Was muss bei Compliance im Zollrecht beachtet werden?

  1. Prüfen Sie, ob ein Compliance Managementsystem in Ihrem Unternehmen installiert ist.
  2. Stellen Sie fest, ob die Arbeitsanweisung im Bereich des Zollrechts aktuell ist und den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
  3. Holen Sie externen Sachverstand dazu, um Ihre zollrechtlichen Abläufe zu auditieren und die Arbeitsanweisung entsprechend anzupassen.
  4. Vermeiden Sie Bußgelder und Strafen durch eine effektive Zoll-Compliance.

Der BGH hat mit einem Urteil vom 09.05.2017 kürzlich erstmalig klargestellt, dass eine effiziente Compliance im Unternehmen unmittelbar zur Herabsetzung von Geldbußen führen kann. Unternehmen sollten ein effektives Compliance Management System installieren, um sich vor hohen Geldbußen im Ernstfall zu schützen.

Bußgeld gegen das Unternehmen nach § 30 OWiG

In dem der Entscheidung des BGH zugrundeliegenden Fall hatte ein Rüstungsunternehmen einen Auftrag über eine Beratungsfirma erhalten, der auf einer Bestechung beruhte. Die Rechnung der Beratungsfirma wurde vom Prokuristen als leitenden Angestellten und seinem Vorgesetzten im Wissen um die Umstände an die Buchhaltung weitergeleitet, was zu einem nicht gerechtfertigten Betriebsausgabenabzug, mithin einem rechtswidrigen Steuervorteil führte. Der Prokurist wurde vom Landgericht wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Gegen seinen Arbeitgeber, das Rüstungsunternehmen, wurde eine Geldbuße nach § 30 OWiG verhängt.

Gute Compliance zahlt sich aus

Im Rahmen der Revision entschied der BGH, dass bei der Bemessung der Geldbuße für das Unternehmen zu berücksichtigen sei, inwieweit der Pflicht genügt wurde, Rechtsverletzungen in der Sphäre des Unternehmens zu unterbinden und ob das Unternehmen über ein effektives Compliance Management System verfüge. Weiterhin machte der BGH deutlich, dass auch eine Optimierung des Compliance Systems nach dem Verstoß zur Vermeidung erneuter Verstöße noch positiv bei der Bemessung der Geldbuße berücksichtigt werden kann.

Jetzt ein Compliance System einrichten

Dies sollten Unternehmen als weiteren Anreiz nehmen, ein effizientes Compliance System aufzubauen und weiterzuentwickeln. Nicht nur das Unternehmen kann so vor hohen Geldbußen bewahrt werden. Auch Geschäftsführung und Compliance-Verantwortliche schützen sich durch ein effizientes Compliance System vor persönlichen Haftungsrisiken.

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Dieser Artikel wurde am 27. Dezember 2017 erstellt. Er wurde am 29. Dezember 2018 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.