Die Generalzolldirektion hat festgelegt, unter welchen Umständen auf eine Sicherheitsleistung verzichtet werden kann. Sofern ein Ausfallrisiko nicht besteht, kann bei Abgaben in Höhe von 1.000 € auf die Sicherheit verzichtet werden. Hierauf sollten Unternehmen die Zollbehörden ausdrücklich hinweisen und dies beantragen. Gerade bei vielen kleineren Importen lässt sich zusätzlicher Arbeitsaufwand und Kosten sparen.

Voraussetzungen des Verzichts auf Sicherheitsleistung

Zunächst setzt ein Verzicht voraus, dass der Abgabentrag 1.000 € nicht übersteigt. Hierbei sind allgemeine Verbrauchsteuern nur dann einzuberechnen, wenn die Zollschuld bereits entstanden ist. Sie sind daher bei möglicherweise zu entstehenden Zollschulden nicht zu berücksichtigen.

Außerdem prüfen die Zollbehörden, ob ein Ausfallrisiko gegeben ist. Hierbei könnte sich eine negative Beteiligtenbewertung ungünstig auswirken. Frühere Zahlungsausfälle oder mehrere gleichartige Anträge zur Umgehung der Grenze von 1.000 € könnten ebenfalls geprüft werden.

Schöpfen Sie Ihre Möglichkeiten aus

Sicherheitsleistungen können viel Aufwand bedeuten und Kosten verursachen. Insbesondere Transportdienstleister, die im eigenen Namen viele kleinere Sendungen abfertigen sollten vom Verzicht auf die Sicherheit profitieren. Es empfiehlt sich stets einen entsprechenden Antrag zu stellen. Denn man kann davon ausgehen, dass es einige Zeit brauchen wird, bis die Zollbehörden flächendeckend ihre Abfertigungspraxis angepasst haben.

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Dieser Artikel wurde am 6. Dezember 2016 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.