Antidumpingzölle auf mehrlagige Holzfußböden mit Ursprung in China – Betroffene Produkte

Vom Antidumpingverfahren betroffen sind mehrlagige Holzfußböden, die unter dem KN-Code 4418 75 00 eingereiht werden.

Mehrlagige Holzfußböden werden definiert als ein auf Holzbasis hergestelltes Produkt, das aus mehreren Schichten Holzfurnier besteht, die verklebt oder miteinander verbunden sind. Sie werden hauptsächlich als Bodenbelag in Innenräumen verwendet.

Von den Zöllen sind nicht betroffen:

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Betroffene Ware

Zusammengesetzte mehrlagige Fußbodenplatten aus Holz, die derzeit unter dem KN-Code 4418 75 00 eingereiht werden. Mehrlagige Holzfußböden sind ein auf Holzbasis hergestelltes Produkt, das aus mehreren Schichten Holzfurnier besteht, die verklebt oder miteinander verbunden sind. Platten aus Bambus oder mit mindestens der Toplage bzw. Nutzschicht aus Bambus sowie Platten für Mosaikfußböden sind ausgeschlossen.

Zolltarifnummern

KN-Code 4418 75 00

Land

China

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Aktueller Stand des Antidumpingverfahrens für China

Einführung endgültiger Antidumpingzölle

Die EU hat mit Durchführungsverordnung (EU) 2025/1342 endgültige Antidumpingzölle auf mehrlagige Holzfußböden mit Ursprung in China eingeführt. Erfasst sind alle zusammengesetzten Fußbodenplatten, die unter KN-Code 4418 75 00 eingereiht werden.

  • 32,1 % für Forest Group (TARIC 89IL)

  • 36,1 % für Fusong Group (TARIC 89IM)

  • 21,3 % für Jinfa Group (TARIC 89IN)

  • 28,0 % für die im Anhang I gelisteten mitarbeitenden Hersteller

  • 36,1 % für alle übrigen Einfuhren (TARIC 8999)

Um von den ermäßigten Sätzen profitieren zu können, muss bei der Einfuhr eine gültige Handelsrechnung vorgelegt werden. Solange diese Formalie nicht erfüllt ist, erhebt der Zoll automatisch 36,1 %. Die endgültigen Maßnahmen gelten seit dem 15. Juli 2025 rückwirkend auch für registrierte Sendungen ab dem 24. Oktober 2024 und bleiben zunächst fünf Jahre in Kraft. Unternehmen sollten jetzt Kalkulation, Verträge und Dokumentation anpassen, um kostenintensive Nachbelastungen zu vermeiden.

Einführung vorläufiger Antidumpingzölle

Die Einfuhr von mehrlagigen Holzfußböden mit Ursprung in China wurde mit vorläufigen Antidumpingzöllen belegt. Betroffen sind alle zusammengesetzten mehrlagigen Fußbodenplatten, die derzeit unter dem KN-Code 4418 75 00 eingereiht werden. Die Zollsätze betragen

  • 49,2% grundsätzlich für Ware aus China
  • 42,3% bis 46,7% für bestimmte in der folgenden Tabelle aufgeführte Unternehmen
Unternehmen Vorläufiger Antidumpingzoll TARIC-Zusatzcode
Forest Group
— Jilin Newco Wood Industries
Co., Ltd.
— Jilin Forest Industry New
Jinqiao Songlin Flooring
Co., Ltd.
45,9% 89IL
Fusong Group
— Dalian Qianqiu Wooden
Product Co., Ltd.
— Fusong Diwang Wooden
Product Co., Ltd.
— Fusong Jinlong Wooden Group
Co., Ltd.
— Fusong Jinqiu Wooden Product
Co., Ltd.
— Fusong Qianqiu Wooden
Product Co., Ltd.
42,3% 89IM
Jinfa Group
— Hunchun Xingjia Wooden
Flooring Inc.
— Changchun Delin Wooden
Floors Inc.
42,7% 89IN
Diverse im Anhang 1 der Verordnung aufgeführte mitarbeitende ausführende Hersteller aus der Volksrepublik China 46,7%
Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in China 49,2% 8999

Um von den geringeren Antidumpingzöllen profitieren zu können, müssen die genannten Unternehmen den Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung vorlegen. Bis die an strenge Formalia geknüpfte Handelsrechung vorliegt, findet der Zollsatz von 49,2% Anwendung.

Dem bisherigen Verfahren schließt sich nun die endgültige Sachaufklärung an. Danach ist mit einer Festlegung endgültiger Maßnahmen, etwa endgültiger Antidumpingzölle, zu rechnen.

» Einführung vorläufiger Antidumpingzölle – Link zur Verordnung

Zollamtliche Erfassung angeordnet

Am 24.10.2024 wurde die zollamtlichen Erfassung von mehrlagigen Holzfußböden mit Ursprung in China angeordnet. Damit ist eine Grundvoraussetzung für eine rückwirkende Erhebung der Antidumpingzölle gegeben. Auf Unternehmen, die seit dem 24.10.2024 Waren unter dem KN-Code 4418 75 00 eingeführt haben, könnten unter Umständen hohe Nachzahlungen zukommen. Betroffene Unternehmen sollten das Verfahren genau verfolgen.

Unabhängig von einer möglichen Rückwirkung ist als nächstes die Erhebung vorläufiger Antidumpingzölle möglich. Wir halten Sie darüber auf dem Laufenden.

 

» Zollamtliche Erfassung angeordnet – Link zur Verordnung

Leistungsspektrum Antidumpingzölle auf mehrlagige Holzfußböden

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