Am 16. Mai 2024 leitete die Europäische Kommission eine Antidumpinguntersuchung über Einfuhren von mehrlagigen Holzfußböden mit Ursprung in China ein. Nachdem am 24. Oktober 2024 die zollamtliche Erfassung der Holzfußböden unter dem KN-Code 4418 75 00 angeordnet wurde, wurden diese nun mit vorläufigen Antidumpingzöllen belegt. Je nach Unternehmen betragen diese bis zu 49,2%.
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helfen Ihnen bei der vorausschauenden Vermeidung von Antidumpingzoll oder wenn dieser
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Antidumpingzölle auf mehrlagige Holzfußböden mit Ursprung in China
– Betroffene Produkte
Vom Antidumpingverfahren betroffen sind mehrlagige Holzfußböden, die unter dem KN-Code 4418 75 00 eingereiht werden.
Mehrlagige Holzfußböden werden definiert als ein auf Holzbasis hergestelltes Produkt, das aus mehreren Schichten Holzfurnier besteht, die verklebt oder miteinander verbunden sind. Sie werden hauptsächlich als Bodenbelag in Innenräumen verwendet.
Von den Zöllen sind nicht betroffen:
Platten aus Bambus
Platten mit mindestens der Toplage (Nutzschicht) aus Bambus
Platten für Mosaikfußböden
Sie haben Fragen zum Thema Antidumping? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit an. Unsere Anwälte für Antidumpingrecht helfen Ihnen bei der vorausschauenden Vermeidung von Antidumpingzoll oder wenn dieser nachgezahlt werden soll.
Betroffene Ware
Zusammengesetzte mehrlagige Fußbodenplatten aus Holz, die derzeit unter dem KN-Code 4418 75 00 eingereiht werden. Mehrlagige Holzfußböden sind ein auf Holzbasis hergestelltes Produkt, das aus mehreren Schichten Holzfurnier besteht, die verklebt oder miteinander verbunden sind. Platten aus Bambus oder mit mindestens der Toplage bzw. Nutzschicht aus Bambus sowie Platten für Mosaikfußböden sind ausgeschlossen.
Zolltarifnummern
KN-Code 4418 75 00
Land
China
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Aktueller Stand des Antidumpingverfahrens für China
Einführung endgültiger Antidumpingzölle
Die EU hat mit Durchführungsverordnung (EU) 2025/1342 endgültige Antidumpingzölle auf mehrlagige Holzfußböden mit Ursprung in China eingeführt. Erfasst sind alle zusammengesetzten Fußbodenplatten, die unter KN-Code 4418 75 00 eingereiht werden.
32,1 % für Forest Group (TARIC 89IL)
36,1 % für Fusong Group (TARIC 89IM)
21,3 % für Jinfa Group (TARIC 89IN)
28,0 % für die im Anhang I gelisteten mitarbeitenden Hersteller
36,1 % für alle übrigen Einfuhren (TARIC 8999)
Um von den ermäßigten Sätzen profitieren zu können, muss bei der Einfuhr eine gültige Handelsrechnung vorgelegt werden. Solange diese Formalie nicht erfüllt ist, erhebt der Zoll automatisch 36,1 %. Die endgültigen Maßnahmen gelten seit dem 15. Juli 2025rückwirkend auch für registrierte Sendungen ab dem 24. Oktober 2024 und bleiben zunächst fünf Jahre in Kraft. Unternehmen sollten jetzt Kalkulation, Verträge und Dokumentation anpassen, um kostenintensive Nachbelastungen zu vermeiden.
Einführung vorläufiger Antidumpingzölle
Die Einfuhr von mehrlagigen Holzfußböden mit Ursprung in China wurde mit vorläufigen Antidumpingzöllen belegt. Betroffen sind alle zusammengesetzten mehrlagigen Fußbodenplatten, die derzeit unter dem KN-Code 4418 75 00 eingereiht werden. Die Zollsätze betragen
49,2% grundsätzlich für Ware aus China
42,3% bis 46,7% für bestimmte in der folgenden Tabelle aufgeführte Unternehmen
Unternehmen
Vorläufiger Antidumpingzoll
TARIC-Zusatzcode
Forest Group
— Jilin Newco Wood Industries
Co., Ltd.
— Jilin Forest Industry New
Jinqiao Songlin Flooring
Co., Ltd.
Jinfa Group
— Hunchun Xingjia Wooden
Flooring Inc.
— Changchun Delin Wooden
Floors Inc.
42,7%
89IN
Diverse im Anhang 1 der Verordnung aufgeführte mitarbeitende ausführende Hersteller aus der Volksrepublik China
46,7%
Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in China
49,2%
8999
Um von den geringeren Antidumpingzöllen profitieren zu können, müssen die genannten Unternehmen den Zollbehörden eine gültige Handelsrechnung vorlegen. Bis die an strenge Formalia geknüpfte Handelsrechung vorliegt, findet der Zollsatz von 49,2% Anwendung.
Dem bisherigen Verfahren schließt sich nun die endgültige Sachaufklärung an. Danach ist mit einer Festlegung endgültiger Maßnahmen, etwa endgültigerAntidumpingzölle, zu rechnen.
Am 24.10.2024 wurde die zollamtlichen Erfassung von mehrlagigen Holzfußböden mit Ursprung in China angeordnet. Damit ist eine Grundvoraussetzung für eine rückwirkende Erhebung der Antidumpingzölle gegeben. Auf Unternehmen, die seit dem 24.10.2024 Waren unter dem KN-Code 4418 75 00 eingeführt haben, könnten unter Umständen hohe Nachzahlungen zukommen. Betroffene Unternehmen sollten das Verfahren genau verfolgen.
Unabhängig von einer möglichen Rückwirkung ist als nächstes die Erhebung vorläufiger Antidumpingzölle möglich. Wir halten Sie darüber auf dem Laufenden.
Leistungsspektrum Antidumpingzölle auf mehrlagige Holzfußböden
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Anton Schmoll ist seit 2013 bei O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig und als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen. Er ist angestellter Anwalt und hat in Hamburg sowie in St. Petersburg studiert...
Ist seit 2013 als Rechtsanwalt tätig und bringt Expertise im Bereich des internationalen Zoll-, Handels- und Transportrecht mit. Er ist Inhaber und einziger Partner der Kanzlei.