Antidumpingzölle auf bestimme Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen – Betroffene Produkte
Betroffen sind bestimmte Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen aus austenitischem nicht rostendem Stahl der AISI-Sorten 304, 304L, 316, 316L, 316Ti, 321 und 321H und deren Entsprechungen in den anderen Normen mit einem größten äußeren Durchmesser von bis zu 406,4 mm und einer Wandstärke kleiner oder gleich 16 mm, mit einer durchschnittlichen Oberflächenrauheit (Ra) von mindestens 0,8 µm, ohne Flansch.
Zum Zeitpunkt der Einführung der Antidumpingzölle wurden sie unter der KN-Codes ex 7307 23 10 und ex 7307 23 90 geführt (TARIC-Codes 7307 23 10 15, 7307 23 10 25, 7307 23 90 15 und 7307 23 90 25).
Die Ware wird hauptsächlich durch Zuschneiden und Formen von Rohren hergestellt und dient dem Zusammenfügen von Rohren aus nicht rostendem Stahl. Sie wird unter anderem zur Herstellung von Winkelstücken, Reduktionsstücken, T-Stücken und Verschlussstücken benutzt.
Verwendung finden die Rohrstücke in der petrochemischen Industrie, Getränke- und Lebensmittelherstellung und Pharmaindustrie, Energieerzeugung, im Schiffbau, bei Kraftwerken oder Bauten und Industrieanlagen.
Nicht von den Antidumpingzöllen umfasst sind Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, die eine geringere Rauheit aufweisen. Solche werden insbesondere im Sanitärbereich verwendet. Ebenso ausgenommen sind solche, die mit einem Flansch versehen sind. Diese sind aufgrund ihrer abweichenden Beschaffenheit und ihres unterschiedlichen Verbindungsmechanismus von der Definition auszunehmen.
Betroffene Ware
Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen aus austenitischem nicht rostendem Stahl der AISI-Sorten 304, 304L, 316, 316L, 316Ti, 321 und 321H und deren Entsprechungen in den anderen Normen mit einem größten äußeren Durchmesser von bis zu 406,4 mm und einer Wandstärke kleiner oder gleich 16 mm, mit einer durchschnittlichen Oberflächenrauheit (Ra) von mindestens 0,8 µm, ohne Flansch
Zolltarifnummern
ex 7307 23 10, ex 7307 23 90, TARIC-Codes 7307 23 10 15, 7307 23 10 25, 7307 23 90 15 und 7307 23 90 25
Land
China, Taiwan und Malaysia