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Die Kommission hat eine Entsprechungstabelle zwischen den Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN) und den Codes der Abfallverbringungsverordnung veröffentlicht. Diese Tabelle soll den Zollbehörden eine vereinfachte und übersichtlichere Kontrolle der Einfuhr von Abfällen ermöglichen. Denn bis zur Veröffentlichung der Tabelle musste der Zoll bei der Einfuhr von Abfall ohne Hilfestellung die entsprechenden Codes in der KN identifizieren.

Die Entsprechungstabelle ordnet den Codes der KN den in den Anhängen III, IV und V der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfällen zu. Die Codes dieser Abfälle stammen wiederum aus dem Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung sowie des Beschlusses V (2001)107/Final des OECD-Rates zur Änderung des Beschlusses C(92)39/Final über die Kontrolle von zur Verwertung bestimmten Abfällen.

Die Entsprechungstabelle ist in zwei Teile aufgeteilt:

  • In Tabelle A sind in Spalte 1 in alphanumerischer Reihenfolge die Abfallcodes aufgeführt, die den in Spalte 2 aufgeführten KN-Codes entsprechen.
  • In Tabelle B sind in Spalte 3 in aufsteigender numerischer Reihenfolge die KN-Codes aufgeführt, die den in Spalte 4 aufgeführten Abfallcodes entsprechen.

Weil aber die Beschreibungen der einzelnen Warenarten zwischen Abfallverbringungsverordnung und KN nicht ganz identisch ist, kommt es vereinzelt dazu, dass einem Code mehrere Entsprechungscodes zugeordnet werden. Im Falle einer solchen Mehrfachnennung muss auf die jeweilige Warenbeschreibung in der KN oder Abfallverordnung zurückgegriffen werden.

Wenn Sie professionelle Hilfe in der zollrechtlichen Behandlung von Abfällen benötigen, kontaktieren Sie gerne unsere Anwälte für das Zollrecht.

 

Dieser Artikel wurde am 6. September 2016 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.