Die Europäische Union (EU) hat die Antidumping-Grundverordnung, das zentrale Regelwerk des Antidumpingrechts geändert. Ebenso wurde eine neue Antisubventions-Grundverordnung erlassen. Die Änderung tritt zum 20.07.2016 in Kraft.

Neustrukturierung der Grundverordnungen

Die ursprüngliche Antidumping-Grundverordnung war im Jahr 2009 in Kraft getreten und häufig geändert worden. Die Kodifizierung der neuen Verordnung geschah laut Erwägungsgründen hauptsächlich zur Übersichtlichkeit und Klarheit, um die vielen substantiellen Änderungen der Vergangenheit neu zu strukturieren. Die Rechtsänderungen in der Vergangenheit bezogen sich vor allem auf das Stichprobenverfahren und die Ermittlung des Normalwerts. Auch die Antisubventions-Grundverordnung wird ebenfalls aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit, neu kodifiziert.

Die Antidumping-Grundverordnung regelt das grundsätzliche Verfahren der Antidumping-Feststellung wie z.B. die Berechnung des Dumpings und die Durchführung einer Antidumping-Untersuchung. Entsprechendes gilt für die Antisubventions-Grundverordnung.

Übersicht:

  • Antidumping-Grundverordnung: alt: Verordnung (EG) 1225/2009 – neu: Verordnung (EU) 2016/1036
  • Antisubventions-Grundverordnung: alt: Verordnung (EG) 597/2009 – neu: Verordnung (EU) 2016/1037
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Dieser Artikel wurde am 2. August 2016 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.