführung unterliegt einer strengen Überwachungs- und Organisationspflicht. Werden im Unternehmen systematisch falsche Zollwertanmeldungen gemacht – zum Beispiel durch die fehlerhafte Handhabung von Transportkosten aufgrund unklarer Incoterms – kann dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. In solchen Fällen kann die Geschäftsführung neben dem Unternehmen auch persönlich für die entstandenen Schäden und Steuernachzahlungen haften. Die klare Botschaft lautet: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die strategische Auswahl und Überwachung der Incoterms ist Chefsache.

Organisationspflichten im Unternehmen: So delegieren Sie Verantwortung rechtssicher

Um die persönliche Haftung zu minimieren und das Unternehmen zu schützen, sind klare interne Strukturen unerlässlich.

  • Handlungsempfehlung: Implementieren Sie klare Prozesse und definieren Sie exakte Zuständigkeiten für die Auswahl, Prüfung und Anwendung von Incoterms im Ein- und Verkauf.
  • Schulung: Sorgen Sie für eine sorgfältige Auswahl und regelmäßige Schulung der verantwortlichen Mitarbeiter (z.B. Zollbeauftragte, Einkäufer, Vertriebsmitarbeiter).
  • Interne Richtlinie: Erstellen Sie eine unternehmensinterne Richtlinie zur Anwendung von Incoterms. Dieses Dokument dient als Leitfaden für alle Mitarbeiter und ist ein wichtiger Nachweis, dass Sie Ihrer Organisationspflicht nachgekommen sind.

Als Fachanwälte unterstützen O&W und Dr. Wegner Unternehmen regelmäßig bei der Erstellung solcher Richtlinien und der Durchführung von Inhouse-Schulungen, um rechtssichere und effiziente Prozesse zu etablieren.

Typische Fehler in der Praxis & rechtssichere Lösungen (Anonymisierte Fallbeispiele von O&W)

Die folgenden anonymisierten Fälle aus unserer Kanzleipraxis zeigen, wie schnell theoretische Fehler zu massivem finanziellem Schaden führen.

Fallbeispiel 1: Der ungenaue Lieferort bei FCA – ein teures Missverständnis

  • Szenario: Ein deutsches Maschinenbauunternehmen verkauft eine hochwertige Maschine an einen Kunden in den USA. Im Vertrag wird „FCA Hamburg Incoterms® 2020″ vereinbart. Die Maschine wird per LKW zum Hamburger Hafen transportiert und auf dem Containerterminal abgestellt. Bevor sie auf das Seeschiff verladen wird, beschädigt ein Gabelstapler des Terminalbetreibers die Maschine erheblich. Es entsteht ein Streit, wer für den Schaden haftet.
  • Fehler: Der Ort „Hamburg“ ist viel zu unpräzise. Er definiert nicht klar, ob der Gefahrenübergang bereits bei Übergabe an den LKW-Fahrer im Werk des Verkäufers, bei Ankunft im Hafen oder erst bei Übergabe an den Terminalbetreiber stattfindet.
  • Lösung/Konsequenz: In einem anschließenden Rechtsstreit wurde entschieden, dass der Gefahrenübergang noch nicht stattgefunden hatte, da der vom Käufer beauftragte Frachtführer (die Reederei) die Ware noch nicht übernommen hatte. Der Verkäufer blieb auf dem Schaden in Höhe von über 150.000 € sitzen.

Die O&W-Empfehlung zur Vermeidung: Eine präzise Ortsangabe wie „FCA Container Terminal Altenwerder, Hamburg Incoterms® 2020“ hätte den Punkt des Gefahrenübergangs eindeutig definiert.

Fallbeispiel 2: Die Zollfalle bei DDP – Wenn der Verkäufer unbewusst zum Importeur wird

  • Szenario: Ein deutscher Elektronikhersteller liefert Bauteile an einen Neukunden in London und vereinbart großzügig „DDP London Incoterms® 2020“. Der Verkäufer geht davon aus, dass sich der Kunde vor Ort um die „Details“ der Einfuhr kümmert.
  • Fehler: Bei DDP ist der Verkäufer für die komplette Einfuhrverzollung verantwortlich. Das bedeutete nach dem Brexit, dass der deutsche Verkäufer eine britische EORI-Nummer und einen Fiskalvertreter in UK benötigt hätte. Er hätte sich um die britische Einfuhranmeldung kümmern und die britische Einfuhrumsatzsteuer (VAT) abführen müssen. Darauf war er nicht vorbereitet.
  • Lösung/Konsequenz: Die Ware blieb wochenlang im britischen Zoll stecken. Es fielen hohe Lagergebühren, administrative Strafen und Kosten für die nachträgliche Beauftragung von Zollagenten an. Der Kunde drohte mit Vertragsstrafen wegen der Lieferverzögerung.

Die O&W-Empfehlung: In solchen Fällen, insbesondere bei Lieferungen in Länder außerhalb der EU, ist fast immer DAP die bessere Wahl. Der Verkäufer behält die Kontrolle über den Transport, überlässt die komplexen und riskanten Einfuhrformalitäten aber dem Käufer, der im Bestimmungsland ansässig ist.

FAQ: Häufige Fragen zu den Incoterms® 2020

Was sind Incoterms einfach erklärt?

Direkte Antwort: Incoterms sind standardisierte Lieferklauseln, die festlegen, wer im internationalen Handel für Transport, Versicherung, Zoll und das Risiko der Beschädigung der Ware an welchem Punkt verantwortlich ist.

Welche Incoterms 2020 gibt es?

Direkte Antwort: Es gibt 11 Incoterms® 2020 Klauseln: EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP sowie die reinen Seefrachtklauseln FAS, FOB, CFR, und CIF.

Wer ist bei DAP für den Zoll verantwortlich?

Direkte Antwort: Bei DAP (Delivered at Place) ist der Käufer für die Einfuhrzollabwicklung, die Zahlung von Zöllen und Steuern im Bestimmungsland verantwortlich.

Was ist der Unterschied zwischen DDP und DAP bei der Verzollung?

Direkte Antwort: Der Hauptunterschied ist, dass bei DDP der Verkäufer für die Einfuhrverzollung und alle damit verbundenen Kosten verantwortlich ist, während dies bei DAP die Aufgabe des Käufers ist.

Wie kann ich persönliche Haftung bei Zollfehlern vermeiden?

Direkte Antwort: Sie können persönliche Haftung durch die Implementierung klarer interner Zuständigkeiten, die sorgfältige Schulung von Personal und die Erstellung einer Unternehmensrichtlinie zur Anwendung von Incoterms vermeiden.

Fazit: Machen Sie Incoterms von einer Pflichtübung zu Ihrem strategischen Vorteil

Die richtige Wahl und Anwendung der Incoterms® 2020 ist weit mehr als eine formale Pflichtübung – sie ist eine zentrale strategische Entscheidung, die direkt Ihre Kosten, Risiken und letztlich Ihren Gewinn beeinflusst. Wie die Praxisbeispiele zeigen, minimiert ein tiefes Verständnis für die Klauseln nicht nur die Haftung von Unternehmen und Geschäftsführung, sondern sichert auch die Kontrolle über die eigene Lieferkette.

Indem Sie die Wechselwirkungen mit dem Zollrecht verstehen und typische Fehler bei Klauseln wie FCA und DDP proaktiv vermeiden, verwandeln Sie ein komplexes Regelwerk in einen handfesten Wettbewerbsvorteil.

Sie sind unsicher, ob Ihre Verträge und Prozesse rechtssicher sind? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Lieferketten auf ein solides Fundament stellen.

Dieser Artikel wurde am 29. November 2018 erstellt. Er wurde am 06. September 2025 aktualisiert

Ihr Ansprechpartner

  • Dr. Tristan Wegner

    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.