Verdeckte Ermittler

Der Zoll wird daher in Zukunft erheblich intensiver ermitteln können. Der Zoll wird insbesondere die Möglichkeit erhalten mit verdeckten Ermittlern zu arbeiten. Ein verdeckter Ermittler ist ein Mitarbeiter der Zollfahndung, der unter einem falschen Namen auftritt und unter diesem falschen Namen am Rechtsverkehr teilnimmt. Er darf auch Wohnungen betreten und Zeugen ohne Belehrung befragen. Verdeckte Ermittler werden grundsätzlich dann eingesetzt, wenn organisierte Kriminalität besteht. Insofern ist denkbar, dass die Zollfahndung beispielsweise mit verdeckten Ermittlern Testeinkäufe durchführt oder verdeckte Ermittler als Arbeitnehmer in Unternehmen einschleust.

Ein verdeckter Ermittler kann insofern Vertrauen zu Mitarbeitern und Geschäftsführern aufbauen und so Zugang zu Informationen bekommen, die durch eine Telefonüberwachung beispielsweise nicht erlangt werden können.

Standort- und Mobiltelefonüberwachung durch den Zoll

Die Befugnisse der Zollfahndung werden auch insoweit ausgeweitet, dass Voice over IP und Messengerdienste überwacht werden können, selbst mit bestehender Verschlüsselung. Insofern wird der Zoll ermächtigt, auch in die diesbezügliche Kommunikation einzugreifen.

Darüber hinaus wird dem Zoll gestattet, Mobilfunkkarten zu identifizieren und zu lokalisieren, um beispielsweise die Bewegung von Verdächtigen zu überwachen. Gerade wenn es um die Vorbereitung und Begehung von Straftaten geht, bei denen das Kriegswaffenkontrollgesetz eine Rolle spielt oder aber auch Sanktionen und Ausfuhrbeschränkungen umgangen werden, werden oft Handys benutzt, deren Rufnummern dem Zollkriminalamt nicht bekannt sind.

Dementsprechend wird die Zollfahndung auch sogenannte IMSI-Catcher einsetzen dürfen. Mit diesen Geräten kann eine Identifikationsnummer aus einem Handy ausgelesen werden, sodass auch beim Wechsel der SIM-Karte eine Identifikation des Handys möglich ist. Aus diesem Grunde gehen Täter oft dazu über, nicht nur die SIM-Karte zu wechseln, sondern auch gleich das Mobiltelefon.

Was macht das Zollkriminalamt?

Neben den Zollfahndungsämtern gibt es auch noch das Zollkriminalamt. Beim Zollkriminalamt handelt es sich um die Oberbehörde zum Zollfahndungsamt. Das Zollkriminalamt ist insofern vorallem Koordinations- und Verwaltungsstelle. Es unterstützt aber auch die Zollfahndungsämter. Werden beispielsweise Ermittlungen im Ausland (insb. in Asien beim Verdacht der Umgehung von Antidumpingzoll) geführt, wird dieses über das Zollkriminalamt (ZKA) koordiniert.

Ansonsten sollen die Ermittlungen aber primär bei den Zollfahndungsämtern und Straf- und Bußgeldstellen der Hauptzollämter bleiben.

Bei Fällen von erheblicher Bedeutung kann das Zollkriminalamt aber auch selbst ermitteln.  Das folgt aus § 4 ZFdG (Zollfahndungsdienstgesetz). Dabei hat das Zollkriminalamt die gleichen Befugnisse, wie die Zollfahndung oder das Hauptzollamt, wie sich aus § 16 ZFdG ergibt.

Unternehmen, die direkt vom Zollkriminalamt angesprochen werden, sollten umso wachsamer sein. Denn das bedeutet, dass der Fall zollintern erhebliche Bedeutung hat und möglicherweise ein Ausmaß annimmt, das noch nicht auf den ersten Blick überschaubar ist.

Was darf der Zoll nicht?

Der Zoll braucht zum Handeln einen begründeten Anfangsverdacht oder eine Ermächtigungsgrundlage. Der Zoll darf nicht:

Was darf der Zoll?

Kurz gesagt: Der Zoll darf, wenn ein Anfangsverdacht oder eine Rechtsgrundlage vorliegt, Personen, Warensendungen, Fahrzeuge und Räumlichkeiten durchsuchen. Auch Standort- und Mobiltelefonüberwachung, sowie verdeckte Ermittlungen können erlaubt sein. Der Zoll darf sogar Personen festnehmen.

Dieser Artikel wurde am 22. Oktober 2023 erstellt. Er wurde am 06. Oktober 2025 aktualisiert

Ihr Ansprechpartner