Die eigene Yacht verchartern, kann in vielfacher Hinsicht sinnvoll sein.

Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen finanziellen Kosten, wie z.B. der Finanzierung der Motor- oder Segelyacht oder den Unterhaltskosten, erscheint die Vercharterung zur Eindämmung der Kosten als guter Alternativweg.

Wir beraten Sie insoweit dazu

Wollen Sie Ihre Motor- oder Segelyacht verchartern?

Sprechen Sie uns gerne unter +49 40 369615-0 an. Unsere spezialisierten Anwälte aus dem Yachtrecht prüfen die Angelegenheit schnell und umfassend.

Was ist bei der Vercharterung zu beachten?

Wenn der Eigner seine Yacht verchartern möchte, gibt es einiges zu beachten.

Auswahl der Yacht

Für eine ausreichende Charterauslastung ist die richtige Yacht entscheidend.

Nicht alle Yachten lassen sich gleich gut verchartern.

Worauf sollte der Eigner achten?

  • Ausreichende Ausstattung: Yachten mit guter Ausstattung lassen sich besser verchartern
  • Hohe Qualität: die Yacht sollte qualitativ hochwertig sein, um wiederholt gechartert zu werden
  • Angemessene Größe und Raumaufteilung
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften: z.B. benötigen Sportboote für die Vermietung ein Zeugnis nach der Seesportbootverordnung

Möglichkeiten der Vercharterung

Weiter muss sich der Eigner entscheiden, ob er die Motor- oder Segelyacht selbst verchartert oder ein professionelles Charterunternehmen beauftragt.

Solche Unternehmen übernehmen meist einen Großteil der anfallenden Arbeiten, selbstverständlich gegen ein gewisses Entgelt.

Dazu schließt der Eigner einen Vertrag mit dem Unternehmen über die Vercharterung und die Betreuung der Yacht.

Welche Leistungen sind in solchen Verträgen umfasst? z.B.:

  • Marketing
  • Korrespondenz mit dem Charterer: z.B.: Charterverträge, Betreuung der Kunden
  • Wartung: z.B.: Instandhaltung, Reperaturen oder Reinigung der Yacht
  • Versicherungsverträge
  • Charterlizenz
  • Hafengebühren

Welches Modell für den Eigner lukrativer ist, kann nicht pauschal beantwortet werden.

Vielmehr muss der Yachteigner selbst entscheiden, wie viel Zeit er für das Verchartern in Anspruch nehmen möchte und ob sich die Beauftragung eines Charterunternehmens in finanzieller Hinsicht lohnt.

Chartervertrag

Wenn der Yachteigner sein Boot selbst verchartern möchte, sollte er dringend einen Chartervertrag aufsetzen.

Inhalt des Chartervertrages, z.B.:

  • Charterrate
  • Vorgehen bei Schäden während der Mietzeit
  • Versicherung und Kaution
  • Haftung des Vercharterers und des Charterers

Der Eigner sichert sich mit dem Vertrag für den Fall der Fälle ab.

Wichtig: Die einzelnen Vertragsbestimmungen müssen rechtswirksam sein, um beispielsweise die Haftung für gewisse Umstände auszuschließen.

Wollen Sie einen Chartervertrag aufsetzen? Unsere Rechtsanwälte aus dem Yachtrecht stehen Ihnen dabei gerne zur Seite!

Übergabeprotokoll

Bevor der Eigner die Yacht verchartert, sollte er unbedingt ein Übergabeprotokoll anfertigen.

In diesem kann beispielsweise der Zustand der Yacht, die Tankfüllstand, mögliche Beschädigungen, Ausrüstungsgegenstände, usw. aufgeführt werden.

Wichtig: Lassen Sie das Übergabeprotokoll vom Charterer unterschreiben!

Ein umfangreiches Übergabeprotokoll hilft bei Beweisschwierigkeiten über Schäden an der Yacht.

Was passiert bei Beschädigungen an meiner Yacht?

Sollten der Eigner die Yacht selbst verchartern, muss er sich in Eigenregie um alle Fragen bezüglich Beschädigungen kümmern.

Wenn die Motor- oder Segelyacht über ein Unternehmen verchartert wird, kommt es auf die individuellen Vereinbarungen im Vertrag an.

Insoweit können sich im Schadensfall entscheidende Fragen stellen:

Mehr zu den rechtlichen Möglichkeiten bei der Beschädigung Ihrer Charteryacht finden Sie hier.

Yacht-Kaufcharter, was ist das?

Was das Kaufcharter Modell und lohnt sich dieses?

Der Markt ist im Hinblick auf die Charterunternehmen und verschiedenen Varianten des Kaufcharter Modells sehr unübersichtlich.

Welche Modelle gibt es?

  • Teilweise kümmert sich das Charterunternehmen um sämtliche Punkte wie z.B. Versicherung, Charterlizenz, Liegeplatzgebühr und Wartung.
  • Teilweise muss der Eigner sämtliche Kosten selbst zu tragen. Dafür ist das Einkommen in der Regel höher.
  • Die Eigennutzung kann vertraglich begrenzt oder unbegrenzt sein.
  • Sollte die eigene Yacht zum begehrten Zeitpunkt bereits verchartert sein, bekommt der Eigner in einigen Fällen eine vergleichbare Yacht des Unternehmens bereitgestellt.

Inwieweit eine Kaufcharter für Sie einschlägig ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab.

Sollten Sie Fragen zu dem Modell der Kaufcharter haben, sprechen Sie gerne unsere spezialisierten Anwälte aus dem Charterrecht an.

Yacht verchartert – wichtige Versicherungen

Neben dem Chartervertrag sollte sich der Eigner Gedanken über eine passende Versicherung machen.

Im Rahmen der Charter sind insoweit zwei Versicherungen für den Eigner von enormer Wichtigkeit:

Hier spielt die Kaution eine entscheidende Rolle. Für die Absicherung der Schäden an der Yacht verlangen die meisten Vercharterer eine Kaution.

Sofern die Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vorsieht, sollte der Eigner die Kaution an der Höhe nach der Selbstbeteiligung bemessen.

Mehr zu den verschiedenen Yachtversicherungen finden Sie hier.

Steuern & Yacht verchartern

In steuerlicher Hinsicht gibt es auch einiges zu beachten.

Die Vercharterung ist in der Regel als Einkünften aus Gewerbebetrieb einzustufen. Somit unterliegt diese der Gewerbesteuer.

Ebenfalls ist die Yacht-Charter umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass der Vercharterer vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Die gezahlte Umsatzsteuer i.H.v. 19% aus dem Yachtkauf kann also ggf. vom Finanzamt zurückgeholt werden.

Bei einem Privaten Yachtkauf kann der Eigner in gewissen Fällen auch die Umsatzsteuer sparen.

Wichtig: Bevor Sie Ihre Yacht verchartern oder privat eine Yacht erwerben, sollten Sie in jedem Fall steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.

Dieser Artikel wurde am 27. Januar 2021 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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