Antidumpingzoll auf korrosionsbeständigen Stahl aus China – Betroffene Produkte

Der Antidumpingzoll gilt für korrosionsbeständige Stahlerzeugnisse aus China.

Seit der Einführung von Antidumpingmaßnahmen im Jahr 2018 müssen Unternehmen auf folgende Waren Antidumpingzölle zahlen:

Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder (Edel-)Stahl, aluminiumberuhigt und mit einer schmelztauchbeschichteten Oberfläche mit Zink und / oder Aluminium (keine anderen Metalle).

Die betroffenen Stahlerzeugnisse sind chemisch passiviert und haben einen Kohlenstoffgehalt von  0,015 GHT bis 0,170 GHT, einen Aluminiumgehalt von 0,015 GHT bis 0,100 GHT, einen Niobgehalt von 0,045 GHT oder weniger, einen Titangehalt von 0,010 GHT oder weniger sowie einen Vanadiumgehalt von 0,010 GHT oder weniger.

Die Ware wird aufgerollt, als auf Länge zugeschnittene Bleche und als Schmalband („narrow strip“) vertrieben.

NICHT erfasst ist folgende Ware:

Durch die Ausweitung fallen Antidumpingzölle künftig auch bei folgender Ware an:

Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder (Edel)-Stahl, die schmelztauchbeschichtet sind mit Zink und/oder Aluminium und/oder Magnesium, oder auch mit Siliciumlegierung.

Die Ware ist chemisch passiviert und kann auch eine zusätzliche Oberflächenbehandlung wie Ölung oder Versiegelung aufweisen.

Die Ware hat einen Kohlenstoffgehalt von 0,5 GHT oder weniger, einen Aluminiumgehalt von 1,1 GHT oder weniger, einen Niobgehalt von 0,12 GHT oder weniger, einen Titangehalt von 0,17 GHT oder weniger sowie einen Vanadiumgehalt von 0,15 GHT oder weniger.

Die Erzeugnisse werden ebenfalls, als auf Länge zugeschnittene Bleche und als Schmalband („narrow strip“) angeboten.

NICHT erfasst ist folgende Ware:

Bleche aus rostfreiem Stahl lassen sich gut umformen. Daher wird die betroffene Ware vielfach in der Industrie, im Haushalt aber auch in medizinischen Geräten verwendet.

 

Betroffene Ware

Korrosionsbeständige Stahlerzeugnisse

Zolltarifnummern

ex 7210 41 00, ex 7210 49 00, ex 7210 61 00, ex 7210 69 00, ex 7212 30 00, ex 7212 50 61, ex 7212 50 69, ex 7225 92 00, ex 7225 99 00, ex 7226 99 30 und ex 7226 99 70 (TARIC-Codes: 7210 41 00 20, 7210 49 00 20, 7210 61 00 20, 7210 69 00 20, 7212 30 00 20, 7212 50 61 20, 7212 50 69 20, 7225 92 00 20, 7225 99 00 22, 7225 99 00 92, 7226 99 30 10, 7226 99 70 94) und ex 7210 41 00, ex 7210 49 00, ex 7210 61 00, ex 7210 69 00, ex 7210 90 80, ex 7212 30 00, ex 7212 50 61, ex 7212 50 69, ex 7212 50 90, ex 7225 92 00, ex 7225 99 00, ex 7226 99 30, ex 7226 99 70 (TARIC-Codes: 7210 41 00 30, 7210 49 00 30, 7210 61 00 30, 7210 69 00 30, 7210 90 80 92, 7212 30 00 30, 7212 50 61 30, 7212 50 69 30, 7212 50 90 14, 7212 50 90 92, 7225 92 00 30, 7225 99 00 23, 7225 99 00 41, 7225 99 00 93, 7226 99 30 30, 7226 99 70 13, 7226 99 70 93)

Land

China

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Aktueller Stand des Antidumpingverfahrens für China

Ausweitung Antidumpingzölle

Die EU-Kommission hat die Liste an Waren, die von den Antidumpingzöllen betroffen sind, erweitert.

Die von der Ausweitung betroffenen Zolltarifnummern sind KN-Codes

  • ex 7210 41 00,
  • ex 7210 49 00,
  • ex 7210 61 00,
  • ex 7210 69 00,
  • ex 7210 90 80,
  • ex 7212 30 00,
  • ex 7212 50 61,
  • ex 7212 50 69,
  • ex 7212 50 90,
  • ex 7225 92 00,
  • ex 7225 99 00,
  • ex 7226 99 30 und
  • ex 7226 99 70

(TARIC-Codes: 7210 41 00 30, 7210 49 00 30, 7210 61 00 30, 7210 69 00 30, 7210 90 80 92, 7212 30 00 30, 7212 50 61 30, 7212 50 69 30, 7212 50 90 14, 7212 50 90 92, 7225 92 00 30, 7225 99 00 23, 7225 99 00 41, 7225 99 00 93, 7226 99 30 30, 7226 99 70 13, 7226 99 70 93)

NICHT erfasst sind dagegen

  • Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, aus Silicium-Elektrostahl und aus Schnellarbeitsstahl,
  • nur warm- oder nur kaltgewalzte Erzeugnisse

Die Maßnahme gilt für alle chinesischen Exporteure.

Ausgenommen von der Ausweitung ist die ursprünglich betroffene Ware, die von folgenden Unternehmen hergestellt wird:

  • Beijing Shougang Cold Rolling Co., Ltd
  • Shougang Jingtang United Iron and Steel Co., Ltd
» Ausweitung Antidumpingzölle – Link zur Verordnung

Umgehung der Antidumpingzölle

Die Europäische Kommission hat 2019 im Zusammenhang mit der Überprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen einen erheblichen Rückgang an Importen der betroffenen Ware festgestellt.

Die steigenden Importe an alternativen Stahlerzeugnissen aus China gaben der Kommission daraufhin Anlass dazu, eine Umgehungsuntersuchung einzuleiten.

Die Untersuchung dieses Handelsgefüges ergab: Die Importe wurden auf geringfügig geänderte Produkte verlagert und die Antidumpingzölle dadurch umgangen.

Die Kommission nahm dies zum Anlass, die Antidumpingzölle auf diese ähnlichen Produkte auszuweiten, um auch weiterhin die Abhilfewirkung der Antidumpingmaßnahmen zu gewährleisten und um faire Bedingungen für europäische Stahlproduzenten wiederherzustellen.

Einführung endgültiger Antidumpingzoll

2018 hatte die EU-Kommission endgültige Antidumpingzölle auf korrosionsbeständigen Stahl aus China verhängt. Unternehmen müssen seitdem Zölle zwischen 17,2 und 27,9 % zahlen.

Die Kommission hatte zuvor im Rahmen einer Antidumping-Untersuchung festgestellt, dass chinesische Hersteller die betroffenen Produkte auf dem europäischen Markt zu gedumpten Preisen absetzten. Die Kommission führte daraufhin 2017 vorläufige Zölle ein.

Die betroffenen Zolltarifnummern sind die KN-Codes:

  • ex 7210 41 00,
  • ex 7210 49 00,
  • ex 7210 61 00,
  • ex 7210 69 00,
  • ex 7212 30 00,
  • ex 7212 50 61,
  • ex 7212 50 69,
  • ex 7225 92 00,
  • ex 7225 99 00,
  • ex 7226 99 30 und
  • ex 7226 99 70

(TARIC-Codes: 7210 41 00 20, 7210 49 00 20, 7210 61 00 20, 7210 69 00 20, 7212 30 00 20, 7212 50 61 20, 7212 50 69 20, 7225 92 00 20, 7225 99 00 22, 7225 99 00 92, 7226 99 30 10, 7226 99 70 94)

» Einführung endgültiger Antidumpingzoll – Link zur Verordnung

Leistungsspektrum Antidumping rostfreier Stahl aus China

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